
von Jan
Redakteur bei Finanzleser.de
11. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Testament: Ratgeber für die richtige Nachlassregelung
Ein Testament regelt, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erbt und wie es verteilt wird. In Deutschland haben Sie das Recht, durch ein Testament frei über Ihr Vermögen zu verfügen. Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten (§ 2247 BGB). Diese Testierfreiheit ermöglicht es Ihnen, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen und selbst zu bestimmen, wer was erbt.
Eine durchdachte Nachlassregelung wird 2026 besonders wichtig. Steuerliche Veränderungen bei der Immobilienbewertung führen zu höheren Erbschaftsteuern. Ohne Testament entscheidet das Gesetz über Ihren Nachlass – nicht Ihre Wünsche.
Zwei Arten von Testamenten
Das deutsche Erbrecht kennt zwei Hauptformen, die sich in Anforderungen und Kosten unterscheiden.
Eigenhändiges Testament: Dies ist die kostengünstigste Variante. Das handschriftliche Testament muss vollständig von Ihnen selbst geschrieben und unterschrieben sein (§§ 2247, 2267 BGB). Diese Form ist ohne notarielle Beurkundung wirksam. Ein Computer- oder maschinenschriftliches Testament ist sofort ungültig – auch mit handschriftlicher Unterschrift.
Notarielles Testament: Der Notar berät umfassend, erstellt das Testament professionell und sorgt automatisch für die Verwahrung beim Amtsgericht. Notarielle Testamente werden unmittelbar in amtliche Verwahrung gegeben. Dadurch ist eine Fälschung ausgeschlossen und die Testamentseröffnung garantiert.
Formvorschriften für handschriftliche Testamente
Die Anforderungen sind streng. Schon ein Formfehler kann das gesamte Testament ungültig machen.
Vollständige Eigenhändigkeit: Jeder Buchstabe muss von Ihrer Hand stammen. Machine geschriebene oder computergeschriebene Testamente sind unwirksam – auch wenn Sie diese unterschreiben. Selbst das Führen Ihrer Hand durch eine andere Person macht das Testament ungültig.
Unterschrift: Das Testament muss eigenhändig unterschrieben werden. Bei mehrseitigen Dokumenten genügt die Unterschrift auf dem letzten Blatt, empfehlenswert ist jedoch jede Seite zu unterzeichnen. Nach § 2247 Absatz 3 BGB sollten Sie mit Vor- und Familiennamen unterschreiben. Rechtlich ausreichend sind aber auch Vornamen, Nachnamen oder Formulierungen wie „Euer Vater“.
Datum und Ort: Tragen Sie ein: auf welchen Tag, Monat und Jahr Sie das Testament geschrieben haben, und wo. Fehlt das Datum, können Erben das Testament anfechten, wenn ein weiteres Testament existiert.
Berliner Testament: Beim gemeinsamen Testament von Ehepartnern muss einer das Testament schreiben. Beide müssen jedoch unterschreiben.
Erbschaftsteuer und Freibeträge 2026
Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und beeinflusst Ihre Nachlassplanung erheblich. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert und haben durch die Inflation etwa 30 Prozent ihrer Kaufkraft verloren.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner/Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder/Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Eltern (nur Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € |
| Übrige Erben | 20.000 € |
Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge: Bei Ehegatten bis 256.000 € und bei Kindern bis zu 52.000 €, abhängig vom Alter des Kindes. Die Steuersätze beginnen in Steuerklasse I bei 7 Prozent und steigen bis 30 Prozent.
Immobilienbewertung 2026: Seit 2023 werden Immobilien oft 30 bis 50 Prozent höher bewertet als früher. Die neue Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) führt zu höheren Erbschaftsteuern bei vielen Erbfällen.
Testament ändern oder widerrufen
Ein Testament ist nicht bindend. Sie können es jederzeit anpassen oder aufheben. Der sicherste Weg ist das Erstellen eines neuen, vollständigen Testaments. Das neue Testament sollte ausdrücklich erklären, dass alle früheren Testamente aufgehoben werden.
Empfohlene Formulierung: „Ich widerrufe alle bisherigen letztwilligen Verfügungen und verfüge hiermit neu wie folgt: …“
Widerruf durch Vernichtung: Wenn Sie das Testament zerreißen, verbrennen oder durchstreichen mit einem Widerrufsvermerk, gilt es als widerrufen.
Berliner Testament: Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der überlebende Partner das Testament für die aufeinander abgestimmten Regelungen nicht mehr einseitig ändern (§ 2271 BGB). Zu Lebzeiten beider Partner ist jedoch jederzeit eine einvernehmliche Änderung möglich.
Sichere Aufbewahrung des Testaments
Wo und wie Sie Ihr Testament verwahren, entscheidet über die Umsetzung Ihres letzten Willens.
Private Aufbewahrung: Sie können das Testament zu Hause in einem Tresor, Bankschließfach oder bei einer vertrauensperson aufbewahren. Wichtig ist, dass es im Erbfall gefunden wird. Risiken: Verlust, Fälschung oder Unterschlagung.
Amtliche Verwahrung: Beim Amtsgericht-Nachlassgericht können Sie das Testament hinterlegen. Es wird vor Fälschung und Beschädigung geschützt und im Erbfall automatisch gefunden. Die Kosten betragen 93 Euro (75 Euro Verwahrung + 18 Euro Registrierung, Stand 2026). Sie erhalten einen Hinterlegungsschein. Die Herausgabe erfolgt nur an Sie persönlich.
Pflichtteilsrecht begrenzt Testierfreiheit
Nicht alle Erben lassen sich enterben. Das Pflichtteilsrecht schützt nächste Angehörige vor völliger Enterbung.
Wer hat Anspruch?
- Kinder und Enkel
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Eltern (nur ohne Abkömmlinge)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Sie Ihren Ehepartner als Alleinerben einsetzen, haben Ihre Kinder trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil. Der Pflichtteil kann nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden.
Berliner Testament als Lösung: Das Berliner Testament ist das beliebteste Testamentsmodell für Ehepartner. Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben. Das Modell kann jedoch bei größeren Vermögen steuerlich ungünstig sein, da die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt werden.
Fazit
Ein Testament ist das wichtigste Instrument zur Gestaltung Ihres Nachlasses. Die Wahl zwischen handschriftlichem und notariellem Testament hängt von der Komplexität Ihres Vermögens ab.
Bei handschriftlichen Testamenten sind Formvorschriften strikt zu beachten: vollständige Eigenhändigkeit, eigene Unterschrift, Datum und Ort. Ein Formfehler kann das gesamte Testament ungültig machen.
Die Erbschaftsteuer spielt 2026 eine größere Rolle. Durch die neue Immobilienbewertung steigt die Steuerbelastung vieler Erbfälle. Eine frühzeitige Nachlassplanung unter Nutzung von Schenkungen kann Steuervorteile bringen.
Bei komplexem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar. Eine professionelle Beratung vermeidet Formfehler, nutzt Steuervorteil und sichert die rechtssichere Umsetzung Ihres letzten Willens.

