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Pflegegrad beantragen

Antrag, Einstufung und Leistungen: Der komplette Leitfaden

Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Schritt für Schritt zum Antrag 2026 – und wie Sie die Begutachtung meistern.

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Pflegegrad beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Pflegegrad beantragen ist der erste Schritt, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Mit einem rechtzeitigen Antrag sichern Sie rückwirkende Zahlungen und Zugang zu allen Pflegeleistungen – von Pflegegeld bis zur Verhinderungspflege. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihre Chancen auf die richtige Einstufung maximieren.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Pflegegrad beantragen können Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft auf alltägliche Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten. Das Alter spielt keine Rolle – Kinder mit Behinderungen ebenso wie Senioren haben Anspruch.

Typische Anlässe, um Pflegegrad zu beantragen:

  • Nach Krankenhausaufenthalt oder Unfall
  • Bei neu diagnostizierten chronischen Erkrankungen
  • Bei fortschreitender Demenz oder kognitiven Einschränkungen
  • Wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen stoßen

Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag?

Pflegegrad beantragen ist bewusst einfach gestaltet. Ein formloser Antrag genügt – per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Die Antragstellung funktioniert so:

Ein einfacher Satz genügt: „Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ oder „Ich beantrage einen Pflegegrad für [Name].“

  • Telefonisch: Kurzer Anruf bei der Pflegekasse
  • Schriftlich: E-Mail oder Brief
  • Online: Falls Ihre Pflegekasse ein Formular anbietet

Das Datum des ersten Kontakts ist entscheidend – ab diesem Moment laufen alle Fristen und rückwirkenden Leistungen.

Wichtig: Richten Sie den Antrag an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, nicht an die Krankenkasse selbst. Die Pflegekasse ist eine eigenständige Abteilung. Privat Versicherte kontaktieren ihre private Pflegepflichtversicherung.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
  • Versicherungsnummer
  • Kurze Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
  • Medizinische Unterlagen sind nicht erforderlich

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privater Versicherung Medicproof mit der Begutachtung. Der Hausbesuch dauert meist 45 bis 60 Minuten und entscheidet über die Höhe des Pflegegrads.

Das Pflegetagebuch – Ihr wichtigstes Dokument:

Dokumentieren Sie 7–14 Tage lang alle pflegerischen Tätigkeiten mit genauen Uhrzeiten. Notieren Sie nächtliche Hilfestellungen, deren Dauer und den genauen Unterstützungsbedarf. Dieses Tagebuch ist Ihr stärkstes Argument bei der Begutachtung.

Checkliste für den Gutachtertermin:

DokumentZweck
PflegetagebuchDokumentation täglicher Hilfestellungen
ArztberichteMedizinische Diagnosen
MedikamentenlisteAktuelle Therapie
EntlassungsberichteZustand nach Krankenhausaufenthalten
TherapieberichteErgo-, Physio-, Logopädie

So verhalten Sie sich beim Termin richtig:

  • Schildern Sie einen durchschnittlichen Tag ohne zusätzliche Hilfe
  • Sprechen Sie offen über alle Schwierigkeiten – auch peinliche Themen wie Inkontinenz
  • Zeigen Sie Ihren schlechtesten Tag, nicht die beste Verfassung
  • Lassen Sie eine vertraute Person zum Termin mitkommen
  • Geben Sie konkrete Alltagsbeispiele

Die sechs Bewertungsmodule erklärt

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet bundesweit einheitlich nach folgendem Schema. Die Pflegegrade unterscheiden sich je nach Summe der bewerteten Punkte in diesen Modulen:

1. Mobilität (10% Gewichtung)

Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, Sitzen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung)

Erkennen von Personen, zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten, Gespräche führen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung)

Nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Weglauftendenz, Wahnvorstellungen

4. Selbstversorgung (40% Gewichtung)

Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettenbenutzung, Essen und Trinken

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung)

Medikamenteneinnahme, Arztbesuche organisieren, Blutzucker messen, Verbandswechsel

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung)

Tagesablauf planen, soziale Kontakte pflegen, Freizeitaktivitäten, Ruhephasen

Aus der Gesamtpunktzahl (0–100) ergibt sich der Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5–27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27–47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5–70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70–90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90–100 Punkte

Fristen und Entschädigungen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, welcher Pflegegrad vorliegt. Bei Eilfällen (Krankenhausaufenthalt, Hospiz, Pflegezeitgesetz) gelten verkürzte Fristen von 5–10 Arbeitstagen.

Entschädigung bei Fristüberschreitung:

Überschreitet die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist, erhalten Sie automatisch 70 Euro pro begonnene Woche als Entschädigung – ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

Leistungen nach erfolgreicher Anerkennung (2026)

Pflegegeld bei häuslicher Pflege:

PflegegradMonatlich
10 €
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Pflegesachleistungen (Pflegedienste):

PflegegradMonatlich
2796 €
31.497 €
41.859 €
52.299 €

Zusätzliche Leistungen für alle Grade:

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis 4.000 € pro Maßnahme
  • Gemeinsames Jahresbudget Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: 3.539 €

Was tun bei Ablehnung oder falscher Einstufung?

Sie können innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzes Schreiben genügt: „Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“

So erfolgreicher Widerspruch gelingt:

  • Detailliertes Pflegetagebuch als Nachweis
  • Ärztliche Stellungnahmen zur Verschlechterung
  • Konkrete Alltagsbeispiele aufzählen
  • Beratung durch Pflegestützpunkte oder Verbraucherzentralen nutzen

Die Erfolgsquote von Widersprüchen liegt bei etwa einem Drittel. Es lohnt sich, für Ihre richtige Einstufung zu kämpfen.

Fazit

Wer Pflegegrad beantragen möchte, sollte es so früh wie möglich tun. Mit einem formlos gestellten Antrag bei der Pflegekasse starten Sie den Prozess. Das Pflegetagebuch ist Ihr wichtigstes Werkzeug für eine faire Einstufung. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden – bei Verzögerung erhalten Sie 70 Euro pro Woche. Ihre Leistungen reichen von 131 Euro Entlastungsbetrag (PG 1) bis 990 Euro Pflegegeld (PG 5). Diese Leistungen sind keine Almosen, sondern Versicherungsansprüche aus Ihren Beitragszahlungen.

Häufig gestellte Fragen

Der Antrag kann formlos telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein Online-Formular bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein kurzes Schreiben mit der Bitte um Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad reicht aus. Bei Telefonanträgen sollten Sie immer eine schriftliche Bestätigung anfordern.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, nicht bei der Krankenkasse. Meist sind Pflege- und Krankenkasse bei derselben Versicherungsgesellschaft angesiedelt. Privat Krankenversicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung.
Nach Antragstellung muss die Pflegekasse die Begutachtung innerhalb von 25 Werktagen veranlassen. Der Termin beim Medizinischen Dienst findet meist zu Hause statt und dauert 45 bis 60 Minuten. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen wie Mobilität und kognitive Fähigkeiten.
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Leistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt werden. Sobald körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen den Alltag erschweren, ist der Antrag sinnvoll. Es gibt keine Wartefristen oder Nachteile bei frühzeitiger Antragstellung.
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