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Elterngeld

Elterngeld beantragen: Anspruch, Höhe und Dauer erklärt

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Wer 2026 Anspruch hat, wie hoch es ausfällt und wie Sie es richtig beantragen.

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Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe und aktuelle Änderungen

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt und wegfallendes Einkommen ersetzt. Es beträgt 65–67% des Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich) und kann bis zu 12 Monate bezogen werden – mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. Ab 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Die Leistung ermöglicht Familien einen finanziellen Schonraum nach der Geburt und soll gleichzeitig die Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung fördern.

Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Auch Stiefeltern und Lebenspartner, die das Kind des Partners im gemeinsamen Haushalt betreuen, können Anträge einreichen. Die grundlegenden Voraussetzungen sind einheitlich: Sie müssen in Deutschland leben, mit dem Kind in einem Haushalt wohnen, es selbst betreuen und erziehen sowie höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Ab 2026 ändert sich die Zugangshürde erheblich: Eine einheitliche Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE) gilt für Geburten ab 1. April 2025. Paare, die diese Grenze überschreiten, erhalten kein Elterngeld mehr. Die Einkünfte beider Elternteile werden zusammengerechnet. Zum Vergleich: Ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro entspricht bei Paaren ungefähr einem Bruttoeinkommen von 207.000 Euro.

Nach Schätzungen verlieren rund 30.000 Elternpaare jährlich ihren Anspruch. Diese Regelung stellt eine Verschärfung dar, da früher deutlich höhere Grenzen galten.

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Elterngeld beträgt 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Höchstbetrag bei 1.800 € monatlich. 2026 bleiben diese Summen unverändert. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Bei niedrigem Einkommen: Das Elterngeld beträgt 65% bis 67% – in Ausnahmefällen bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
  • Für den Höchstbetrag: Eltern, deren durchschnittliches vorgeburtliches Netto-Einkommen 2.770€ übersteigt, erhalten den Höchstbetrag von 1.800€.
  • Mindestbetrag: Auch ohne vorheriges Einkommen oder bei sehr geringem Verdienst erhalten Eltern mindestens 300 Euro monatlich.
Nettoeinkommen vor GeburtElterngeld-BetragErsatzrate
1.000 €670 €67%
2.000 €1.340 €67%
3.000 €1.800 €60% (gekappt)
Kein Einkommen300 €Mindestbetrag

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Welche Variante passt zu Ihnen?

Das Elterngeld bietet verschiedene Modelle für unterschiedliche Lebenssituationen. Es gibt drei Arten: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Sie können auch kombiniert werden.

Basiselterngeld ist richtig, wenn Sie komplett aus dem Beruf aussteigen möchten. Eltern stehen gemeinsam 14 Monate zur Verfügung, wenn sich beide an der Kinderbetreuung beteiligen und Einkommen wegfällt. Sie teilen die Monate frei untereinander auf. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nutzen.

ElterngeldPlus passt für Teilzeitarbeit: Eltern erhalten es doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus. Ohne Arbeit ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche Plus gleich hoch sein wie das monatliche Basis mit Teilzeit. Alternativ können auch Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden, um die Gesamtbelastung zu reduzieren.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus 2026?

Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Kinderbetreuung teilen. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Bedingung: Sie arbeiten in diesem Zeitraum gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche. Der Bezugszeitraum verlängert sich um bis zu vier Monate.

Die Regeln sind präzise: Beide Eltern müssen den Bonus gleichzeitig beantragen und für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate nutzen. In dieser Zeit arbeiten beide mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche – wichtig ist der Durchschnitt pro Monat, nicht jede einzelne Woche.

Neuerung: Ein gleichzeitiger Bezug von Familienleistungen ist maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Antragstellung und wichtige Fristen

Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate gezahlt. Daher sollten Sie den Antrag möglichst sofort nach der Geburt einreichen.

Der Antrag läuft über die Elterngeldstelle des Bundeslandes, oft digital über ElterngeldDigital. Für den Antrag benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Steuerbescheid
  • Bescheinigung über Mutterschaftszeiten

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland. In der Regel dauert es vier bis acht Wochen bis zur ersten Auszahlung. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also Ihren Steuersatz für andere Einkünfte. Daneben können Familien auch auf Kindergeld und weitere Familienleistungen zählen.

Geplante Verbesserungen: Was bringt der Koalitionsvertrag?

Die Koalition plant höhere Elterngeld-Beträge. Sowohl der Mindestbetrag (derzeit 300 €) als auch der Höchstbetrag (1.800 €) sollen angepasst werden – erstmals seit 2007. Die Regierung will „erhöhte Lohnersatzraten“ und „den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“.

Konkrete Reformpläne umfassen:

  • Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge
  • Anpassung der Einkommensgrenze nach oben
  • Ausweitung der Partnermonate, um Väter stärker zum eigenständigen Elterngeld-Bezug zu bewegen
  • Für Selbstständige flexiblere Elterngeld-Berechnung – etwa durch wählbare Bemessungszeiträume. Das würde Eltern mit unregelmäßigem Einkommen helfen.

Allerdings stehen alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Die Umsetzung hängt stark von der Haushaltslage ab. Möglicherweise wird gegen Ende 2026 oder 2027 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Verbesserungen für künftige Geburtsjahrgänge vorsieht. Zusätzlich wird diskutiert, wie der Kinderzuschlag besser mit dem Elterngeld kombiniert werden kann.

Fazit

Das Elterngeld bleibt 2026 eine wichtige finanzielle Stütze für Familien, allerdings mit deutlich verschärften Zugangsvoraussetzungen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erfordert eine durchdachte Finanzplanung. Während die Beträge seit 17 Jahren unverändert bei 300 bis 1.800 Euro monatlich liegen, bieten die verschiedenen Varianten – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung und Kenntnis der aktuellen Regelungen helfen Ihnen, die Familienzeit optimal abzusichern.

Häufig gestellte Fragen

Anspruch haben Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und arbeitslose Eltern, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Deutschland.
Ab 2026 gilt eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld vollständig.
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei niedrigem Einkommen unter 1.000 Euro kann die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent steigen.
Für Selbstständige dient der Gewinn des Geschäftsjahres vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Besonders sorgfältig muss die Prognose für Arbeitszeit und Verdienst während des Bezugs erstellt werden, da sie die spätere Endabrechnung maßgeblich beeinflusst.
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