Ratgeber Steuererklärung

Umzugskosten 2024

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Umzugskosten

Arbeitnehmer können aus beruflichen Gründen dazu gezwungen sein, umzuziehen. Dabei entstehen ihnen Umzugskosten. Dies ist beispielsweise bei dem Beginn eines neuen Dienstverhältnisses der Fall, wenn entweder ein Wechsel stattgefunden hat oder wenn erstmalig ein Dienstverhältnis aufgenommen wurde.

Auch wenn Arbeitnehmer zuvor in einer Dienstwohnung gelebt haben, diese dann verlassen müssen und innerhalb der gleichen Gemeinde eine neue Wohnung beziehen, liegt ein beruflicher Grund für den Umzug vor.

Sobald ein solcher Grund vorhanden ist, können Arbeitnehmer die entstehenden Umzugskosten als Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Die folgenden Kosten werden als Umzugskosten angesehen:

  • Beförderungskosten für das Eigentum
  • Reisekosten wie Fahrtkosten, Tagegeld oder Übernachtungskosten, die zum einen durch den Umzug veranlasst für den Arbeitnehmer selbst und für Personen aus seiner häuslichen Gemeinschaft entstehen
  • Mietentschädigung bei Weiterzahlungen der Miete für die alte Wohnung
  • Wohnungsvermittlungsgebühren
  • Nachhilfeunterricht oder Ähnliches für Kinder, der aufgrund des Lernstandes der neuen Schule notwendig wird
  • weitere Umzugsauslagen

Der Werbungskostenabzug für die Umzugskosten ist auf den Betrag begrenzt, der auch einem Bundesbeamten in gleicher Situation als Umzugsvergütung zustehen würde.

Aktualisiert am 30. Januar 2024