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Spenden richtig nutzen: Steuern sparen mit sinnvollem Engagement

Spenden an gemeinnützige Organisationen senken als Sonderausgaben die Steuer. Bis zu welcher Höhe Spenden 2026 absetzbar sind und welche Nachweise zählen.

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Spenden richtig absetzen: Steuervorteil optimal nutzen

Spenden sind freiwillige Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen, die als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehbar sind.

Gutes tun und dabei Steuern sparen – das ist möglich. Das deutsche Steuerrecht ermöglicht es Bürgern, für steuerbegünstigte Zwecke bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte abzusetzen. Ab 2026 werden viele Höchstbeträge verdoppelt, und die Bürokratie sinkt weiter.

Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?

Damit Ihre Spende anerkannt wird, muss die Zuwendung an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland erfolgen. Das Finanzamt überprüft dies anhand der Satzung gemäß §§ 52 bis 54 Abgabenordnung (AO).

Berechtigte Empfänger sind:

  • Gemeinnützige Vereine (Caritas, Diakonie, WWF, NABU)
  • Staatliche Museen und Universitäten
  • Kirchen und religiöse Gemeinschaften
  • Politische Parteien und Wählervereinigungen
  • Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Freiwillige Feuerwehren und Rettungsorganisationen

Zuwendungen an Privatpersonen sind nicht absetzbar. Dies gilt auch bei Auflagen zur Weitergabe.

So tragen Sie Spenden in die Steuererklärung ein

Ihre Spende wird in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben eingetragen: Geld- und Sachspenden in Zeile 5, Parteispenden in den Zeilen 7 und 8.

Entscheidend ist das Abflussprinzip: Sie eintragen den Betrag im Steuerjahr, wenn das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird. Spenden Sie im Dezember 500 Euro und erhalten die Bescheinigung erst im Januar, tragen Sie den Betrag für das Dezember-Jahr ein.

Moderne Steuersoftware berechnet automatisch den optimalen Abzug und verteilt Beträge zwischen verschiedenen Vergünstigungen.

Spendenbescheinigung: Was Sie wissen müssen

Seit 2018 gilt die Belegvorhaltepflicht: Sie müssen Belege nicht einreichen, nur bei Anfrage vorlegen.

Für verschiedene Spendenhöhen gelten unterschiedliche Regeln:

SpendenhöheErforderlicher NachweisDetails
Bis 300 €Vereinfachter NachweisKontoauszug, Überweisungsbeleg
Über 300 €ZuwendungsbestätigungOffizielle Bescheinigung nach amtlichem Muster
KatastrophenspendenVereinfachter NachweisÜberweisungsbeleg (bis 31.12.2026 für Ukraine-Hilfe)

Der Betrag gilt pro Einzelspende, nicht für die Jahressumme. Spenden Sie fünfmal 200 Euro an dieselbe Organisation, reicht für jede Zahlung der Kontoauszug.

Das Finanzamt kann bis ein Jahr nach Bescheid-Erhalt Nachweise anfordern.

Die 20-Prozent-Regel: So funktioniert’s

Die Grundregel ist einfach: Sie können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Bei 60.000 Euro Jahreseinkommen sind das 12.000 Euro.

Ein wichtiges Detail: Spenden, die wegen Überschreitung nicht abgezogen werden können, werden zeitlich unbefristet in Folgejahre vorgetragen. Auf diese Weise geht kein Betrag verloren.

Selbstständige können eine Alternative wählen: 0,4 Prozent aus Umsätzen und gezahlten Löhnen, wenn dies günstiger ausfällt.

Geldspenden vs. Sachspenden: Das sind die Unterschiede

Geldspenden sind unkompliziert und werden in tatsächlich überwiesener Höhe angesetzt.

Bei Sachspenden wird der sogenannte gemeine Wert angesetzt – der Marktwert. Das ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den ein Käufer zahlen würde.

Die Bewertung erfolgt unterschiedlich:

  • Neuwaren: Der Rechnungsbetrag
  • Gebrauchte Gegenstände: Der Marktwert wird geschätzt, etwa über Kleinanzeigen oder Verkaufsplattformen

Die Bescheinigung muss die genaue Bezeichnung, das Alter, den Zustand, den Kaufpreis und den ermittelten Wert enthalten.

Aufwandsspenden und Vergütungsspenden: Spezialfälle

Ehrenamtlich Tätige können Ausgaben unter bestimmten Bedingungen absetzen. Für Aufwandsspenden brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Verzicht und die entsprechende Satzung.

Das BMF hat 2016 festgelegt, dass bei monatlichen Ansprüchen eine jährliche Verzichtserklärung genügt.

Vergütungsspenden betreffen den Verzicht auf:

  • Übungsleiterpauschale (bis 3.000 Euro jährlich, 2026)
  • Ehrenamtspauschale (bis 840 Euro jährlich, 2026)
  • Andere vereinbarte Vergütungen

Das Finanzamt prüft genau, ob tatsächlich ein rechtlicher Anspruch bestand. Diese Spenden können teilweise unter außergewöhnliche Belastungen fallen, je nach Ausgestaltung.

Parteispenden ab 2026: Neue Limits

Ab 2026 dürfen Sie doppelt so viel spenden wie zuvor – bis zu 6.600 Euro statt 3.300 Euro. Für Ehepaare gelten doppelte Werte.

Das Zwei-Stufen-System funktioniert so:

Stufe 1 – Direkter Steuerabzug:

Bis 3.300 Euro werden zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen. Das bringt maximal 1.650 Euro Erstattung.

Stufe 2 – Sonderausgabenabzug:

Alles über 3.300 Euro können Sie als Sonderausgaben bis weitere 3.300 Euro absetzen.

Insgesamt lassen sich 2026 bis zu 6.600 Euro absetzen, bei Paaren bis zu 13.200 Euro.

Stiftungsspenden: Die großzügigsten Regelungen

Für Stiftungsspenden gelten besonders attraktive Regelungen. Der Höchstbetrag beträgt 1 Million Euro pro Person für Spenden in das zu erhaltende Vermögen – zusätzlich zur normalen 20-Prozent-Regel.

Diese Vermögensstockspenden können über die Zuwendung und die nächsten neun Jahre bis 1 Million Euro abgezogen werden. Bei Ehegatten gilt 2 Millionen Euro.

Der Betrag kann frei über zehn Jahre verteilt werden. Das Finanzamt erteilt jedes Jahr einen Feststellungsbescheid über den noch nicht berücksichtigten Betrag.

Wichtig: Nur Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen sind begünstigt. Spenden an Verbrauchsstiftungen fallen nicht darunter.

So planen Sie Ihre Spende richtig

Schritt 1: Spendenempfänger prüfen

Vergewissern Sie sich, dass die Organisation steuerbegünstigt ist.

Schritt 2: Dokumentation sicherstellen

  • Bis 300 Euro: Kontoauszug aufbewahren
  • Höher: Zuwendungsbestätigung anfordern
  • Sachspenden: Wert realistisch dokumentieren

Schritt 3: Belege sammeln

Legen Sie einen Ordner an oder nutzen digitale Apps zur Dokumentation.

Schritt 4: Aufteilung prüfen

Bei hohen Spenden überprüfen Sie eine Verteilung über mehrere Jahre. Das ist bei schwankenden Einkommen sinnvoll.

Schritt 5: Rechtzeitig spenden

Bei Katastrophenfällen können Sie unbegrenzt spenden. Ein einfacher Zahlungsbeleg genügt oft als Nachweis.

Fazit

Die Regelungen für 2026 machen Spenden noch lohnenswerter. Parteispenden lassen sich mit doppelt so hohen Beträgen absetzen – bis zu 6.600 Euro statt 3.300 Euro. Die Belegvorhaltepflicht senkt den Verwaltungsaufwand, und der unbegrenzte Spendenvortrag sorgt dafür, dass keine Zuwendung verloren geht. Mit der 20-Prozent-Regel können Sie je nach Einkommen erhebliche Summen geltend machen. Besonders großzügig sind die Stiftungsspenden-Regelungen mit bis zu 1 Million Euro zusätzlichem Abzug über zehn Jahre. Durch sorgfältige Planung verbinden Sie gesellschaftliches Engagement optimal mit persönlichen Steuervorteilen.

Häufig gestellte Fragen

Sie können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Bei 50.000 Euro Jahreseinkommen sind das bis zu 10.000 Euro. Übersteigende Beträge gehen durch den zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag in die Folgejahre über.
Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis wie Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Erst ab 300 Euro benötigen Sie eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster. Der Empfänger kann diese auch elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Der absetzbare Höchstbetrag für Spenden an politische Parteien verdoppelt sich 2026 auf 6.600 Euro pro Person und 13.200 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Für reguläre Spenden steigt der Höchstbetrag von 825 Euro auf 1.650 Euro (3.300 Euro bei Paaren).
Das Finanzamt kann innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Steuerbescheids Nachweise anfordern. Erhalten Sie Ihren Bescheid am 15. August 2026, müssen Sie Belege bis 15. August 2027 aufbewahren. Seit Einführung der Belegvorhaltepflicht reichen Sie die Nachweise nur auf Anforderung ein.
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