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Milliardenentlastung durch Inflationsausgleich

Neue Steuererleichterungen 2024: Mehr Netto vom Brutto für 48 Millionen Deutsche

Finanzleser.de Nachrichten

Mit dem neuen Jahr 2024 setzt die Bundesregierung den zweiten Schritt des Inflationsausgleichsgesetzes um, von dem 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger durch Steuererleichterungen in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro profitieren werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und die durch die Inflation bedingte schleichende Steuererhöhung zu vermeiden.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den steuerlichen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt. Dieser wurde für das Jahr 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben, nachdem er bereits im Vorjahr auf 10.908 Euro erhöht worden war. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls und erreicht nun 9.312 Euro, was eine Erhöhung um 360 Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies spiegelt die Bemühungen wider, Familien finanziell weiter zu entlasten und die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Zudem wird der Einkommensteuertarif inflationsbedingt angepasst, um zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich der Inflation entgegenwirken, zu einer höheren Steuerlast führen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift nun ab einem zu versteuernden Einkommen von 11.604 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro fällig, eine Anhebung gegenüber dem Vorjahr, um die steuerliche Belastung für höhere Einkommen entsprechend der Inflation zu adjustieren.

Auch der Solidaritätszuschlag, der bereits für rund 90 Prozent der Steuerzahlenden durch eine Anhebung der Freigrenzen entfällt, wird weiter gelockert. Die Freigrenze steigt im Jahr 2024 auf 18.130 Euro, was die Entlastung breiter Bevölkerungsschichten weiter fördert.

Diese umfassenden steuerlichen Anpassungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern mehr finanziellen Spielraum geben und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Inflation abmildern.