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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerermäßigung nutzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen

Für Putzhilfe, Gartenpflege & Co. gibt es 20 % Steuerermäßigung. Welche haushaltsnahen Dienstleistungen Sie 2026 absetzen und wie viel Sie sparen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026: 20 % Steuerermäßigung nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen regeln steuerliche Ermäßigungen für Arbeiten im privaten Haushalt.

Mit haushaltsnahen Dienstleistungen sparen Sie bares Geld bei der Steuer. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich. Der Höchstbetrag wird erreicht bei Aufwendungen von 20.000 Euro jährlich (Stand 2026). Diese staatliche Förderung soll Schwarzarbeit bekämpfen und legale Beschäftigungsverhältnisse im privaten Bereich stärken.

Die Bandbreite absetzungsfähiger Dienstleistungen ist groß: Von der Putzhilfe über die Gartenpflege bis zur ambulanten Krankenpflege – viele Arbeiten rund um den Haushalt bringen Ihnen Steuervorteile. Entscheidend ist dabei die korrekte Abwicklung: Ohne ordnungsgemäße Rechnung und bargeldlose Zahlung bleiben die Steuervorteile verwehrt.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Dazu gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Im Kern geht es um alle Arbeiten, die Sie normalerweise selbst im Haushalt erledigen könnten, aber an externe Dienstleister vergeben. Voraussetzung für eine solche Steuerermäßigung ist, dass die entsprechende Dienstleistung in Ihrem selbst genutzten Haushalt ausgeführt wird. Begünstigt sind Haushalte, die innerhalb des EU-/EWR-Raums belegen sind.

Die Abgrenzung zu Handwerkerleistungen ist wichtig: Während haushaltsnahe Dienstleistungen einfache, regelmäßig anfallende Tätigkeiten umfassen, sind Handwerkerleistungen komplexere Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Beide können parallel abgesetzt werden.

Welche Arbeiten können Sie absetzen?

Die Liste der begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen ist umfangreich. Hier die wichtigsten Kategorien:

  • Reinigungsarbeiten: Fensterputzen, Teppichreinigung, Hausmeisterservice
  • Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumpflege
  • Pflege und Betreuung: Ambulante Pflegedienste, Kinderbetreuung
  • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen
  • Haustierpflege: Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustiers ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Auch das Ausführen des Hundes kann eine begünstigte Dienstleistung darstellen
  • Umzugskosten: Lohnkosten für professionelle Umzugshelfer
Art der DienstleistungBeispieleBesonderheiten
ReinigungPutzhilfe, FensterreinigungAuch über Nebenkostenabrechnung
GartenpflegeRasenmähen, HeckenschnittEntsorgung als Nebenleistung möglich
BetreuungKinderbetreuung, PflegeKinderbetreuung unter 14 Jahren ausgeschlossen
HausmeisterWartung, kleinere ReparaturenAbgrenzung zu Handwerkerleistungen beachten
WinterdienstSchneeräumen, StreuenAuch auf öffentlichen Gehwegen

Für personenbezogene Dienstleistungen wird keine Steuerermäßigung gewährt, es sei denn diese Dienstleistungen gehören zu den Pflege- und Betreuungsleistungen und sind im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt.

Wie hoch ist die Steuerersparnis für 2026?

Die Steuerermäßigung für 2026 gliedert sich in drei Kategorien mit unterschiedlichen Höchstbeträgen:

Geringfügige Beschäftigung (Minijob):

20 Prozent der Gesamtkosten (Bruttolohn + Pauschalabgaben) direkt von der Einkommensteuer abziehbar — maximal 510 Euro pro Jahr. Dadurch können Sie als Arbeitgeber jährlich maximal im Monat 42,50 Euro abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind das 510 Euro. Wer einen Minijob beschäftigt, sollte die formalen Anforderungen genau beachten, um von der Steuerermäßigung zu profitieren.

Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen:

20 Prozent für alle nachweisbaren Kosten, der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Das entspricht Ausgaben von maximal 20.000 Euro jährlich.

Handwerkerleistungen:

20 Prozent der in Rechnung gestellten Leistung, also maximal 1.200 Euro pro Jahr. Steuerlich absetzbar sind Nettokosten bis maximal 6.000 Euro für die Arbeitsleistung ohne Materialkosten.

Die Steuerermäßigungen können nebeneinander beansprucht werden. Die Höchstbeträge gelten haushaltsbezogen: Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerabzug?

Damit das Finanzamt Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen anerkennt, müssen Sie strenge Voraussetzungen erfüllen:

Unbare Zahlung zwingend erforderlich:

Die Bezahlung der Rechnung muss auf ein Konto des Dienstleisters eingehen. Bei Barzahlung gibt es keine Steuerermäßigung. Eine Steuerermäßigung ist nur möglich, wenn Sie eine Rechnung besitzen und der Rechnungsbetrag nicht bar bezahlt wurde. Akzeptiert werden Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung.

Ordnungsgemäße Rechnung erforderlich:

Die Rechnung muss Name, Anschrift und Steuernummer des Dienstleistungserbringers sowie eine Aufschlüsselung der Kosten enthalten. Begünstigt sind lediglich Arbeitskosten, nicht aber Kosten für Material. Bei Handwerkerleistungen muss die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen.

Örtliche Voraussetzungen:

Die Steuerermäßigung gilt für alle haushaltsnahen Arbeiten, die in einem von Ihnen selbst genutzten Haushalt in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern Sie diese Wohnungen tatsächlich selbst nutzen. Die Steuerermäßigung kann für alle Wohnungen insgesamt nur einmal bis zum jeweiligen Höchstbetrag abgezogen werden.

Wie tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung 2026 ein?

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden.

Wichtige Zeilen der Anlage:

  • Zeile 3: Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt
  • Zeile 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Zeilen 6-8: Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Zeilen 5-9: Handwerkerleistungen (Arbeitskosten/Fahrtkosten/Maschinenkosten ohne Material)

Das Finanzamt berechnet automatisch 20 Prozent Ihrer eingegebenen Beträge bis zur jeweiligen Obergrenze. Sie tragen also den vollständigen Betrag ein, nicht bereits 20 Prozent davon.

Die Steuerermäßigung können Sie im Jahr der Zahlung beantragen. Eine Belegvorlage ist nur notwendig, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Was können Mieter und Vermieter absetzen?

Mieter profitieren ebenfalls:

Sie profitieren auch als Mieter vom Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Wohnung durch einen Malerbetrieb renovieren lassen oder für entsprechende Ausgaben, die Ihnen vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Über die Nebenkostenabrechnung können Mieter Kosten für folgende Dienstleistungen geltend machen:

  • Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice
  • Gartenpflege der Gemeinschaftsflächen
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Winterdienst

Regelungen für Lebenspartner:

Leben zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt, können sie für den von ihnen getragenen Kostenanteil die Höchstbeträge des § 35a EStG insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Die Aufteilung kann hälftig oder nach gemeinsamen Antrag beliebig erfolgen.

Häufige Fehler und Ausschlüsse vermeiden

Diese Kosten sind nicht begünstigt:

  • Alle Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen bis zu dessen Fertigstellung
  • Materialkosten jeder Art
  • Personenbezogene Dienstleistungen wie Frisör- oder Kosmetiker-Leistungen, außer sie gehören zur Pflege
  • Kinderbetreuung für Kinder unter 14 Jahren im eigenen Haushalt (hierfür gibt es den Sonderausgabenabzug)

Konkurrierende Regelungen beachten:

Für Pflegekosten geht der Abzug als außergewöhnliche Belastungen vor. Der wegen der zumutbaren Eigenbelastung nicht abziehbare Teil kann zu einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen führen.

Häufige Planungsfehler:

Bei größeren Handwerkerprojekten über 6.000 Euro Arbeitskosten kann eine Aufteilung auf zwei Jahre sinnvoll sein. Es kann sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb Ratenzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 zu vereinbaren, um die Höchstbeträge doppelt zu nutzen.

Sonderfall: Energetische Sanierung

Handelt es sich bei der Handwerkerleistung um eine energetische Gebäudesanierung, können Sie alternativ die Steuerermäßigung für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung beantragen. Diese ist regelmäßig höher, weil hier auch Materialkosten berücksichtigt werden und ein höherer Höchstbetrag gilt.

Bei energetischen Maßnahmen können Sie bis zu 20 Prozent von 200.000 Euro über drei Jahre verteilt absetzen – das entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 40.000 Euro. Hier sind im Gegensatz zu normalen Handwerkerleistungen auch die Materialkosten begünstigt.

Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen bieten erhebliches Steuersparpotenzial: Bis zu 5.710 Euro können Sie jährlich direkt von der Steuerschuld abziehen (Stand 2026). Die drei Kategorien – Minijob (510 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen (4.000 Euro) und Handwerkerleistungen (1.200 Euro) – lassen sich parallel nutzen. Entscheidend für den Erfolg sind die strikte Einhaltung der unbaren Zahlung, vollständige Rechnungen mit getrenntem Ausweis der Arbeitskosten und die korrekte Eintragung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Bei größeren Projekten lohnt sich eine strategische Jahresplanung, um die Höchstbeträge optimal auszunutzen. Mieter können ebenfalls profitieren – sowohl bei selbst beauftragten Dienstleistungen als auch über Positionen aus der Nebenkostenabrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Für das Steuerjahr 2025 sind 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abziehbar, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Die Förderung soll Schwarzarbeit entgegenwirken und legale Beschäftigungsverhältnisse im Privatbereich stärken.
Dazu zählen Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Kinderbetreuung und ambulante Pflege. Auch Hundesitting wird anerkannt, wenn der Dienstleister die Tiere täglich versorgt und einen Wohnungsschlüssel hat. Lohnkosten für Umzugshelfer sind ebenfalls begünstigt.
Die Dienstleistung muss in Ihrem selbstgenutzten Haushalt innerhalb der EU oder des EWR erbracht werden. Sie benötigen eine Rechnung und müssen den Betrag überweisen – Barzahlungen sind nicht begünstigt. Nur Lohn- und Fahrtkosten sind abziehbar, keine Materialkosten.
Die Kosten werden im Steuerformular Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen kommen in Zeile 5, Handwerkerleistungen werden getrennt erfasst. Die Rechnung sollte Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen.
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