Im September 2025 treten wieder einige wichtige gesetzliche Änderungen und Regelungen in Kraft. Der EU-Data-Act wird verbindlich, Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien werden vereinfacht, der Heckenschnitt bleibt bis Ende des Monats verboten, und am 11. September findet der bundesweite Warntag statt. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
EU-Data-Act: Mehr Kontrolle über Gerätedaten
Ab dem 12. September 2025 gilt der EU-Data-Act in allen Mitgliedsstaaten der EU. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit mehr Kontrolle über die Daten ihrer vernetzten Geräte – etwa bei E-Bikes, Smart-TVs, Autos oder Haushaltsgeräten. Hersteller sind verpflichtet offenzulegen, welche Daten erfasst werden und wie der Zugriff darauf möglich ist.
Schnellere Genehmigungen für erneuerbare Energien
Die Genehmigungsverfahren für Windenergie, Photovoltaik, Geothermie und Wärmepumpen werden deutlich beschleunigt. Künftig sollen die Verfahren digitaler, unbürokratischer und praxisnäher ablaufen. Zudem werden sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land eingeführt, inklusive zugehöriger Energiespeicher. Der Umwelt- und Naturschutz bleibt weiterhin gewährleistet.
Heckenschnitt bleibt bis 30. September verboten
Noch bis einschließlich 30. September ist der radikale Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken, Büschen und Bäumen verboten. Diese Regelung schützt die Brut- und Aufzuchtzeit vieler Vogelarten. Erlaubt sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Geregelt ist dies in Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Bundesweiter Warntag am 11. September
Am 11. September 2025 findet wieder der bundesweite Warntag statt – ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Um 11 Uhr wird eine Probewarnung über alle verfügbaren Warnmittel ausgespielt, gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung. Ziel ist es, die technischen Warnsysteme zu testen und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren.