Ratgeber Sachversicherung

Unfallversicherung 2024

Unfallversicherung – wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Unfall nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Versicherung fällt. Damit sind Unfälle gemeint, die in der Freizeit passieren, wobei es sich um mehr als 70 Prozent aller Unfälle in Deutschland handelt.

Unfälle, für deren Folgen nicht die gesetzliche Versicherung aufkommt, werden dafür von einer privaten Unfallversicherung übernommen. Dazu zählen Kinderverletzungen in der Küche beispielsweise oder Stürze im Treppenhaus.

Fälle für die gesetzliche Unfallversicherung

Unfälle, die während der Arbeit passieren, in der Schule oder der Universität fallen in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, denn durch diese Institutionen sind Personen während Ihres Aufenthalts dort auch durch diese versichert. Diese zahlen dann auch die Versicherungsbeiträge.

Da für Kinder kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht und auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, kann es zu sehr hohen Kosten kommen, wenn Ihr Kind sich so schwer verletzt, dass beispielsweise Umbaumaßnahmen im Haus vorgenommen werden müssen oder Pflege- oder Reha Maßnahmen notwendig werden. Für einen solchen Fall lohnt sich eine private Unfallversicherung für Ihre Kinder sehr.

Wann springt Ihre Versicherung ein

Von Ihrer Versicherung wird dann eine Kapitalentschädigung geleistet, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Diese Unfallfolgen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt worden sein.

Sind Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr berufsfähig oder erleiden eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung infolge einer Krankheit oder eines Schlaganfalls, dann können Sie keine finanzielle Unterstützung von der privaten Unfallversicherung erwarten. Im Gegensatz dazu steht die gesetzliche Unfallversicherung.

Versicherungssumme und Progression

Um die entsprechende Versicherungssumme zu ermitteln, wird die folgende Faustformel verwendet: monatlicher Bedarf x 400 = Vollinvaliditätsentschädigung. Geht man also beispielsweise von einem monatlichen Bedarf von 1.000 Euro aus, dann würde die Vollinvaliditätsentschädigung bei 400.000 Euro liegen und stellt damit die anzusetzende Versicherungssumme dar.

Je nach Höhe der Invalidität steigen auch die Leistungen, die Sie durch die private Unfallversicherung erwarten können an. Bei einer Vollinvalidität könnten Sie dadurch nicht bloß auf 100 Prozent, sondern 225 Prozent der Grundversicherungssumme kommen. Je mehr Leistung Sie beziehen können, desto höher werden natürlich auch die Zuschläge auf die Grundprämie Ihrer Versicherung. Dies gilt ebenfalls für mögliche Staffelungen von 300, 350 oder 500 Prozent.

Fälle, in denen die Invalidität hoch genug ist, um Progressionstarife nutzen zu können, kommen eher selten vor. Häufiger wird durch einen Unfall eine Invalidität zwischen Null und 25 Prozent erreicht.

Rente in der Unfallversicherung

Es besteht bei einigen Versicherungen die Möglichkeit entweder alternativ oder zusätzlich zur einmaligen Invaliditätsleistung auch eine lebenslange monatliche Unfallrente zu integrieren. Mit einer Auszahlung können Sie in dem Fall jedoch meistens erst bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent rechnen, wobei Sie dann jedoch den vollen Betrag erhalten.

Wenn sie eine private Unfallversicherung abschließen möchten, ist es Voraussetzung wahrheitsgetreu all Ihre Vorerkrankungen, langfristigen Erkrankungen und neurologische Erkrankungen anzugeben. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, dann kann der Vertrag durch den Versicherer aufgelöst werden. Kommt es in Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person, dann wird von der Versicherung die vereinbarte Leistung erbracht.

Aktualisiert am 30. Januar 2024