Nachrichten

Neues Entlassmanagement

Verbesserte Patientenversorgung nach Krankenhausaufenthalt durch verpflichtendes Entlassmanagement

Finanzleser.de Nachrichten

Krankenhäuser in Deutschland sind nun verpflichtet, ein umfassendes Entlassmanagement zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung eine lückenlose medizinische Nachsorge erhalten. Das Entlassmanagement umfasst die Verordnung von Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu 7 Tage nach Entlassung. Darüber hinaus können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt und bei Bedarf weitere Maßnahmen wie Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege oder ambulante sowie stationäre Reha-Maßnahmen organisiert werden. Auch Rehabilitationseinrichtungen sind in die Pflicht genommen, die Anschlussversorgung ihrer Patienten zu organisieren.

Das Entlassmanagement soll den Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung oder zur Pflege zu Hause erleichtern und beinhaltet die schriftliche oder elektronische Information der Patienten über Ziele und Inhalte sowie die Einholung ihrer Zustimmung. Der Entlassplan, der von einem multidisziplinären Team erstellt wird, spielt eine zentrale Rolle und wird vom Sozialdienst des Krankenhauses koordiniert. Dieser nimmt frühzeitig Kontakt mit den Patienten auf, um die individuellen Nachsorgebedürfnisse zu klären und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Die Kliniken können für eine begrenzte Zeit nach der Entlassung notwendige Leistungen verordnen und müssen sich gegebenenfalls um eine Anschlussverordnung kümmern. Für die Medikamentenversorgung direkt nach der Entlassung gibt es spezielle Regelungen. Im Falle eines Pflegebedarfs unterstützt der Sozialdienst bei der Antragstellung für Leistungen der Kranken- und Pflegekasse. Das Entlassmanagement umfasst auch die Organisation von Kurzzeit- oder Übergangspflege, falls eine Pflege zu Hause zunächst nicht möglich ist.