
von Nicole Hahn
Redakteurin bei Finanzleser.de
10. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Sparstrategien
Die Erbschaftsteuer regelt die Besteuerung von Vermögen beim Übergang von einer Person auf eine andere nach dem Tod. Sie wirkt sich auf fast jeden Nachlass in Deutschland aus – aber nur wenn Vermögen die persönlichen Freibeträge übersteigt.
Basierend auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zahlen Sie nur dann Steuern, wenn das vererbte Vermögen diese Grenzen übersteigt. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. In siebzehn Jahren hat die Inflation ihre Kaufkraft um gut dreißig Prozent reduziert. Eine strategische Nachlassplanung wird dadurch für Familien mit größeren Vermögenswerten immer wichtiger.
Freibeträge 2026 – wer erhält wie viel?
Die Höhe der steuerfreien Beträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: je 400.000 €
- Enkel: 200.000 € (oder 400.000 €, wenn Eltern verstorben sind)
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen, unverheiratete Partner: 20.000 €
Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es Versorgungsfreibeträge. Ehepartner erhalten 256.000 €, Kinder zwischen 10.300 € und 52.000 € je nach Alter. Für Hausrat können Ehepartner und Kinder bis zu 41.000 € steuerfrei übernehmen.
| Personenkreis | Freibetrag 2026 |
|---|---|
| Ehepartner/eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder (pro Elternteil) | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern/Großeltern | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
Steuerklassen und Steuersätze 2026
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht teilt alle Erben in drei Steuerklassen ein. Entscheidend ist nur der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
Steuerklasse I (engste Familienmitglieder):
- Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern
- Steuersätze: 7 % bis 30 % je nach Erbschaftshöhe
Steuerklasse II (Geschwister und weitere Verwandte):
- Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
- Steuersätze: 15 % bis 43 %
- Freibetrag: nur 20.000 €
Steuerklasse III (alle anderen Personen):
- Freunde, unverheiratete Partner, entfernte Bekannte
- Steuersätze: 30 % oder 50 %
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Die Erbschaftsteuer fällt nur auf den Betrag an, der die persönlichen Freibeträge übersteigt. Die Berechnung erfolgt in wenigen Schritten:
1. Gesamten Nachlasswert ermitteln
2. Schulden und Erbfallkosten abziehen
3. Persönliche Freibeträge abziehen
4. Steuersatz auf verbleibenden Betrag anwenden
Praktisches Beispiel: Ein Kind erbt eine Immobilie (350.000 €) und Aktien (200.000 €). Der Gesamtnachlass beträgt 550.000 €. Davon zieht das Kind seinen Freibetrag von 400.000 € ab. Übrig bleiben 150.000 €. Bei einem Steuersatz von 11 % (Steuerklasse I) zahlt das Kind 16.500 € Erbschaftsteuer.
Familienheim-Befreiung: Immobilien steuerfrei erben
Die wertvollste Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer betrifft selbst genutzte Immobilien. Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden.
Für Ehepartner: Selbst genutzte Immobilien sind unbegrenzt steuerfrei – auch große Villen bleiben befreit.
Für Kinder und Enkel: Die Immobilie muss unter 200 qm liegen und selbst genutzt werden. Ehepartner haben keine Flächenbegrenzung.
Wichtige Bedingung: Der Erbe muss die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bricht er die Selbstnutzung früher ab, kann das Finanzamt die Befreiung rückwirkig streichen – es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit liegen vor.
Bei vermieteten Immobilien gibt es einen Bewertungsabschlag von 10 %. Der Steuerwert reduziert sich damit auf 90 % des Marktwerts.
Die 10-Jahres-Regel für Schenkungen nutzen
Eine der wichtigsten Regelungen versteckt sich in § 14 ErbStG: Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, nicht pro Zuwendung.
Das Risiko: Hat Ihr Vater Ihnen 2020 bereits 200.000 € geschenkt und verstirbt 2026, werden beide Erwerbe addiert. Sie haben dann nur noch 200.000 € Freibetrag für die Erbschaft.
Die Chance: Wer frühzeitig beginnt und die zehn-Jahres-Abstände einhält, kann die Freibeträge immer wieder neu ausschöpfen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann so über zwei Zyklen 3.600.000 € steuerfrei übertragen – jeweils 1.800.000 € pro Dekade.
Strategische Schenkungsplanung:
- Frühzeitig gestaffelte Schenkungen alle 10 Jahre planen
- Beide Elternteile als Schenker nutzen
- Verschiedene Empfänger (Kinder, Enkel) berücksichtigen
- Schenkung und spätere Erbschaft kombinieren
Anzeigepflicht und praktische Schritte
Jede Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern anfallen. Wer diese Frist verpasst, riskiert Strafzuschläge.
Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen. Eine rechtzeitige Anzeige schützt Sie vor Bußgeldern und zeigt Kooperationsbereitschaft.
Beachten Sie: Auch pflegende Angehörige können einen Pflegefreibetrag bis zu 20.000 € nutzen, wenn sie den Verstorbenen regelmäßig und unentgeltlich gepflegt haben. Mit einem gut durchdachten Testament oder auch dem Berliner Testament lassen sich solche Freibeträge gezielt nutzen.
Fazit
Die Erbschaftsteuer 2026 bleibt planbar, auch wenn die Freibeträge seit 2009 unverändert sind. Das 10-Jahres-System bei Schenkungen, die Familienheimbefreiung und verschiedene Zusatzfreibeträge bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Je früher Familien mit der strategischen Vermögensübertragung beginnen, desto mehr können sie von den gesetzlichen Möglichkeiten profitieren und ihre Erben vor unnötigen Steuerlasten schützen.

