Ratgeber Sachversicherung

Auslandskrankenversicherung 2024

Auslandskrankenversicherung – bei Krankheiten im Ausland richtig versichert sein

Auslandskrankenversicherung 2021

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie innerhalb Europas, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) als Auslandskrankenversicherung Gebrauch machen. Diese deckt den Versicherungsschutz soweit ab, wie es in dem jeweiligen Land üblich ist, wobei es in vielen Ländern zu einem großen Unterschied zu den deutschen Vorgaben kommt.

Kosten, die über den Versicherungsschutz hinaus gehen, müssen Sie dann selber tragen. Hinzu kommt, dass die EHIC nicht von jedem Arzt anerkannt wird, sodass Sie ein Privathonorar zahlen müssen, welches ebenfalls nur soweit von der Auslandskrankenversicherung übernommen wird, wie es die Vorgaben im Urlaubsland vorsehen. Ohne die EHIC können Probleme bezüglich der Behandlung und der Abrechnung auftreten.

Mit den folgenden sechs Staaten hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen bezüglich der Auslandskrankenversicherung geschlossen, welches allerdings nur geringfügig Versicherungsschutz gewährleistet:

  • Bosnien
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien

Leistungen der gesetzlichen Auslandskrankenversicherung

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit in einem bestimmten Rahmen geschützt, der je nach Land unterschiedlich weit gefächert ist. Außerdem ist keine Versicherungskarte notwendig, damit die Leistungen bezogen werden können.

In den Ländern, die keinerlei Abkommen in diesem Bereich mit Deutschland haben, tragen Sie als gesetzlich Krankenversicherter die Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente vollständig alleine. Dies ist der Fall in den USA, in Kanada, Australien, Monaco, in einigen osteuropäischen Länder und im Großteil der afrikanischen, lateinamerikanischen und asiatischen Staaten.

Da Sie als gesetzlich Krankenversicherter immer auf einem großen Anteil der Kosten sitzen bleiben, die durch medizinische Behandlungen oder Medikamente im Ausland entstehen, wird vom GVK-Spitzenverband unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen. Bevor Sie verreisen, können Sie sich bei dem GKV-Spitzenverband über mögliche Kosten in dem jeweiligen Urlaubsland informieren.

Sind Sie privat krankenversichert, dann steht Ihnen der Schutz nicht nur in Deutschland, sondern auch in europäischen Ländern zur Verfügung. In Ländern außerhalb Europas ist der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung (PKV) dagegen zeitlich begrenzt. Die Zeitspanne ist je nach Auslandskrankenversicherung unterschiedlich, wobei der Schutz für mindestens einen Monat immer gewährt wird. Haben Sie vor ins außereuropäische Ausland für längere Zeit zu reisen, dann sollten Sie im Voraus mit Ihrer Versicherung absprechen, ob eine Verlängerung des Zeitraums möglich wäre.

Private Auslandskrankenversicherung Leistungen

Je nach Versicherung sind im Versicherungspaket unterschiedliche Leistungen enthalten. So bieten abgesehen vom klassischen Vollversicherungsschutz viele Versicherer auch den Rücktransport nach Deutschland an, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Auch Bestattungs- oder Überführungskosten werden von vielen privaten Versicherungen übernommen, wenn es im Ausland zum Todesfall kommt. Bei Unklarheiten können Sie zum einen in den Versicherungsunterlagen nachsehen und zum anderen auch direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen.

Auch wenn viele private Krankenversicherungen einen weit gefassten Versicherungsschutz auch im Ausland gewährleisten, bietet sich eine Auslandsreisekrankenversicherung an, um auch die Bereiche abzudecken, die in der normalen privaten Versicherung nicht inbegriffen sind. Darüber hinaus können Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung auf die Nutzung der Vollversicherung verzichten. Oftmals erhalten Sie dadurch Beitragsrückerstattungen von Ihrem Versicherer. Diese finden ohne die Auslandsreisekrankenversicherung allerdings nicht statt.

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Aktualisiert am 30. Januar 2024