Eine Pensionszusage oder auch Direktzusage genannt, bedeutet, dass ein festgelegter Betrag, bei dem es sich beispielsweise um eine monatliche Betriebsrente handelt, vom Arbeitgeber im Rentenalter an seinen Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Leistung erbringt der Arbeitgeber auch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Rentenantritt invalide wird oder verstirbt. In dem Fall erhalten die Hinterbliebenen die Leistung.
Wie hoch die Pensionszusage ausfällt, steht jeweils in Zusammenhang mit dem Einkommen, welches der Arbeitnehmer erhalten hat, und mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte der Arbeitgeber insolvent gehen und die Pensionszusage nicht wahr mache können, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein. Grundsätzlich wird die Bildung der Pensionszusage vom Arbeitgeber vorgenommen und verantwortet. Es gibt trotzdem die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen, dass auch der Arbeitnehmer sich mit Teilen seines Lohns an der Bildung der Pensionszusage beteiligt. Gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern Pensionszusagen, kann sie dies unter Umständen in eine finanzielle Notlage bringen, wenn der Fall eintritt, dass viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit ins Rentenalter eintreten.
Dies ist gerade bei kleineren Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Mitarbeitern ein Risiko. Um diesem Risiko entgegen zu wirken und sicher für die Leistungen durch die Pensionszusage sorgen zu können, wenn der Versorgungsfall eintritt, bieten viele Versicherungsunternehmen eine sogenannte Rückdeckungsversicherung an. Die Bezüge aus dieser Versicherung gehen dann an den Arbeitgeber. Welche Summen an Beiträgen in die Versicherung eingezahlt werden, ist frei wählbar und unterliegt keiner Einschränkung.
Vor- und Nachteile der Pensionszusage
Eine Pensionszusage bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern verschiedene Vorteile und Nachteile.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Pensionsrückstellungen mindern die Steuerschuld.
- Pensionszusagen bieten einen Liquiditätsvorteil, da die Mittel im Unternehmen bleiben.
- Das Unternehmen bindet Fachkräfte an sich.
- Pensionszahlungen gelten als Betriebsausgaben.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Arbeitgeberfinanzierung oder Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Höhere Einkommen profitieren von steuerfreier Entgeltumwandlung.
- Unbegrenzte Leistungshöhe ohne Zuwendungsbeschränkung.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung unter vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
- Absicherung bei Invalidität und für Hinterbliebene.
- Schutz vor Insolvenz des Arbeitgebers.
Nachteile für Arbeitgeber:
- Verlängerung der Bilanz.
- Hoher Verwaltungsaufwand.
- Keine Mindestleistungen bei Beitragszusagen.
- Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zur Insolvenzsicherung.
Nachteile für Arbeitnehmer:
- Keine Weiterführung der Altersvorsorge durch eigene Beiträge nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.
- Ansprüche können bei Arbeitgeberwechsel nicht übertragen werden
Wie bereits in den Nachteilen deutlich wird, gilt die Pensionszusage nur für den aktuellen Arbeitgeber, sodass bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Rückstellungen nicht einfach übertragen und weitergeführt werden können. Die bis zum Zeitpunkt des Wechsels gebildeten Rückstellungen bleiben jedoch auch nach einem Wechsel dem jeweiligen Arbeitnehmer zugesprochen. Eine Pensionszusage kann nicht mit der Riester-Förderung kombiniert werden, da diese nur bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds zum Tragen kommt.
Pensionszusage für Geschäftsführer
Im Falle einer Kündigung des Geschäftsführers kann eine Abfindung vereinbart werden, die entweder als Einmalzahlung oder in Form einer fortgeführten Pensionszusage ausgezahlt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschäftsführer auf einen Teil oder die gesamte Pensionszusage verzichtet, um eine sofortige Abfindung zu erhalten. Dieser Verzicht kann steuerlich vorteilhaft sein, muss jedoch sorgfältig geplant und rechtlich geprüft werden, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Die Auszahlung der Pensionszusage erfolgt in der Regel ab dem vereinbarten Rentenalter und kann entweder als monatliche Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Die Gesellschaft muss sicherstellen, dass ausreichende Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen gebildet werden, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Dies bietet dem Geschäftsführer eine gesicherte Altersvorsorge und der GmbH die Möglichkeit, qualifizierte Führungskräfte langfristig an sich zu binden.