Ratgeber Steuertabelle

Ehegattensplitting

Ehegattensplitting – so funktioniert die Besteuerung von Paaren

Ehegattensplitting

Ehegattensplitting ist eine Methode, mit der die gleichmäßige Besteuerung von verheirateten Paaren sichergestellt wird. Das Ehegattensplitting bringt zwar einige Vorteile mit sich, wird heutzutage jedoch vielfach als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Ehegattensplitting Rechner und Ehegattensplitting Tabelle bieten jedoch eine Möglichkeit, das Beste aus der Gesetzgebung zu machen.

Das Ehegattensplitting wurde bereits Ende der 1950er Jahre eingeführt. Nach und nach wurde die Regelung immer wieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst und so etwa auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zugänglich gemacht. Doch welche Vorteile das Ehegattensplitting  mit sich bringt und welche Sonderregelungen existieren, ist vielen Menschen nicht bewusst. Im Prinzip wird das Gesamteinkommen zweier Eheleute gedanklich durch zwei geteilt und darauf der Steuertarif angelegt.

Was bedeutet Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren in Deutschland, das verheirateten Paaren ermöglicht, ihre Steuerlast zu senken, indem das gemeinsame zu versteuernde Einkommen auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt und die Steuerlast auf Basis dieser fiktiven Einzeleinkommen berechnet wird. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie das Ehegattensplitting im Vergleich zur Einzelveranlagung funktioniert.

Welche Vorteile und Nachteile hat das Ehegattensplitting?

Nach dem Ehegattensplitting werden beide Steuerbeträge verdoppelt und schließlich zur Gesamtschuld addiert. Dadurch ergeben sich speziell dann Vorteile, wenn ein Partner Alleinverdiener ist oder zumindest ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Auch Paare mit einem hohen Gesamteinkommen sind bevorteilt, wohingegen Geringverdiener kaum von dem Splittingtarif  profitieren. Die genaue Summe lässt sich mit dem Ehegattensplitting Rechner berechnen und mit Hilfe einer Ehegattensplitting Tabelle lässt sich diese dem entsprechenden Tarif zuordnen.

Jährlich werden rund 15 Milliarden Euro zur Finanzierung bereitgestellt. Gegner des Systems argumentieren, dass dieses Geld an anderer Stelle besser investiert wäre, da ein Großteil der Eheleute nicht darauf angewiesen ist und speziell Geringverdiener-Paare im Nachteil sind. Laut des Rechners ist der Vorteil bei einem ähnlichen Einkommen unter 3000 Euro gleich Null.

Wie wirken sich die Sonderregelungen des Ehegattensplittings aus?

Das Ehegattensplitting beinhaltet einige Sonderregelungen. Verstirbt etwa ein Ehepartner, wird das so genannte „Gnadensplitting“ angewendet, welches dem überlebenden Ehegatten noch ein weiteres Jahr einen Vorteil durch das Splittingverfahren garantiert. Findet nach einer Ehescheidung eine erneute Heirat statt, wird der neue Splittingvorteil nicht auf das Einkommen angerechnet, das für den Unterhalt relevant ist. Splittingvorteile im Bezug auf Kindesunterhalt sind bis heute strittig.

So sieht das OLD Oldenburg es für verfassungswidrig, den Splittingvorteil nach einer erneuten Heirat bei der Ermittlung des für den Kindesunterhalt relevanten Einkommens anzurechnen. Darüber hinaus wird das Splittingsystem in einigen europäischen Ländern auf weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder ausgedehnt. So etwa in Frankreich unter dem Namen Familiensplitting. Als Begründung wird der Familienlastenausgleich ebenso angegeben wie die Förderung von Kindern. Ehegattensplitting Rechner bieten die Möglichkeit, diese Sonderregelungen mit einzubeziehen und auch in Ehegattensplitting Tabellen finden sich die entsprechenden Angaben.

Mit Hilfe einer Splitting Tabelle oder eines entsprechenden Rechners lassen sich die Vorteile der jeweiligen Einkommensgruppen schnell errechnen. Eine derartige Tabelle ermöglicht einen Überblick über die Tarife, weshalb eine Tabelle speziell für Ehegatten eine gute Möglichkeit ist, das Meiste aus dem Splitting herauszuholen und informiert zu sein. Mit dem Rechner lässt sich anhand der eigenen Einkünfte die zu erwartende Summe berechnen.

Wie hat sich das Ehegattensplitting im Laufe der Geschichte entwickelt?

Die Frage des Ehegattensplitting hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht. Sie wurde zeitweise auch als Individual- oder Ehegattensteuerung bezeichnet. Ein Gesetz, welches dem heutigen Ehegattensplitting sehr ähnlich ist, wurde bereits 1891 durch Finanzminister Johannes von Miquel verabschiedet. Er führte das Verfahren innerhalb der Reform der Preußischen Einkommenssteuer ein und legte erstmals fest, dass Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Die Auswirkungen waren jedoch gering, da keine Progression angedacht war.

1920 wurde diese Progression jedoch unter Finanzminister Matthias Erzberger ermöglicht, welcher außerdem die Individualbesteuerung einführte, um Ehepaare im Vorteil zu lassen. 1934 wurde die gemeinsame Veranlagung wieder eingeführt, jedoch waren die Frauen aufgrund der Progression in der Folgezeit benachteiligt. Erst im Jahre 1958 wurde unter Adenauer ein Gesetz erlassen, welches diese Benachteiligung durch ein Splitting kompensierte.

Warum wird über die Abschaffung des Ehegattensplittings diskutiert?

Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird in Deutschland regelmäßig diskutiert.

Gründe für die Diskussion

  1. Gerechtigkeit und Gleichstellung:
    • Geschlechtergerechtigkeit: Kritiker argumentieren, dass das Ehegattensplitting traditionelle Rollenbilder fördert, indem es insbesondere für Paare mit einem Alleinverdiener steuerliche Vorteile bringt. Dies kann Frauen davon abhalten, berufstätig zu werden.
    • Kinderlosigkeit: Das Splitting begünstigt alle verheirateten Paare, unabhängig davon, ob sie Kinder haben. Gegner meinen, kinderlose Paare brauchen keine zusätzlichen Vorteile.
  2. Wirtschaftliche Gründe:
    • Arbeitsmarkt: Das Splitting könnte die Erwerbsbeteiligung von Frauen verringern. Eine höhere Erwerbsquote könnte den Arbeitsmarkt und die Rentensysteme entlasten.
    • Steuereinnahmen: Die Abschaffung könnte höhere Steuereinnahmen bringen, die für andere staatliche Aufgaben genutzt werden könnten.

Aktuelle Diskussionen

Die Debatte hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen, vor allem durch Stimmen von Parteien und Organisationen, die sich für Gleichstellung einsetzen. Die Grünen und die Linke fordern die Abschaffung oder Reform des Splittings.

Reformvorschläge

Statt einer vollständigen Abschaffung gibt es auch Reformvorschläge:

  • Familiensplitting: Hierbei würden auch Kinder in die steuerlichen Vorteile einbezogen.
  • Individualbesteuerung: Ehepartner würden individuell besteuert, ähnlich wie unverheiratete Paare.

Die Diskussion bleibt ein kontroverses Thema in der deutschen Steuer- und Familienpolitik, das weiterhin viel Aufmerksamkeit erhält.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting anhand eines Beispiels?

Das folgende Beispiel soll die Funktionsweise des Ehegattensplittings noch einmal veranschaulichen:

  1. Gesamteinkommen der Ehepartner:
    • Ehepartner A: 60.000 €
    • Ehepartner B: 20.000 €
    • Gemeinsames Einkommen: 80.000 €
  2. Aufteilung des Einkommens:
    • Geteilt durch 2: 80.000 € / 2 = 40.000 € (fiktives Einzeleinkommen)
  3. Berechnung der Steuer auf das fiktive Einzeleinkommen: Nehmen wir an, der Einkommensteuertarif ist (vereinfachtes Beispiel, tatsächlich progressive Steuersätze in Deutschland):
    • Einkommen bis 9.744 €: 0 %
    • Einkommen von 9.745 € bis 57.918 €: 14 %

    Berechnung:

    • 40.000 € – 9.744 € = 30.256 €
    • 30.256 € * 14 % = 4.235,84 €
  4. Gesamtsteuerlast:
    • Die Steuer für ein fiktives Einzeleinkommen: 4.235,84 €
    • Verdoppeln für die Gesamtsteuerlast: 4.235,84 € * 2 = 8.471,68 €
  5. Vergleich mit Einzelveranlagung:
    • Ehepartner A: 60.000 €
      • 60.000 € – 9.744 € = 50.256 €
      • 50.256 € * 14 % = 7.035,84 €
    • Ehepartner B: 20.000 €
      • 20.000 € – 9.744 € = 10.256 €
      • 10.256 € * 14 % = 1.435,84 €

    Gesamtsteuerlast bei Einzelveranlagung:

    • 7.035,84 € (A) + 1.435,84 € (B) = 8.471,68 €

Aktualisiert am 16. Mai 2024