Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von sinkenden Energiekosten und steuerlichen Entlastungen, Arbeitnehmer von höheren Löhnen und verbesserten Sozialleistungen. Gleichzeitig investiert der Staat massiv in Infrastruktur, Sicherheit und Digitalisierung.
Energie: Spürbare Entlastungen
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage vollständig. Dadurch sollen Gasrechnungen sinken – die Weitergabe der Entlastung an Endkunden wird kontrolliert.
Auch beim Strom greift der Staat ein: Ein Bundeszuschuss senkt die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen. Produzierende Betriebe und Landwirte profitieren weiterhin von einer dauerhaft reduzierten Stromsteuer. Insgesamt werden Bürger und Unternehmen um rund zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet.
Verteidigung: Neuer Wehrdienstansatz
Ab 2026 erhalten alle 18-jährigen Frauen und Männer einen Fragebogen zur Erfassung von Motivation und Eignung für den Dienst in der Bundeswehr. Für Männer ist die Teilnahme verpflichtend, für Frauen freiwillig. Interessierte durchlaufen anschließend ein Eignungsassessment.
Finanzen und Steuern
Der Bundeshaushalt 2026 sieht Investitionen von über 128 Milliarden Euro vor – unter anderem für Verkehr, Bildung, Digitalisierung, Wohnungsbau sowie innere und äußere Sicherheit. Die finanzpolitischen Leitlinien: Investieren, Reformieren, Konsolidieren.
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, werden stärker gefördert. Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage steigt auf zwölf Millionen Euro, zudem wird das Verfahren vereinfacht.
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2030 verlängert. Damit profitieren auch neu zugelassene E-Autos weiterhin bis zu zehn Jahre von der Steuerfreiheit.
Ein Steuerentlastungspaket bringt weitere Änderungen:
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Die Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent.
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Für Speisen in der Gastronomie gilt wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
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Steuerliche Vorteile für Ehrenamt, Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden werden ausgeweitet.
Gleichzeitig verschärft der Staat den Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird personell, technisch und digital deutlich gestärkt – inklusive KI-gestützter Datenanalysen.
Staatsmodernisierung
Mit dem neuen Bürokratiemeldeportal „EinfachMachen“ können Bürger seit Dezember 2025 bürokratische Hürden melden. Ziel ist eine effizientere, digitale Verwaltung.
Arbeit und Ausbildung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren davon.
Die Minijob-Grenze erhöht sich auf durchschnittlich 603 Euro monatlich, entsprechend steigt auch der Übergangsbereich für Midijobs.
Das Paketboten-Schutzgesetz wird entfristet und sorgt weiterhin für soziale Absicherung in der Kurier- und Paketbranche.
Auch Auszubildende profitieren: Die Mindestausbildungsvergütung steigt im ersten Lehrjahr auf 724 Euro brutto monatlich.
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld bleibt bei 24 Monaten und bietet Unternehmen Planungssicherheit.
Soziales und Krankenversicherung
Die Regelsätze beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe bleiben 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung steigen aufgrund höherer Löhne. In der Krankenversicherung liegt die Grenze künftig bei 5.812,50 Euro im Monat.
Der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung sinkt leicht auf 4,9 Prozent.
Pflege
Pflegefachkräfte erhalten mehr Entscheidungsbefugnisse entsprechend ihrer Qualifikation, etwa bei der Betreuung chronisch Kranker. Zudem werden alternative Wohn- und Pflegeformen gezielt gefördert.
Rente
Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent stabil. Kindererziehungszeiten werden auch für vor 1992 geborene Kinder vollständig anerkannt.
Mit der Aktivrente können Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird flexibler gestaltet, um insbesondere Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen besser abzusichern.
Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich, zudem verlängert sich die Zurechnungszeit leicht, was die Rentenhöhe erhöht.
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für den Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und sechs Monaten und steigt schrittweise weiter an. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
Für freiwillig Versicherte steigen Mindest- und Höchstbeiträge zur Rentenversicherung. Der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner erhöht sich auf 84 Prozent.
Familie
Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Die Anpassung erfolgt automatisch.
Verkehr
Neue Fahrzeugtypen von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen müssen künftig mit Unfall-Datenspeichern ausgestattet sein. Zusätzlich gelten strengere Vorgaben zur Reduzierung toter Winkel.
Das Deutschlandticket kostet ab 2026 monatlich 63 Euro. Bund und Länder sichern die Finanzierung bis 2030.
Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Die neuen Dokumente sind auf 15 Jahre befristet.
Justiz
Vergütungen für Betreuer, Vormünder und Pfleger im Familien- und Betreuungsrecht steigen. Zudem werden die Streitwertgrenzen für Berufungen und Beschwerden angehoben.
Gerichte starten digitale Verfahren, mit denen Zahlungsansprüche vollständig online geltend gemacht werden können.
Innere Sicherheit und IT
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gelten künftig strengere IT-Sicherheitsstandards für viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, insbesondere in kritischen Infrastrukturen.
Landwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten ab 2026 wieder eine Rückerstattung der Energiesteuer auf Agrardiesel. Das entlastet die Branche jährlich um rund 430 Millionen Euro.
Umwelt und Klimaschutz
Die Entsorgung von Elektroschrott wird einfacher. Kleine Elektrogeräte und E-Zigaretten können künftig überall dort kostenlos zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden.
Die CO₂-Bepreisung steigt 2026 moderat. Der Preis pro Tonne bewegt sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro.
Der europäische CO₂-Grenzausgleich wird stark vereinfacht. Kleine Importeure sind bis zu einem Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr von den Pflichten ausgenommen.
Verbraucherschutz
Ein neues bundesweites Vergiftungsregister sammelt und analysiert Meldungen zu Vergiftungsfällen. Ziel ist es, Risiken bei Verbraucherprodukten frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu verbessern.