Ratgeber Pflegeversicherung

Patientenverfügung

Patientenverfügung- so gestalten Sie eine richtige Verfügung

Patientenverfügung

Durch eine Patientenverfügung kann man erreichen, dass der eigene Wille hinsichtlich der zu treffenden oder zu unterlassenden medizinischen Maßnahmen und Eingriffe im Ernstfall berücksichtigt werden kann. Hierzu wird der Wille für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus schriftlich festgehalten.

Gegenstand der Patientenverfügung können beispielsweise Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe sein. Es kann sich jedoch auch lediglich um Richtlinien oder Bitten für die Vertreterin, den Vertreter oder das Behandlungsteam handeln. Hilfreich für spätere Entscheidungen sind auch zusätzliche Anmerkungen zu bestimmten Wertvorstellungen, religiösen Anschauungen oder Lebenseinstellungen.

Ärztinnen und Ärzte dürfen medizinische Maßnahmen nur einleiten, wenn Sie selbst Ihr Einverständnis dazu geben. Kommt es jedoch zur Einwilligungsunfähigkeit, so kommt ein Vertreter oder eine Vertreterin ins Spiel, der die Entscheidung für Sie trifft. Hierbei ist es hilfreich, eine Patientenverfügung zu haben, denn dann kann und muss der Vertreter sich daran halten und es werden keine Entscheidungen getroffen, die Sie nicht selbst für sich gewählt hätten.

Die Patientenverfügung ist jedoch auch für alle anderen involvierten Parteien – Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte – rechtlich verbindlich. Geht daraus kein eindeutiger Wille zu einer bestimmten Behandlungssituation hervor, so entscheidet ein Gericht.

Es besteht keine sogenannte Reichweitenbegrenzung. Das bedeutet, dass das Stadium Ihrer Krankheit und Ihres körperlichen Zustandes oder der prognostizierte Fortgang Letzterer keinen Einfluss auf die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung haben.

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass alle Personen, die von der Patientenverfügung betroffen sind, auch Zugang zu dieser haben und dies möglichst schnell und einfach, sodass im Ernstfall keine Zeit für das Suchen der Verfügung verloren geht. Sie können dafür sorgen, indem Sie einen Vermerk bei sich tragen, auf dem der Aufenthaltsort der Verfügung angegeben ist. Die Verfügung müssen Sie in jedem Fall schriftlich festhalten und eigenhändig unterschreiben.

Wollen Sie die Verfügung wieder aufheben, können Sie dies jederzeit formlos tun. Wenn auch keine weiteren Vorschriften hinsichtlich der Form der Patientenverfügung bestehen, so sollten Sie doch dafür sorgen, dass die Angaben unmissverständlich und deutlich formuliert sind. Damit Sie sich nicht selbst in den Angaben widersprechen und das festlegen, was Sie sich auch wirklich für Ihre Behandlung wünschen, können und sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen, die Sie bei dem Aufsetzen der Verfügung unterstützt. Sollten Sie bereits schwer erkrankt sein, bietet eine Patientenverfügung auch die Möglichkeit, die Behandlung für eben diese Krankheit festzulegen.

Inhalte und Form einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sollte in jedem Fall eine Eingangsformel enthalten, sowie Situationen festlegen, in denen sie herangezogen werden soll, ärztliche und pflegerische Maßnahmen bestimmen, eine Schlussformel einbinden un das Datum sowie die eigenhändige Unterschrift. Sie haben natürlich die Möglichkeit, weitere Angaben in der Verfügung zu tätigen. Dabei kann es sich beispielsweise um Hinweise auf weitere Vollmachten, Erläuterungen zu den Angaben, Organspende oder sonstige Anmerkungen handeln, die Ihnen wichtig erscheinen.

Damit die Patientenverfügung gültig ist, muss sie schriftlich verfasst sein und eine eigenhändige oder eine durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigte Unterschrift enthalten. Sie ist jedoch nicht endgültig, sobald sie einmal verfasst wurde. Eine formlose Widerrufung ist jederzeit möglich. Auch andere Änderungen, wie eine Korrektur oder Konkretisierung, sind nicht nur erlaubt, sondern können in regelmäßigen Abschnitten sogar empfehlenswert sein, da Einstellungen sich mit der Zeit ändern können.

Aufbewahrung

Sie sollten es für alle in Frage kommenden involvierten Parteien – Behandlungsteam, Bevollmächtigte, Betreuungsteam, Betreuungsgericht – möglich machen, so schnell und einfach wie möglich Kenntnis über eine vorhandene Patientenverfügung zu bekommen und Zugriff darauf zu erhalten. Am einfachsten ist dies, indem man einen entsprechenden Hinweis auf die Existenz und den Aufbewahrungsort bei sich trägt. Zusätzlich sollten Sie bei Aufnahme in ein Pflegeheim oder Krankenhaus oder bei Bevollmächtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters auf die Patientenverfügung aufmerksam machen.

Formulierung

Um eine wirksame und sinnvolle Patientenverfügung zu verfassen, sollte man sich an fachlich kompetente Hilfsstellen oder -personen wenden. Wichtig ist vor allem die Konkretheit der Informationen, daher sollten allgemeine Formulierungen möglichst vermieden werden. Darunter fallen besonders subjektiv interpretierbare Ausdrücke wie „erträglich“ oder „unwürdig“.

Die Situationen, in denen Ihr Wille gelten soll, müssen daher genauer bestimmt werden, zum Beispiel „im Endstadium einer unheilbaren Krankheit“. Zusätzlich müssen dann die zu treffenden oder zu unterlassenden Behandlungswünsche genannt werden, wie beispielsweise „Unterlassung der künstlichen Ernährung“. Des Weiteren kann entschieden werden, ob die genannten Wünsche allgemeingültig sein sollen, oder ob es Ausnahmefälle geben soll. Teilweise können durch individuelle Festlegungen Widersprüche entstehen, für die wiederum differenzierte Vorgehensweisen festgelegt werden müssen. Hierfür ist es sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen.

Ist bereits eine schwerwiegende Krankheit vorhanden, kann die Patientenverfügung detaillierter auf die spezielle Krankheit ausgelegt werden. Nach Aufklärung durch die behandelnde Ärztin oder den Arzt können dann Maßnahmen im Bezug auf den individuellen Krankheitsverlauf oder Behandlungsmethoden berücksichtigt werden. Auch die vorangegangene Krankheitsgeschichte, die genaue Diagnose dieser Krankheit und der angewandten Medikation können dann in den entsprechenden Unterlagen festgehalten werden, um später zu besseren Entscheidungen zu führen.

Aufbau einer Patientenverfügung

Die essentiellen Bestandteile dafür sind die Folgenden:

  • Eingangsformel
  • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
  • Schlussformel
  • Datum, Unterschrift

Wie bereits erwähnt, können Sie nach Ermessen auch zusätzliche Aussagen treffen, die zwischen den Maßnahmen und der Schlussformel oder nach dem Datum und im Anhang eingebracht werden können:

  • Wünsche zu Ort und Begleitung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterung zur Patientenverfügung
  • Organspende
  • Schlussbemerkungen
  • Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
  • Anhang: Wertvorstellungen

Patientenverfügung

Aktualisiert am 11. April 2024