Ratgeber Haus & Haftpflicht

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung – Schutz vor unbeabsichtigten Fehler für bestimmte Berufsgruppen

Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe

Wenn Sie in Ihrem Privatleben anderen Personen (oder deren Besitztümern) einen Schaden zufügen, dann übernimmt die Privathaftpflichtversicherung (im Fachjargon PHV genannt) die finanziellen Regulierungen. Wie aber sieht es mit Schäden aus, die Sie während Ihrer Berufsausübung verursachen – denn hier zahlt die PHV nicht sonder die Berufshaftpflichtversicherung.

Laut Gesetz muss jeder, der einen Schaden herbeiführt, dafür aufkommen und den Geschädigten „billigen Ausgleich“ leisten. Im Extremfall kann das verheerende Auswirkungen haben. Schließlich haftet jeder geschäftsfähige Erwachsene für sein Tun (oder Unterlassen) mit seinem gesamten Besitzstand. Im privaten Bereich schützt eine private Haftpflichtversicherung solche Belastungen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die der Versicherte verursacht und verhindert unzumutbare Ansprüche Dritter. Sie deckt jedoch nur solche Schadensfälle ab, die von Personen während ihrer privaten Lebenszeit ausgelöst werden.

Wer als Freiberufler oder Selbstständiger Fehler macht, muss möglicherweise Auftraggeber, Kunden oder Patienten entschädigen. So kann es einem Rechtsanwalt passieren, dass er wichtige Fristen verpasst; einem Arzt, dass er eine falsche Diagnose stellt oder einem Architekten, dass ihm folgenschwere Planungsfehler unterlaufen. Bei Regressforderungen aus solchen Fällen können durchaus Schadenssummen von mehreren Millionen Euro im Raum stehen. Fehlt eine versicherungstechnische Absicherung, dann ist die berufliche und wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet.

Eine PHV deckt Risiken dieser Art nicht ab. Für die Absicherung während beruflicher Tätigkeiten ist eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich, die auf branchentypische Schäden zugeschnitten ist: die Berufshaftpflichtversicherung (branchenübliche Abkürzung: BHV).

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Einige Branchen sind gesetzlich oder aufgrund von Auflagen ihrer Berufsgenossenschaften verpflichtet, eine BHV mit vorgeschriebener Mindestdeckungssummen abschließen. Hierzu zählen Ärzte, Architekten, Hausverwalter und Rechtsanwälte. Auch Steuer- und Unternehmensberater gehören in diese Gruppe. Die arbeitsbedingten Risiken dieser Berufsgruppen sind hoch, selbst kleinste Fehler können erhebliche Schadensfälle verursachen.

Schadenbeispiele – in diesen Fällen zahlt die BHV

  • Berufspflichten des Arztes: Ein Mediziner verschreibt seinem Patienten aus Versehen ein Arzneimittel, dass dieser wegen einer anderen Erkrankung nicht einnehmen dürfte. Der Patient erleidet durch die auftretenden Nebenwirkungen langfristige gesundheitlich Schäden. Die Berufshaftpflichtversicherung die erforderliche Entschädigung für das ärztliche Fehlverhalten.
  • Technische Verantwortung des Ingenieurs: Der Bauingenieur wird gebeten, die Berechnungen für eine Schwimmbadüberdachung zu überprüfen. Dass der Statiker einen Berechnungsfehler gemacht hat, übersieht er. Nach der Fertigstellung des Daches stürzt dieses ein und beschädigt zudem Autos und Maschinen, die sich auf der Baustelle befanden. Die Berufshaftpflicht leistet Entschädigung aller verursachten Schäden.

Für andere Berufe ist die berufliche Haftpflichtversicherung nicht zwingend vorgeschrieben, sinnvoll kann sie dennoch sein. Denn alle Freiberufler und Selbstständige haften für die von ihnen verursachten Schäden. Das gilt für Dienstleister, für Heilberufe und Sporttrainer sowie für alle großen, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Start-ups. Rückstellungen von ausreichenden finanziellen Notfallreserven für Rechtsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche können sich meistens nur Konzern leisten.

Das Risiko im Tagesgeschäft Fehler zu machen, die anderen schaden, ist besonders bei Dienstleistern, Beratern und Heilberufen hoch. Haben Sie keine BHV abgeschlossen, sind Sie im Schadensfall auf sich allein gestellt und müssen alle anfallenden Kosten tragen. Je nach Höhe des Anspruchs kann das nicht nur die geschäftliche, sondern auch die private Existenz ruinieren.

Beispiele für weitere typische Schadensereignisse

Denken Sie nur an eine Web- oder Medienagentur, die Links fehlerhaft einbaut, Bildrechte übersieht oder unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung begeht. Auch bei der Erstellung eines Webshops können vielfältige Fehler entstehen. Begonnen bei der fehlerhaften Kaufeinleitung per Maus-Klick bis hin zum Zahlungsvorgang oder Abbuchungen von falschen Bankverbindungen.

Auch freie Journalisten sind für Schäden verantwortlich, die durch Falsifikate in Beiträgen entstehen. So etwas kann schnell passieren, es können Aussagen missverständlich dargestellt werden oder die Nachrichtenquelle ist fehlerhaft.

Ein weiteres Beispiel ist der freiberufliche Programmierer, dem ein kleiner Softwarefehler mit großer Tragweite unterläuft.

Auch ein Dolmetscher kann bei einer falschen Übersetzung für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Schnell passiert es, dass feine Zwischentöne in Texten fehlgedeutet werden – und schon ändert sich dessen Bedeutung einer Aussage grundlegend.

Zu den Berufsgruppen, denen eine Berufshaftpflichtversicherung empfohlen wird, zählen:

  • IT-Spezialisten
  • Online-Shop-Inhaber
  • Webagenturen
  • Werbe- und PR-Agenturen
  • Inhaber von kommerziellen Websites, APP-Betreiber
  • Berater für unternehmerische und steuerliche Angelegenheiten
  • Datenschutzexperten
  • Gutachter
  • Immobilienberater
  • Blogger, Journalisten, Influencer
  • Heilberufe wie Masseure und Physiotherapeuten
  • Dienstleister wie Kosmetiker, Fußpfleger, Ernährungsberater
  • Sporttrainer wie Yogalehrer

Brauche ich als Gründer eine Berufshaftpflichtversicherung?

Diese Frage stellen sich viele, die gerade erst den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt haben. Sie versuchen in der Anfangsphase die betrieblichen Kosten gering zu halten. Schließlich muss zunächst in viele Bereiche wie Marketing und Vertrieb investiert werden, um die neue Firma ans Laufen zu bringen. Nicht wenige Jungunternehmer überlegen deshalb, ob eine BHV tatsächlich notwendig ist. Vor allem dann, wenn sie diese weder gesetzlich noch berufsrechtlich zwingend vorgeschrieben ist.

Allerdings ist die Berufshaftpflichtversicherung gerade in dieser Phase sinnvoll, um sich vor den Folgen von Anfängerfehlern zu schützen. Oft liegen oft nur wenige oder nicht ausreichende Erfahrungen mit dem Beruf und der Selbstständigkeit vor. Auch durch Ambitionen, besonders viele Aufträge anzunehmen, können sich Fehler einschleichen oder entscheidende Details übersehen werden.

Tipp für Existenzgründer: Sach- oder Personenschäden können in allen Berufen auftreten. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz wird die Firma, die sich im Aufbau befindet, einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Dienstleister, Handwerker und Berater sollten sich auch dann versichern, wenn es dafür keine juristische Verpflichtung gibt.

Was deckt die BHV im Schadensfall ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die wirtschaftlichen Schäden ab, die Dritten infolge einer fehlerhaften Berufsausübung entstehen. Dazu zählen Sach- und Personenschäden, aber auch Umweltschäden und sogenannte Vermögensschäden.

Im letzteren Fall kann die Haftpflichtversicherung oftmals gleichzeitig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ersetzen oder diese ergänzen. Dieser Aspekt ist insbesondere für beratende Berufe und Dienstleistungen wie Rechtsanwälte, Steuer- oder Unternehmensberater von Bedeutung, da diese Berufsfehler meistens kostenintensiv sind.

  • Versäumt ein Steuerberater beispielsweise die Einspruchsfrist gegen einen falschen Steuerbescheid, dann kann es zu unwiederbringlichen finanziellen Verlusten kommen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung würde diesen verursachten Schaden ausgleichen.
  • Ein Beispiel für Personenschäden: Ein Kunde stolpert über ein unsicheres Kabel und verletzt sich.
  • Ein Sachschaden liegt vor: Ein Unternehmer hat versehentlich die teure Vase seines Auftraggebers in dessen Betrieb umgestoßen.

In der Berufshaftpflichtversicherung gehören auch sogenannte indirekte Schäden zum Versicherungsschutz. Hier wird einem Dritten ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt, dem ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.

  • Beispiel für einen indirekten Schaden: Ein Selbstständiger ist im Winter auf dem Firmenparkplatz eines Kunden gestürzt und hat sich ein Bein gebrochen. Das Unternehmen hat versäumt, rechtzeitig Eis und Schnee zu entfernen. In der Folge muss sich der Selbstständige ärztlich behandeln lassen und verliert für die Dauer der Genesung seine Einkünfte. Der Einkommensverlust stellt nun einen Vermögensschaden dar, obwohl es sich zunächst um einen Personenschaden (Beinbruch) handelte.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten zudem vor hohen Rechts- und Verfahrenskosten. Diese werden im Schadensfall ebenfalls ersetzt.

Worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten

Versicherungsangebote und -policen bitte unbedingt sorgfältig prüfen, denn teilweise werden ausschließlich Vermögensschäden abgedeckt. Andere Verträge sind wiederum ausschließlich auf Sach- und Personenschäden anwendbar. Je nach Berufsgruppe und Versicherungsangebot bietet es sich an, eine Berufshaftpflicht- mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kombinieren. Bedenken Sie vor der Unterschrift, welche Schadengruppen tatsächlich abgedeckt werden müssen.

Dies sind die Schadeskategorien:

  • Personenschäden (Arztkosten, Reha-Maßnahmen, Kuren, Schmerzensgeld, Langzeitfolgen)
  • Schäden an Mobilien und Immobilien (auch Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertverlust)
  • Wirtschaftliche Schäden aufgrund von Personen- oder Sachschäden (wie Einkommensverlust, Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn)
  • Umweltschäden (Brände, Freisetzung von Schadstoffen, Verunreinigungen von Böden und Gewässern)

In manchen Berufen dominieren wirtschaftliche Verluste. Das trifft beispielsweise auf Architekten und Ingenieure zu. In anderen Bereichen überwiegen Personenschäden, etwa wie für Heilberufe und körpernahe Dienstleistungen (Kosmetiker, Friseure).

Tipp: Deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ausschließlich wirtschaftliche Schäden ab, lässt sie sich häufig durch eine Betriebs- oder Bürohaftpflichtversicherung ergänzen. Sie kommt dann für Personen- und Sachschäden auf. Anschauliches Schadensbeispiel: Ein Berater verschüttet aus Versehen Tee auf dem Laptop seines Mandanten.

Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Die Unterschiede zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht liegen in den Details und den vereinbarten abgesicherten Risiken. Es gibt einige Besonderheiten für beide Versicherungstypen. So sind die Schutzobjekte der betrieblichen Haftpflichtversicherung vor allem das Unternehmen und seine Mitarbeiter.

Brauchen Arbeitnehmer eine berufliche Haftpflichtversicherung?

Mitarbeiter, die regelmäßig im Unternehmen tätig sind, müssen sich in der Regel nicht um eine Berufshaftpflichtversicherung kümmern. Verantwortlich ist hier der Arbeitgeber, der eine spezielle Versicherung abschließen muss.

Sind Arbeitnehmer allerdings nebenher freiberuflich oder selbstständig aktiv, dann sollten sie eine BHV in Betracht ziehen – auch dann, wenn sie der Tätigkeit  nur gelegentlich nachgehen. Nebentätigkeiten werden nicht von der Versicherung des Hauptarbeitgebers abgedeckt.

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist auch für Arbeitnehmer in Führungspositionen empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrats. Sie haften aufgrund ihrer Positionen persönlich. Für diese Sachverhalte gibt es eine gesonderte Managerhaftpflichtversicherung: die sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers).

Auch Angestellte und Beauftragte mit Sonderfunktionen können haftbar gemacht werden, wie zum Beispiel Zeichnungsberechtigte, Datenschutzbeauftragte, Arbeitsschutzvertreter und Mitarbeiter von Sicherheitsabteilungen. Auch hier kann die D&O-Versicherung eine Lösung sein.

Aufsichtsräte, Vorstände und Sonderbeauftragte werden häufig mit Schadenersatzforderungen konfrontiert. Entstehen Schäden durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen, dann springt diese spezielle D& O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein. Dieses Assekuranzprodukt beinhaltet beispielsweise einen Schutz vor Forderungen von Aktionären oder des eigenen Unternehmens. Auch der Ausgleich anfallender Anwaltskosten und Aufwendungen für Gerichtsverfahren und Gutachter sind Teil des Versicherungsschutzes.

Wichtig: Die Deckungssumme

Wie bei allen Versicherungsverträgen stellt die vereinbarte Deckungssumme der BHV den maximalen finanziellen Betrag dar, der vom Versicherungskonzern im Schadensfall geleistet werden muss. Die Höhe dieser Summe beeinflusst auch die monatlich zu entrichtende Prämie.

Die Versicherungsverträge unterscheiden in der Regel getrennte Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Da für viele Tätigkeiten eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, schreibt das Gesetz für diese Bereiche eine Mindestversicherungssumme vor. Diese reicht dann in den meisten Fällen für berufstypische Schadensfälle aus.

Unabhängig von diesen Vorgaben sollten Sie als Freiberufler und Selbstständiger darauf achten, dass im Vertrag angemessene Versicherungssummen festgelegt werden, die Ihren persönlichen Risikoprofil entsprechen.

Die branchenübliche Deckungssumme (bei normalen Risikoprofil) beträgt in der Regel drei Millionen Euro für Schäden Dritter an Personen, Sachen, Umwelt und Vermögen.

Tipp: Wenn Ihre berufliche Tätigkeit es erfordert, können Sie eine höhere Deckung vereinbaren. Das kann zum Beispiel dann erforderlich sein, wenn Sie für ein führende Funktion in einem Großunternehmen innehaben und im Schadenfall ein größeres Haftungsrisiko tragen.

Trotz BHV in Regress genommen?!

Wenn Sie beim Abschluss der Versicherung eine niedrigere Deckungssumme festlegen, wird dies für eine geringere Prämie sorgen. Doch wenn Sie die Abdeckung zu niedrig einstellen, sparen Sie am falschen Ende. Ein mögliches Schreckensszenario: Ein Schaden geht über den vertraglich vereinbarte Summe hinaus. Die Versicherung leistet den festgelegten Eurobetrag und ist dann nicht mehr in der Verpflichtung. Sollten jetzt noch weitere finanziellen Forderungen bestehen, sind Sie wiederum in der persönlichen Haftung mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Kalkulieren Sie daher sorgfältig und zahlen Sie lieber eine Monatsprämie die angemessen ist, anstatt im Nachhinein über einen unzureichenden Versicherungsschutz (der sogenannten Unterdeckung) zu verfügen.

Tipp: Wenn sich Ihre berufliche Situation ändert, durch Beförderung, Übernahme von mehr Verantwortung aber auch durch Teilzeitarbeit oder Vorruhestand, sollten die Konditionen Ihrer BHV auf den Prüfstand kommen. Überhaupt ist eine jährliche Inspektion von Versicherungsverträgen sinnvoll. Sind die Deckungssummen noch angemessen oder sollten sie (nach oben oder auch nach unten) korrigiert werden?

Wann zahlt die Versicherung?

Wenn Sie anderen durch Ihr Handeln Sach-, Personen- oder Vermögensschäden zufügen, springt die Berufshaftpflichtversicherung für die Wiedergutmachung ein. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht muss ein solcher Schaden jedoch durch einen Fehler in der beruflichen Tätigkeit verursacht worden sein. Verliert also ein Mandant, Klient oder Kunde durch eine falsche Beratung Geld, verletzt ein Grafiker aus Versehen ein Urheberrecht oder muss ein Arzt wegen eines medizinischen Kunstfehlers Schadensersatz leisten, dann übernimmt die Versicherung die Regulierung.

Stolpert der Kunde jedoch in Ihrem Büro über ein Kabel und verletzt sich, hängt es von den Details Ihrer BHV-Police ab, ob dieser Unfall ebenfalls abgedeckt ist.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Einige Risiken sind nicht versichert, insbesondere vorsätzliches Fehlverhalten. Ein Arzt, der unter Alkoholeinfluss eine Operation vornimmt, riskiert nicht nur seinen Beruf, sondern verliert automatisch auch den Schutz jeder Haftpflichtversicherung. Egal ob für den Job oder für das Auto.

Einige Konzerne schließen in ihren Policen bestimmte Dinge aus. Führt der Arzt beispielsweise eine unerlaubte, nicht zugelassene Behandlung durch und kommt es dabei zu Komplikationen ist auch hierbei ein Schutz durch die Assekuranz obsolet.

Was Sie noch über die BHV wissen sollten

Selbstverständlich können Sie jede Berufshaftpflichtversicherung fristgerecht kündigen. Das sollten Sie nur im Notfall machen, denn Ihre Versicherung endet nach Ablauf der vertraglich fixierten Frist. Bereits eingezahlten Beträge gehen dann verloren.

Dringend beachten sollten Sie, dass die Mindestlaufzeit einiger Verträge durchaus mehrere Jahre betragen kann. Erhöht der Konzern jedoch die Prämie, ohne parallel die Leistungen zu erweitern, können Sie Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben Sie und der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Und zwar immer dann, wenn ein Schadensfall erstattet wurde oder wenn die Erstattung verweigert wird.

Versicherungsprämien sind Werbekosten

Die Prämien können Sie in voller Höhe als Werbungskosten gelten machen. Werbekosten sind wichtige Ausgaben für den Fortbestand Ihres Unternehmens. Ihre Berufshaftpflichtversicherung gehört definitiv dazu. Vergessen Sie also nicht, sämtliche Zahlungsnachweise in die Buchhaltung zu geben. Wenn Sie aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts einen Eigenanteil an den Schadenskosten tragen müssen, so gilt dies ebenfalls als gewinnmindernde Betriebsausgabe.

Aktualisiert am 19. April 2024