Arbeitnehmer können aus beruflichen Gründen dazu gezwungen sein, umzuziehen. Dabei entstehen ihnen Umzugskosten. Dies ist beispielsweise bei dem Beginn eines neuen Dienstverhältnisses der Fall, wenn entweder ein Wechsel stattgefunden hat oder wenn erstmalig ein Dienstverhältnis aufgenommen wurde.
Auch wenn Arbeitnehmer zuvor in einer Dienstwohnung gelebt haben, diese dann verlassen müssen und innerhalb der gleichen Gemeinde eine neue Wohnung beziehen, liegt ein beruflicher Grund für den Umzug vor.
Sobald ein solcher Grund vorhanden ist, können Arbeitnehmer die entstehenden Umzugskosten als Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Welche Kosten können als Umzugskosten anerkannt werden?
- Beförderungskosten für das Eigentum
- Reisekosten wie Fahrtkosten, Tagegeld oder Übernachtungskosten, die zum einen durch den Umzug veranlasst für den Arbeitnehmer selbst und für Personen aus seiner häuslichen Gemeinschaft entstehen
- Mietentschädigung bei Weiterzahlungen der Miete für die alte Wohnung
- Wohnungsvermittlungsgebühren
- Nachhilfeunterricht oder Ähnliches für Kinder, der aufgrund des Lernstandes der neuen Schule notwendig wird
- weitere Umzugsauslagen
Der Werbungskostenabzug für die Umzugskosten ist auf den Betrag begrenzt, der auch einem Bundesbeamten in gleicher Situation als Umzugsvergütung zustehen würde.
Gibt es eine Pauschale um die Umzugskosten in der Steuererklärung abzusetzen?
Es gibt eine Pauschale, um Umzugskosten in der Steuererklärung abzusetzen. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Neben den tatsächlich entstandenen Kosten für den Transport des Umzugsguts und Reisekosten können auch Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen angesetzt werden. Diese Pauschalen decken typische Umzugskosten wie Trinkgelder, Schönheitsreparaturen und sonstige Nebenkosten ab, ohne dass Einzelnachweise erforderlich sind. Die Höhe der Pauschale wird regelmäßig angepasst, daher ist es ratsam, die aktuellen Beträge beim Finanzamt oder auf dessen Website nachzuschlagen.
Wie beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter?
Um die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen und diesen frühzeitig vor dem Umzug einreichen. Im Antrag sollten Sie die Gründe für den Umzug darlegen und entsprechende Nachweise beifügen, wie z.B. die Kündigung der alten Wohnung, den neuen Mietvertrag und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen. Zudem müssen Kostenvoranschläge für die Umzugskosten eingereicht werden. Das Jobcenter prüft dann, ob die Kosten angemessen und notwendig sind, und entscheidet über die Übernahme.