
von Nicole Hahn
Redakteurin bei Finanzleser.de
10. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Pendlerpauschale 2026: Die komplette Anleitung für Ihr Einkommen
Die Pendlerpauschale beträgt 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer Ihrer Fahrstrecke zur Arbeit. Diese Reform vereinfacht die Berechnung erheblich und entlastet besonders Kurzstreckenpendler. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener ist nun dauerhaft festgeschrieben.
Was ist die Pendlerpauschale und wie funktioniert sie?
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer mit regelmäßigen Fahrten zur Arbeit. Das Finanzamt erkennt diese Fahrtkosten pauschal als Werbungskosten an und mindert damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Ein großer Vorteil: Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Sie wird für die einfache Strecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte gewährt – dem Ort, dem Sie steuerlich dauerhaft zugeordnet sind.
Die Berechnung ist simpel: Bei zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten. Formel: Arbeitstage × Kilometer × 0,38 Euro.
Wichtige Grundregeln:
- Die kürzeste Straßenverbindung zählt
- Entfernung wird ab dem ersten Kilometer auf ganze Kilometer abgerundet
- Nur eine einfache Strecke wird anerkannt, auch bei mehrfachem Pendeln täglich
Die neue Pendlerpauschale 2026: Das ändert sich
Ab 1. Januar 2026 beträgt die Pauschale einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – ab Kilometer eins. Vorher galt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab Kilometer 21.
| Entfernung | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| 1–20 km | 30 Cent | 38 Cent |
| Ab 21 km | 38 Cent | 38 Cent |
Diese Vereinheitlichung spart Ihnen Rechenarbeit. Jeder Arbeitsweg zählt gleich viel.
Rechenbeispiele (220 Arbeitstage):
- 10 km: 10 × 220 × 0,38 = 836 Euro/Jahr
- 20 km: 20 × 220 × 0,38 = 1.672 Euro/Jahr
- 30 km: 30 × 220 × 0,38 = 2.508 Euro/Jahr
Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Steuersatz ab. Die Pauschale wirkt sich nur aus, wenn Ihre Werbungskosten die automatische Pauschale von 1.230 Euro übersteigen.
Wer profitiert von der Reform?
Die Neuregelung bringt konkrete Entlastungen für verschiedene Pendlergruppen:
- Kurzstrecken-Pendler (5 km): +88 Euro/Jahr
- Mittelstrecken-Pendler (15 km): +264 Euro/Jahr
- Längerstrecken-Pendler: 38 Cent schon ab Kilometer 1 statt erst ab Kilometer 21
Die Reform entlastet Pendler 2026 um etwa 1,1 Milliarden Euro und ab 2027 um circa 1,9 Milliarden Euro jährlich.
Ab einem Arbeitsweg von rund 15 Kilometern übersteigt die Pauschale allein schon den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (bei 220 Arbeitstagen). Ab diesem Punkt macht sich jeder weitere Euro steuermindernd bemerkbar.
Pendlerpauschale bei verschiedenen Verkehrsmitteln
Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Pauschale ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Wenn Ihre tatsächlichen ÖPNV-Kosten höher liegen, können Sie nachgewiesene Mehrkosten vollständig ansetzen. Sie wählen also: Pauschale oder tatsächliche Kosten – was höher ist, gewinnt.
Firmenwagen:
Bei der Ein-Prozent-Regelung für Privatnutzung können Sie trotzdem die Pendlerpauschale geltend machen. Der Firmenwagen-Vorteil wird zusätzlich mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer bewertet.
Steuerfreie Jobtickets:
Bei einem steuerfreien Jobticket ist oft eine pauschal besteuerte Lösung möglich. Melden Sie dies dem Finanzamt in der Steuererklärung an.
Mobilitätsprämie: Dauerhafte Unterstützung für Geringverdiener
Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft. Sie zahlt eine direkte Auszahlung vom Finanzamt für lange Arbeitswege mit geringem Einkommen.
Voraussetzungen:
- Arbeitsweg über 20 Kilometer
- Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro)
- Gesamte Werbungskosten übersteigen 1.230 Euro
Berechnung:
Die Prämie beträgt 14 Prozent der Pauschale ab Kilometer 21 – etwa 5,3 Cent pro Kilometer. Das Finanzamt zahlt ab mindestens 10 Euro aus.
Beantragung:
Sie tragen die Prämie in Ihrer Einkommensteuererklärung mit der Anlage »Mobilitätsprämie« ein. Rückwirkend ist das bis vier Jahre möglich.
So tragen Sie die Pauschale in der Steuererklärung ein
Die Pendlerpauschale wird in Anlage N der Steuererklärung eingetragen.
Erforderliche Angaben:
Geben Sie Wohnort, erste Tätigkeitsstätte, Entfernung in Kilometern und tatsächliche Arbeitstage an. Einzelnachweise sind nicht nötig, wenn die Angaben plausibel sind.
Dokumentation:
Belege müssen Sie nicht einreichen, aber aufbewahren:
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung
- Bei Homeoffice: Nachweis tatsächlicher Bürotage
- Bei ÖPNV über 4.500 Euro: Originalfahrkarten
Wer mehr als 230 Fahrten pro Jahr (bei Fünf-Tage-Woche) angibt, muss diese durch Fahrtenbuch oder Arbeitgeberbescheinigung nachweisen.
Homeoffice richtig abrechnen:
An Homeoffice-Tagen nutzen Sie statt der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr). Pro Arbeitstag gilt immer nur eine Pauschale.
Fazit
Die Pendlerpauschale 2026 vereinfacht Ihre Steuerberechnung erheblich. Die einheitlichen 38 Cent ab Kilometer eins sind transparent und leicht zu handhaben. Besonders Kurzstrecken-Pendler profitieren: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg sparen Sie 176 Euro pro Jahr.
Mit der dauerhaften Mobilitätsprämie werden erstmals auch Geringverdiener mit langen Arbeitswegen direkt unterstützt. Die verkehrsmittelunabhängige Anwendung macht die Pauschale universell einsetzbar – ob Auto, Fahrrad oder Bus.
Die Reform entlastet Pendler dauerhaft um 1,9 Milliarden Euro jährlich. Bei Ihrer Steuererklärung dokumentieren Sie sorgfältig alle Arbeitstage und prüfen, ob zusätzliche Werbungskosten den Gesamtabzug erhöhen.

