Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Gehaltsumwandlung 2025

Gehaltsumwandlung – so können Sie in der betrieblichen Altersversorgung profitieren

Gehaltsumwandlung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird oft durch Gehaltsumwandlung finanziert, bei der Arbeitnehmer Teile ihres Lohns dem Arbeitgeber überlassen, der diese Beiträge in die bAV einzahlt. Dies bringt neben einer höheren Betriebsrente auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, da in bestimmten Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Allerdings verringern sich dadurch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen gemeinsam fest, wie viel des Bruttogehalts umgewandelt wird. Sozialabgabenfrei bleiben Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, während steuerfrei bis zu acht Prozent sind. Diese Grenzen ändern sich bei Nutzung einer Direktzusage oder Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber muss der Gehaltsumwandlung zustimmen und kann gleichbleibende Beiträge verlangen.

Das Betriebsrentengesetz schreibt vor, dass die Gehaltsumwandlung mindestens 1/160stel der Bezugsgröße der Rentenversicherung betragen muss. Bei tarifgebundenen Anstellungen muss die Gehaltsumwandlung im Tarifvertrag vorgesehen sein. Übertarifliche Verdienste, wie Weihnachtsgeld, können ohne Rücksicht auf den Tarifvertrag umgewandelt werden.

Ein Vorteil der bAV sind die steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beiträge innerhalb der festgelegten Grenzen. Allerdings müssen die daraus resultierenden Leistungen später mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, und es fallen volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.Gehaltsumwandlung: Pauschalsteuer

Gehaltsumwandlung und Pauschalsteuer

Für die nachgelagerte Besteuerung, bei der die Beiträge im Vorfeld steuerfrei sind, die Leistungen im Nachhinein jedoch voll versteuert werden müssen, ist die pauschale Besteuerung möglich. Dies gilt seit dem Jahr 2005 für die betriebliche Altersvorsorge. Wurde vor dem Jahr 2020 ein Beitrag pauschal versteuert, darf die Pauschalsteuer auch bei Betriebsrenten vor dem Jahr 2005 genutzt werden. Durch die Nutzung der Pauschalsteuer muss nur ein Teil der Betriebsrente versteuert werden, und zwar der Ertragsanteil, während der Rest der Rente von der Besteuerung verschont bleibt. Der Ertragsanteil richtet sich immer nach dem Alter zu Rentenbeginn. Für einen 67 jährigen Rentner mit erstmaligem Rentenbezug würden 17 Prozent der Rente versteuert werden müssen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Rente können kann diese durch die Gehaltsumwandlung entweder vermindert oder erhöht werden. Ausschlaggebend dafür ist, ob Sozialabgaben für den Gehaltsanteil geleistet werden, der für die Umwandlung genutzt wird. Zahlen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben für die Beiträge, fehlen diese Zahlungen in der gesetzlichen Rente, sodass sich diese verringert. Das gleiche gilt für die Erwerbsminderungsrente, für das Arbeitslosen- und Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Nutzen Arbeitnehmer dagegen die Riester-Förderung für die Betriebsrente, müssen sie auch Sozialabgaben leisten, was wiederum die gesetzliche Rente erhöht.

Anbieter für Gehaltsumwandlungen

Verschiedene Anbieter wie die Sparkasse, Allianz und ERGO bieten maßgeschneiderte Lösungen für die Gehaltsumwandlung an. Diese Anbieter verwalten die eingezahlten Beträge professionell und sorgen dafür, dass Arbeitnehmer im Ruhestand von einer zusätzlichen Rente profitieren können. Die Wahl des passenden Anbieters hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen ab.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Behandlung von Altverträgen

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses bleibt der Anspruch auf die eingezahlten Beiträge bestehen, und der Arbeitnehmer kann den Vertrag oft privat weiterführen. Es ist wichtig, bei Altverträgen die steuerlichen Regelungen zu überprüfen, da sich die Gesetzeslage im Laufe der Zeit ändern kann. So kann die Gehaltsumwandlung sowohl für den aktuellen als auch für den zukünftigen Arbeitgeber vorteilhaft gestaltet werden.

Gehaltsumwandlung und Krankenversicherung

Die Gehaltsumwandlung und die Krankenversicherungsbeiträge hängen eng miteinander zusammen, da die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in betriebliche Altersvorsorge (bAV) Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen und somit auch auf die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung hat.

Weniger zu versteuerndes Einkommen: Durch die Gehaltsumwandlung wird das Bruttogehalt um den umgewandelten Betrag reduziert. Dies führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung sinken.

Beitrag zur Krankenversicherung: Da die Krankenversicherungsbeiträge prozentual vom Bruttogehalt berechnet werden, führt ein geringeres Bruttogehalt infolge der Gehaltsumwandlung zu niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

Aktualisiert am 22. Oktober 2024