Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Pensionskasse 2024

Pensionskasse als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Pensionskasse

Arbeitgeber können allein oder im Zusammenschluss eine Pensionskasse tragen, die dann als selbstständige Unternehmen fungieren und als Absicherung für Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen dienen sollen. Die Unternehmen der Arbeitgeber und weitere Vermögensträger sorgen für die Finanzierung. Die staatliche Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) überwacht eine solche Versicherung.

Im Vergleich zu anderen Versicherungen besteht bei dieser keine Beitragspflicht an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), da nur gestattet ist, sichere Anlagemöglichkeiten für die Leistungen zu wählen, sodass die garantierten Leistungen am Ende auch wirklich gewährt werden können. Im Fall der Pensionskasse sind zwei Arten möglich. Bei diesen handelt es sich um die Firmenpensionskasse und die Wettbewerbspensionskasse. Liegt eine Firmenpensionskasse vor, ist diese an einen Arbeitgeber oder die Gruppe von Arbeitgebern gebunden. Außerdem geht die Aufsicht bei dieser Form anders vor, sodass erst die Versicherungsaufsicht eine Genehmigung für Versicherungstarife aussprechen muss. Haben Firmenpensionskassen finanziell Probleme, die Leistungen zu gewähren, haben sie das Recht, diese zu kürzen.

Kommt es zu einer Kürzung, muss der Arbeitgeber den finanziellen Unterschied ausgleichen. Handelt es sich im Gegensatz dazu um eine Wettbewerbspensionskasse, fungieren in den meisten Fällen Lebensversicherungsunternehmen als Gründer der Versicherung. Dadurch müssen aufsichtsrechtlich die gleichen Regelungen beachtet werden, wie sie auch bei Lebensversicherern aufgestellt sind. Unter diese Regelung fällt unter anderem, dass die Pensionskasse nicht dazu berechtigt ist, die Leistungen zu kürzen, wenn ein finanzieller Engpass vorliegt. In dieser Form der Versicherung sorgt der gesetzliche Sicherungsfonds Protektor dafür, dass Arbeitnehmer ihre Leistungen erhalten, unabhängig von der finanziellen Lage der Pensionskasse.

Vor- und Nachteile der Pensionskasse

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ergeben sich gewisse Vorteile und Nachteile durch eine Pensionskasse. Bei den Arbeitgebern stellen die Vorteile die folgenden dar:

  • der Verwaltungsaufwand bleibt gering;
  • Ansprüche der Versicherungsnehmer bestehen gegenüber der Pensionskasse;
  • es liegt Bilanzneutralität vor;
  • liegen die Beiträge unterhalb von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sind sie sozialversicherungsfrei;
  • die Riester-Förderung kann für die Versicherung genutzt werden;
  • Beitragszusagen mit Mindestleistungen können getätigt werden;
  • Arbeitgeber müssen keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) leisten.

Für die Seite der Arbeitnehmer ergeben sich sogar noch mehr Vorteile durch die Pensionskasse, als es bei den Arbeitgebern der Fall ist:

  • liegen die Beiträge unterhalb von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sind diese lohnsteuerfrei;
  • werden nicht mehr als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Entgeltumwandlung genutzt, müssen keine Sozialversicherungsabgaben geleistet werden;
  • Arbeitnehmer können die Riester-Förderung für die Versicherung nutzen;
  • Arbeitnehmer selbst sind im Fall von Invalidität abgesichert, ebenso deren Hinterbliebenen im Todesfall;
  • die Rentenleistungen werden ein Leben lang garantiert;
  • Mindestleistungen werden garantiert;
  • wird der Arbeitgeber gewechselt, können Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen;
  • im Fall einer Wettbewerbspensionskasse profitieren Arbeitnehmer vom zusätzlichen Schutz durch den Sicherungsfonds Protektor.

Gegenüber den zahlreichen Vorteilen sind nur sehr wenige Nachteile zu finden. Bei den Arbeitgebern handelt es sich bei diesen zum einen um die Begrenzung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit und zum anderen die Haftungspflicht im Fall von Firmenpensionskassen, wenn diese nicht für die Leistungen aufkommen kann. Bei den Arbeitnehmern beschränken sich die Nachteile auf die Begrenzung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit.

Aktualisiert am 30. Januar 2024