Ab dem 1. August 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft – von digitalisierten Passbildern bis zu steuerlichen Vorteilen für Unternehmen. Auch in Bereichen wie Mietrecht, Tierschutz, Bürokratieabbau und Künstliche Intelligenz gibt es wichtige Neuerungen. Hier finden Sie alle Änderungen im Detail:
Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert
Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse um vier weitere Jahre verlängert – sie gilt nun bis Ende 2029. Ziel ist es, den Anstieg der Mieten insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen und so bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Nur noch digitale Passbilder erlaubt
Ab August dürfen bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen oder elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Papierfotos werden von den Behörden nicht mehr akzeptiert. Bürgerbüros und viele Fotodienstleister bieten bereits entsprechende digitale Services an.
Die Übergangsfrist, in der Papierbilder noch erlaubt waren, endet mit dem 31. Juli 2025.
Wachstumsbooster: Neue steuerliche Anreize für Investitionen
Ein neues Investitionssofortprogramm erleichtert Unternehmen ab sofort die Abschreibung von Ausrüstungen wie Maschinen oder Fahrzeugen:
-
30 % Sonderabschreibung pro Jahr für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
-
Für Elektro-Dienstwagen dürfen sogar 75 % der Kosten im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden
-
Die förderfähige Preisgrenze steigt von 70.000 € auf 100.000 €
Ziel ist es, Innovationen zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Tierwohlkennzeichen kommt später
Das ursprünglich für August geplante staatliche Tierwohlkennzeichen startet nun am 1. März 2026. Damit erhalten Länder und Unternehmen mehr Vorbereitungszeit. Das Kennzeichen unterscheidet fünf Haltungsformen – zunächst nur für Schweinefleisch.
Stoffstrombilanz entfällt – Weniger Bürokratie für Bauern
Landwirtinnen und Landwirte müssen künftig keine detaillierten Nährstoffbilanzen mehr führen. Die bisherige Stoffstrombilanz-Verordnung wird abgeschafft – das spart jährlich rund 18 Millionen Euro an Bürokratiekosten. Umweltauflagen bleiben jedoch bestehen.
Mehr Vogelschutz beim Bahnausbau
Elektrifizierte Bahntrassen werden für Vögel sicherer: Eine neue bundesweite Verwaltungsvorschrift sorgt für einheitliche Vogelschutzmaßnahmen an Oberleitungen. Dadurch können Elektrifizierungen schneller umgesetzt werden, ohne den Artenschutz zu vernachlässigen.
Batterien einfacher entsorgen – mit QR-Code
Ab dem 18. August 2025 können Bürgerinnen und Bürger alle Arten von Batterien kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgeben. Zusätzlich müssen Hersteller künftig QR-Codes auf Batterien anbringen, die Informationen zu Umwelteigenschaften und Recyclingmöglichkeiten liefern.
KI-Verordnung bringt mehr Transparenz und Sicherheit
Ab dem 2. August gilt die europäische KI-Verordnung: Anbieter leistungsfähiger, vielseitiger KI-Systeme (z. B. für Text-, Bild- oder Videoerzeugung) müssen umfassende Informations- und Risikobewertungen bereitstellen. Bei sogenannten „systemisch relevanten“ KI-Modellen gelten besondere Pflichten zur Risikominderung.
Ganztagsbetreuung: Frist für Investitionen verlängert
Die Bundesländer haben nun bis Ende 2029 Zeit, um Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verwenden. Damit sollen Planungen stabiler und der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abgesichert werden.
Bahnstrecke Berlin–Hamburg bis April 2026 gesperrt
Zum 1. August 2025 startet die Generalsanierung der Bahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg. Die Strecke bleibt voraussichtlich bis Ende April 2026 vollständig gesperrt. Fernverkehr wird umgeleitet, und wo keine Züge fahren, wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.