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Geringfügige Beschäftigung 2024

Geringfügige Beschäftigung – die neue Grenzen für den Minijob

Geringfügige Beschäftigung

In einer geringfügigen Beschäftigung erfolgt eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn das mit der Tätigkeit verbundene Einkommen einen Wert von 520 Euro pro Monat nicht übersteigt. Neben dem Bereich einer geringfügigen Beschäftigung erfreut sich auch der Bereich einer Beschäftigung in der Gleitzone einer wachsenden Beliebtheit. Für die daran angrenzenden Midijobs gelten diese Grenzen: Der Übergangsbereich ist zwischen 520,01 Euro auf 2000 Euro.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis nachgeht, unterliegt der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Basierend auf dieser Tatsache muss ein Arbeitnehmer beispielsweise gewisse Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung entrichten.

Die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung in der Gleitzone

Im direkten Vergleich mit einer geringfügigen Beschäftigung wartet eine Beschäftigung in der Gleitzone mit einem wesentlichen Merkmal auf. Eine Geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone liegt immer dann vor, wenn das mit der Tätigkeit verbundene Einkommen einen Wert von 520 Euro übersteigt.

Anders als eine geringfügige Beschäftigung  unterliegt eine Beschäftigung in der Gleitzone der Sozialversicherungspflicht. Neben den Beiträgen für die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung müssen auch Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung entrichtet werden.

Des Weiteren muss ein in der Gleitzone tätiger Arbeitnehmer auch Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenversicherung entrichten. Die Art eines Beschäftigungsverhältnisses spielt jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer eine wesentliche Rolle.

Besonderheiten geringfügige Beschäftigung

So unterliegt auch der Arbeitgeber im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung keiner Sozialversicherungspflicht. Basierend auf dieser Tatsache muss der Arbeitgeber keine Beiträge entrichten. Sobald ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone vorliegt, ist auch der Arbeitgeber zu einer Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.

In Bezug auf die Art eines Beschäftigungsverhältnisses spielt die monatliche Arbeitszeit jedoch keine Rolle. So kann beispielsweise auch eine Beschäftigungsdauer von 20 Stunden pro Monat eine Geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone darstellen. Hinsichtlich der Höhe des Einkommens darf jedoch eine wesentliche Tatsache nicht vernachlässigt werden. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzgebers müssen auch einmalige Zahlungen im Rahmen der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.

Diese Regelung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn die besagten Zahlungen mindestens einmal im Jahr erfolgen. Sollte ein Arbeitnehmer beispielsweise ein jährliches Weihnachtsgeld beziehen, muss auch dieses im Rahmen der Einkommensermittlung berücksichtigt werden. Neben dem Weihnachtsgeld kann auch ein 13. Monatsgehalt als eine einmalige Zahlung angesehen werden.

Der Nutzen vom Gleitzonenrechner

Ein Geringfügige Beschäftigung in der Gleitzone unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Wer die Höhe der zu zahlenden Beiträge ermitteln möchte, sollte einen Gleitzonenrechner verwenden. Ein Gleitzonenrechner berücksichtigt neben dem Kalendermonat unter anderem auch das Jahr der Berechnung.

Des Weiteren kann im Rahmen der Verwendung eines Gleitzonenrechners auch die Anzahl der monatlichen Arbeitstage angegeben werden. Eine wesentliche Rolle in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge spielt auch die Höhe des erzielten Einkommens. Dieses wird grundsätzlich als monatlich ausgezahlter Bruttobetrag angegeben. Neben den bereits erwähnten Angaben kann der Nutzer eines Gleitzonenrechners  weitere Angaben tätigen.

So berücksichtigt ein Gleitzonenrechner im Rahmen der Ermittlung eines aussagekräftigen Ergebnisses unter anderem auch jegliches Einkommen, welches im Rahmen von weiteren Geringfügige Beschäftigungen erzielt wird. Darüber hinaus wird im Rahmen der Beitragsberechnung ermittelt, in welchem Bundesland der Nutzer eines Gleitzonenrechners lebt.

Aktualisiert am 30. Januar 2024