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Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt im April auf regulären Satz

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme kehrt im April zu 19 Prozent zurück

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Die Bundesregierung beendet eine wichtige Entlastungsmaßnahme für Privathaushalte: Ab April dieses Jahres wird die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Fernwärme wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent angehoben. Um die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit steigender Energiekosten zu unterstützen, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf diese Energieformen seit Oktober 2022 vorübergehend auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert.

Die Maßnahme zielte darauf ab, die finanzielle Belastung der Haushalte zu verringern, während die Preise für Energie infolge verschiedener globaler Ereignisse stark angestiegen waren. Die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz bedeutet nun eine Anpassung der Preise, die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gas und Fernwärme bezahlen müssen, und könnte für viele Haushalte eine zusätzliche finanzielle Herausforderung darstellen.

Die ursprüngliche Senkung der Mehrwertsteuer war als temporäre Unterstützung gedacht, um die Auswirkungen der Energiepreiskrise abzumildern. Mit der Wiederanhebung des Steuersatzes folgt die Bundesregierung dem Plan, die steuerliche Entlastung als zeitlich begrenzte Maßnahme zu handhaben. Haushalte sind nun angehalten, die Entwicklung der Energiepreise im Blick zu behalten und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Steuererhöhung auf ihre Energiekosten zu minimieren.