Im Dezember 2025 treten in Deutschland mehrere bedeutende Neuerungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Von der Einführung der Fernsteuerung von Kraftfahrzeugen bis hin zu Änderungen bei Rentenzahlungen und Förderprogrammen – ein Überblick über die wesentlichen Entwicklungen.
Fernsteuerung von Fahrzeugen wird gesetzlich geregelt
Ab dem 1. Dezember 2025 ist das Fernsteuern von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erstmals rechtlich zulässig. Im Rahmen einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngelenkt werden. Ziel ist es, beispielsweise Carsharing-Fahrzeuge effizient zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen. Diese Regelung schafft eine rechtssichere Grundlage für die Erprobung neuer Mobilitätskonzepte.
Fahrzeugschein jetzt digital per App verfügbar
Mit dem Start der i-kfz-App können Fahrzeughalter den Fahrzeugschein digital auf ihrem Smartphone mitführen. Diese Neuerung erleichtert die Mitführung wichtiger Fahrzeugdokumente und bietet zudem die Möglichkeit, eine digitale Kopie des Fahrzeugscheins zu teilen – etwa beim Ausleihen eines Fahrzeugs von Freunden oder Verwandten. Die App erinnert zudem an wichtige Termine wie die Hauptuntersuchung, was die Fahrzeugverwaltung vereinfacht.
Neuberechnung und geänderte Auszahlung der Erwerbsminderungsrente
Seit Juli 2024 erhalten bestimmte Erwerbsminderungsrenten einen Zuschlag. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag neu berechnet und künftig als fester Bestandteil der monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt. Die bisherige separate Überweisung in der Monatsmitte entfällt. Diese Änderung sorgt für eine klarere und transparentere Rentenabrechnung.
Ende der Barzahlung bei Rentenauszahlungen
Ab Dezember 2025 wird die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank keine Rentenzahlungen mehr in bar vornehmen. Rentnerinnen und Rentner sind daher verpflichtet, ein Giro- oder Basiskonto zu eröffnen, um ihre Rentenzahlungen weiterhin zu erhalten. Diese Umstellung soll den Zahlungsverkehr effizienter und sicherer gestalten.
Start der Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien
Am 16. Dezember 2025 beginnt die zeitlich befristete Förderung für Effizienzhäuser im Standard 55, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Gefördert werden baureife Projekte mit zinsverbilligten KfW-Krediten von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist der Verzicht auf fossile Energieträger wie Gas oder Öl. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und Biomasse. Diese Maßnahme unterstützt den Ausbau nachhaltiger Wohngebäude und trägt zur Erreichung der Klimaziele bei.
Erleichterungen bei der Kohlendioxid-Speicherung
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes erlaubt nun erstmals die großflächige Abscheidung und Speicherung von CO2. Damit werden Technologien gefördert, die Kohlendioxid aus unvermeidbaren Emissionen abtrennen, transportieren und dauerhaft in tiefen geologischen Schichten speichern. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzstrategie zur Reduktion von Treibhausgasen.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Neuerungen sind bei den jeweiligen zuständigen Stellen erhältlich, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Diese aktuellen Änderungen zeigen, wie vielfältig und dynamisch die Gesetzgebung im Bereich Mobilität, Energie und Soziales im Dezember 2025 gestaltet ist. Sie tragen dazu bei, technologische Innovationen zu fördern, Nachhaltigkeit zu stärken und soziale Absicherung zu verbessern.