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Jahressteuerbescheinigung

Jahressteuerbescheinigung: Alle Kapitalerträge und Steuern im Überblick

Die Jahressteuerbescheinigung fasst Kapitalerträge und gezahlte Steuern eines Jahres zusammen. Wozu Sie sie 2026 brauchen und wie Sie sie für die Steuer nutzen.

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Jahressteuerbescheinigung: Das Wichtigste für Ihre Steuererklärung 2026

Die Jahressteuerbescheinigung fasst alle steuerrelevanten Kapitalerträge und darauf bereits abgeführte Steuern eines Kalenderjahres zusammen.

Die Jahressteuerbescheinigung gehört zu den wichtigsten Dokumenten für deutsche Sparer und Anleger. Sie wird von der Bank oder dem Finanzdienstleister ausgestellt und dokumentiert alle steuerlich relevanten Erträge aus Ihren Geldanlagen im zurückliegenden Jahr. Das Dokument zeigt auf einen Blick, welche Kapitalerträge Sie erzielt haben und welche Steuern bereits an das Finanzamt abgeführt wurden.

Was ist die Jahressteuerbescheinigung und wofür brauchen Sie sie?

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Nachweis über Ihre Kapitalerträge und die bereits gezahlten Steuern. Sie enthält alle wichtigen Informationen für Ihre Steuererklärung: von Zinsen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten über Dividenden bis zu Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. Die Bescheinigung zeigt zudem, wie viel Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer Ihre Bank bereits an das Finanzamt überwiesen hat.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare (Stand 2026). Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird in der Bescheinigung ausgewiesen, wie viel von diesem Freibetrag Sie bereits genutzt haben.

Die Jahressteuerbescheinigung dient als offizieller Nachweis für die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung. Sie benötigen sie besonders dann, wenn Sie Kapitalerträge aus mehreren Quellen haben, einen Teil Ihres Freibetrags nicht ausgeschöpft haben oder Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Welche Inhalte stehen in der Jahressteuerbescheinigung?

Die Bescheinigung gliedert sich in mehrere aussagekräftige Bereiche:

  • Persönliche Daten: Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer
  • Kapitalerträge: Detaillierte Aufstellung aller Zinsen, Dividenden und realisierten Gewinne
  • Steuerabzug: Abgeltungsteuer von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Freistellungsauftrag: Genutzter Anteil des Sparer-Pauschbetrags
  • Verlustverrechnung: Berücksichtigung von Verlusten aus verschiedenen Anlageklassen

Die Bescheinigung weist außerdem aus, ob Verluste aus früheren Jahren berücksichtigt wurden oder ob noch Verlustvorträge bestehen. Diese können in künftigen Jahren mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren dann die Steuerlast.

Brauchen Sie die Jahressteuerbescheinigung noch?

Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Jahressteuerbescheinigung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie sie erhalten, hängt von Ihrer Bank ab. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage zur Verfügung – besonders wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt haben.

Für das Steuerjahr 2025 stellen die meisten Banken das Dokument zwischen Januar und März 2026 zur Verfügung. Die meisten Banken bieten die Bescheinigung mittlerweile elektronisch über das Online-Banking oder die Banking-App an.

Bei ausländischen Brokern wie DEGIRO oder Interactive Brokers erhalten Sie normalerweise keine deutsche Jahressteuerbescheinigung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben.

Wer erhält eine Jahressteuerbescheinigung?

Grundsätzlich erhalten alle Bankkunden eine Jahressteuerbescheinigung, die im Laufe des Jahres steuerrelevante Kapitalerträge erzielt haben. Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern abgeführt wurden oder nicht.

SituationBescheinigung notwendig?
Zinsen über FreibetragJa, mit Steuerabzug
Zinsen innerhalb FreibetragMöglich, ohne Steuerabzug
Keine KapitalerträgeNein
Ausländische BrokerMeist nein

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie wird für Personen ausgestellt, deren Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt (Stand 2026). Mit dieser Bescheinigung bleiben Kapitalerträge auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei.

Wie und wann bekommen Sie die Bescheinigung?

Die Bereitstellung erfolgt bei den meisten Banken automatisch im ersten Quartal des Folgejahres. Seit 2018 darf die Jahressteuerbescheinigung als PDF-Dokument elektronisch ausgehändigt werden. Diese digitale Form nutzen heute praktisch alle etablierten Banken und Broker.

Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

  • Automatische Erstellung: Die Bank erstellt die Bescheinigung nach Jahresabschluss
  • Digitale Bereitstellung: Verfügbar über Online-Banking oder Banking-App
  • Benachrichtigung: E-Mail oder Hinweis im Online-Postfach
  • Download: PDF-Dokument zum Herunterladen und Archivieren

Falls Sie die Bescheinigung nicht erhalten haben oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich direkt an Ihre Bank. Nur die ausstellende Bank kann Korrektionen vornehmen und eine berichtigte Jahressteuerbescheinigung erstellen.

Jahressteuerbescheinigung bei der Steuererklärung nutzen

Die Jahressteuerbescheinigung spielt hauptsächlich bei der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung eine Rolle. Sie ist besonders relevant, wenn:

  • Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt (Günstigerprüfung)
  • Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben
  • Sie Kapitalerträge aus ausländischen Quellen haben
  • Sie Verluste mit Gewinnen verrechnen möchten

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Geringverdiener, Studenten oder Rentner mit niedrigem Einkommen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz etwa 18 Prozent, während die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer einbehalten hat – über die Günstigerprüfung können Sie die Differenz von 7 Prozentpunkten zurückfordern, bei 1.000 Euro Zinsen wären das 70 Euro Erstattung.

Bei mehreren Banken sammeln Sie alle Jahressteuerbescheinigungen und werten diese gemeinsam aus. Verluste aus verschiedenen Depots können depotübergreifend mit Gewinnen verrechnet werden. Besonders Anleger mit Aktien und anderen Wertpapieren sollten hier genau überprüfen, ob Verluste mit Gewinnen ausgeglichen werden können. Nicht genutzte Verluste werden automatisch in die Folgejahre vorgetragen.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Ein häufiger Fehler ist die ungleichmäßige Verteilung von Freistellungsaufträgen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Aufteilung noch zu Ihren erwarteten Erträgen passt. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf bundesweit 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten.

Achten Sie auch auf die korrekte Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Ohne korrekte Steuer-Identifikationsnummer ist Ihr Freistellungsauftrag ungültig. Die Bank führt dann trotzdem Steuern ab, die Sie sich später über die Steuererklärung zurückholen müssen.

Bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigung mindestens vier Jahre auf. Auch wenn Sie sie nicht automatisch einreichen müssen, kann das Finanzamt jederzeit Nachweise anfordern. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten haben Sie dann alle nötigen Dokumente zur Hand.

Fazit

Die Jahressteuerbescheinigung bleibt auch 2026 ein wichtiges Dokument für Sparer und Anleger. Sie dokumentiert transparent alle Kapitalerträge und bereits abgeführten Steuern eines Kalenderjahres. Auch wenn die Ausstellung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, erhalten die meisten Bankkunden die Bescheinigung automatisch als PDF-Download. Sie dient als wertvoller Nachweis für die Steuererklärung und ermöglicht es, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Besonders die Günstigerprüfung und die optimale Nutzung des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) können sich finanziell lohnen. Eine sorgfältige Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung der Freistellungsaufträge helfen dabei, das Beste aus Ihren Kapitalerträgen herauszuholen.

Häufig gestellte Fragen

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument Ihrer Bank, das alle steuerrelevanten Kapitalerträge eines Kalenderjahres sowie die bereits abgeführten Steuern zusammenfasst. Sie dient als offizieller Nachweis für die Steuererklärung und wird vor allem für die Anlage KAP benötigt.
Für das Steuerjahr 2025 stellen die meisten Banken das Dokument zwischen Januar und März 2026 zur Verfügung, üblicherweise bis Ende März. Seit 2018 darf die Bescheinigung elektronisch als PDF über Online-Banking oder Banking-App ausgehändigt werden.
Nein, die Ausstellung ist seit einer Gesetzesänderung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage bereit, besonders wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Die Bescheinigung enthält persönliche Daten, Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, den Steuerabzug (Abgeltungsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer), den genutzten Sparer-Pauschbetrag sowie Verlustverrechnungen aus den verschiedenen Verlusttöpfen.
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