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Pendlerpauschale

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent pro km – Berechnung und Vorteile

Die Pendlerpauschale bringt 2026 einheitlich 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Wie Sie sie berechnen und in der Steuererklärung absetzen.

6 min Lesedauer
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Pendlerpauschale 2026: Die komplette Anleitung für Ihr Einkommen

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer Ihrer Fahrstrecke zur Arbeit. Diese Reform vereinfacht die Berechnung erheblich und entlastet besonders Kurzstreckenpendler. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener ist nun dauerhaft festgeschrieben.

Was ist die Pendlerpauschale und wie funktioniert sie?

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer mit regelmäßigen Fahrten zur Arbeit. Das Finanzamt erkennt diese Fahrtkosten pauschal als Werbungskosten an und mindert damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Ein großer Vorteil: Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Sie wird für die einfache Strecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte gewährt – dem Ort, dem Sie steuerlich dauerhaft zugeordnet sind.

Die Berechnung ist simpel: Bei zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. Formel: Arbeitstage × Kilometer × 0,38 Euro.

Wichtige Grundregeln:

  • Die kürzeste Straßenverbindung zählt
  • Entfernung wird ab dem ersten Kilometer auf ganze Kilometer abgerundet
  • Nur eine einfache Strecke wird anerkannt, auch bei mehrfachem Pendeln täglich

Die neue Pendlerpauschale 2026: Das ändert sich

Ab 1. Januar 2026 beträgt die Pauschale einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – ab Kilometer eins. Vorher galt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab Kilometer 21.

EntfernungBis 2025Ab 2026
1–20 km30 Cent38 Cent
Ab 21 km38 Cent38 Cent

Diese Vereinheitlichung spart Ihnen Rechenarbeit. Jeder Arbeitsweg zählt gleich viel.

Rechenbeispiele (220 Arbeitstage):

  • 10 km: 10 × 220 × 0,38 = 836 Euro/Jahr
  • 20 km: 20 × 220 × 0,38 = 1.672 Euro/Jahr
  • 30 km: 30 × 220 × 0,38 = 2.508 Euro/Jahr

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Steuersatz ab. Die Pauschale wirkt sich nur aus, wenn Ihre Werbungskosten die automatische Pauschale von 1.230 Euro übersteigen.

Wer profitiert von der Reform?

Die Neuregelung bringt konkrete Entlastungen für verschiedene Pendlergruppen:

  • Kurzstrecken-Pendler (5 km): +88 Euro/Jahr
  • Mittelstrecken-Pendler (15 km): +264 Euro/Jahr
  • Längerstrecken-Pendler: 38 Cent schon ab Kilometer 1 statt erst ab Kilometer 21

Die Reform entlastet Pendler 2026 um etwa 1,1 Milliarden Euro und ab 2027 um circa 1,9 Milliarden Euro jährlich.

Ab einem Arbeitsweg von rund 15 Kilometern übersteigt die Pauschale allein schon den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (bei 220 Arbeitstagen). Ab diesem Punkt macht sich jeder weitere Euro steuermindernd bemerkbar.

Pendlerpauschale bei verschiedenen Verkehrsmitteln

Öffentliche Verkehrsmittel:

Die Pauschale ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Wenn Ihre tatsächlichen ÖPNV-Kosten höher liegen, können Sie nachgewiesene Mehrkosten vollständig ansetzen. Sie wählen also: Pauschale oder tatsächliche Kosten – was höher ist, gewinnt.

Firmenwagen:

Bei der Ein-Prozent-Regelung für Privatnutzung können Sie trotzdem die Pendlerpauschale geltend machen. Der Firmenwagen-Vorteil wird zusätzlich mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer bewertet.

Steuerfreie Jobtickets:

Bei einem steuerfreien Jobticket ist oft eine pauschal besteuerte Lösung möglich. Melden Sie dies dem Finanzamt in der Steuererklärung an.

Mobilitätsprämie: Dauerhafte Unterstützung für Geringverdiener

Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft. Sie zahlt eine direkte Auszahlung vom Finanzamt für lange Arbeitswege mit geringem Einkommen.

Voraussetzungen:

  • Arbeitsweg über 20 Kilometer
  • Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro)
  • Gesamte Werbungskosten übersteigen 1.230 Euro

Berechnung:

Die Prämie beträgt 14 Prozent der Pauschale ab Kilometer 21 – etwa 5,3 Cent pro Kilometer. Das Finanzamt zahlt ab mindestens 10 Euro aus.

Beantragung:

Sie tragen die Prämie in Ihrer Einkommensteuererklärung mit der Anlage »Mobilitätsprämie« ein. Rückwirkend ist das bis vier Jahre möglich.

So tragen Sie die Pauschale in der Steuererklärung ein

Die Pendlerpauschale wird in Anlage N der Steuererklärung eingetragen.

Erforderliche Angaben:

Geben Sie Wohnort, erste Tätigkeitsstätte, Entfernung in Kilometern und tatsächliche Arbeitstage an. Einzelnachweise sind nicht nötig, wenn die Angaben plausibel sind.

Dokumentation:

Belege müssen Sie nicht einreichen, aber aufbewahren:

  • Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Homeoffice: Nachweis tatsächlicher Bürotage
  • Bei ÖPNV über 4.500 Euro: Originalfahrkarten

Wer mehr als 230 Fahrten pro Jahr (bei Fünf-Tage-Woche) angibt, muss diese durch Fahrtenbuch oder Arbeitgeberbescheinigung nachweisen.

Homeoffice richtig abrechnen:

An Homeoffice-Tagen nutzen Sie statt der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr). Pro Arbeitstag gilt immer nur eine Pauschale.

Fazit

Die Pendlerpauschale 2026 vereinfacht Ihre Steuerberechnung erheblich. Die einheitlichen 38 Cent ab Kilometer eins sind transparent und leicht zu handhaben. Besonders Kurzstrecken-Pendler profitieren: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg sparen Sie 176 Euro pro Jahr.

Mit der dauerhaften Mobilitätsprämie werden erstmals auch Geringverdiener mit langen Arbeitswegen direkt unterstützt. Die verkehrsmittelunabhängige Anwendung macht die Pauschale universell einsetzbar – ob Auto, Fahrrad oder Bus.

Die Reform entlastet Pendler dauerhaft um 1,9 Milliarden Euro jährlich. Bei Ihrer Steuererklärung dokumentieren Sie sorgfältig alle Arbeitstage und prüfen, ob zusätzliche Werbungskosten den Gesamtabzug erhöhen.

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die bisherige Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer entfällt vollständig.
Die Formel lautet: Arbeitstage × einfache Entfernung in Kilometern × 0,38 Euro. Bei 35 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Jahrespauschale von 2.926 Euro. Die Berechnung ist verkehrsmittelunabhängig – sie gilt für Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn.
Besonders Kurz- und Mittelstreckenpendler profitieren: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg ergibt sich eine zusätzliche jährliche Werbungskostenabzug von etwa 176 Euro, bei 20 Kilometern rund 352 Euro. Insgesamt entlastet die Reform Pendler um etwa 1,1 Milliarden Euro in 2026.
Ja, die Pendlerpauschale lässt sich auch bei Firmenwagennutzung geltend machen. Parallel entsteht jedoch ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss – entweder pauschal mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer oder mit 0,002 Prozent pro Tag.
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