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Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog 2026: Strafen, Punkte und Fahrverbote erklärt

Der Bußgeldkatalog regelt Strafen, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße. Welche Sanktionen 2026 gelten und wo Sie den aktuellen Katalog als PDF finden.

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Der Bußgeldkatalog 2026: Aktuelle Sanktionen für Verkehrsverstöße

Der Bußgeldkatalog regelt bundesweit einheitlich Sanktionen für Verkehrsverstöße durch Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Im Jahr 2026 bleibt der Bußgeldkatalog selbst weitgehend unverändert, da keine neuen Bußgeldkatalog-Verordnungen (BKatV) mit höheren Regelsätzen in Kraft treten. Dennoch gibt es wichtige technische Neuerungen und eine bedeutsame Änderung bei den Verjährungsfristen.

Der aktuelle Katalog basiert auf der großen Reform vom 9. November 2021, die deutlich höhere Bußgelder eingeführt hat. Das Punktesystem sieht vor, dass Verkehrssünder nur noch für Verstöße Punkte im Fahreignungsregister bekommen, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen.

Wie funktioniert das Punktesystem in Deutschland?

Das seit 2014 geltende 8-Punkte-System zeichnet sich durch seine leichte Verständlichkeit und Einfachheit aus. Verstöße werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Dafür ist der Führerschein bereits nach 8 statt nach 18 Punkten weg.

Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Struktur:

  • 1 Punkt für schwere Verstöße – z. B. wenn Sie hinter dem Steuer Ihr Handy benutzen oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß begangen haben
  • 2 Punkte für sehr schwere Verstöße sowie ein Regelfahrverbot – beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung
  • 3 Punkte für schwere Straftaten wie Alkohol und Drogen am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Was sind die aktuellen Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße?

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Allein in Deutschland werden jährlich rund drei Millionen Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens erlassen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet streng zwischen Verstößen innerorts und außerorts.

Überschreitung innerortsBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11-15 km/h50 €
16-20 km/h70 €
21-25 km/h115 €1
31-40 km/h200-260 €21 Monat
Überschreitung außerortsBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11-15 km/h40 €
16-20 km/h60 €
21-25 km/h100 €1
41-50 km/h320-480 €21 Monat

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.

Wie sind die Bußgelder bei anderen Verkehrsverstößen gestaffelt?

Neben Geschwindigkeitsverstößen regelt der Bußgeldkatalog 2026 weitere wichtige Tatbestände:

Rotlichtverstöße:

Bei Rotlichtverstößen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Maßgeblich ist die Dauer, die die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits Rot zeigte. Lag die Rotphase bis zu einer Sekunde, gilt der Verstoß als einfach; mehr als eine Sekunde macht ihn zum qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und einen Punkt. Fahrer, die über eine rote Ampel fahren, die schon länger als 1 Sekunde rot ist, kostet der Verstoß in der Regel 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein 1 Monat Fahrverbot.

Handy am Steuer:

Die Nutzung elektronischer Geräte kostet 100 Euro und einen Punkt – ohne dass eine Gefährdung vorliegen muss.

Welche wichtigen Änderungen gibt es 2026?

Die größte Änderung betrifft die Verjährungsfristen: Die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (z. B. Tempoverstöße) verlängert sich ab dem 1. Juli 2026 von drei auf sechs Monate. Das bedeutet: Behörden haben zukünftig doppelt so viel Zeit, um Bußgeldbescheide zu versenden.

Technische Neuerungen:

  • Digitaler Führerschein wird Ende 2026 verfügbar
  • Next-Generation-eCall (NG eCall) für neue Fahrzeuge seit 1. Januar 2026
  • Neue Assistenzsysteme ab 7. Juli 2026 für alle neuen Pkw

Toleranzabzug bei Messungen:

In Deutschland gilt bei allen Geschwindigkeitsmessungen ein Toleranzabzug. Dieser beträgt bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

Wie funktioniert das Bußgeldverfahren?

Nach einem Verstoß erhalten Betroffene zunächst meist einen Anhörungsbogen, später folgt der Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Bei schwerwiegenden Verstößen mit erheblichen Bußgeldern kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um die Kosten für rechtliche Unterstützung abzudecken.

Verjährungsfristen ab Juli 2026:

  • Ordnungswidrigkeiten: 6 Monate (statt bisher 3 Monate)
  • Bei Drogen- und Alkoholverstößen: 6 Monate
  • Die Frist kann durch Anhörungsbogen unterbrochen werden

Häufige Einspruchsgründe:

  • Abgelaufener oder fehlender Eichschein
  • Falsche Kalibrierung der Messanlage
  • Fehlerhafte Kennzeichnenzuordnung
  • Unzureichende Speicherung der Messdaten

Probezeit und besondere Regelungen

Bereits seit 1986 müssen Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis zunächst einmal eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Während dieser Zeit erwarten junge Autofahrer neben den generellen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog in Deutschland noch weitere Konsequenzen.

Verstöße werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen. Neben den Bußgeldern sollten Fahrzeughalter auch ihre Kfz-Versicherung überprüfen, da Verstöße zu höheren Prämien führen können.

Rechtliche Grundlagen und Struktur

Der Bußgeldkatalog basiert auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und bezieht sich auf mehrere Gesetze:

  • StVO: Grundlegende Verkehrsregeln
  • StVG: Straf- und Bußgeldvorschriften
  • FeV: Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht
  • StVZO: Technische Vorschriften für Fahrzeuge
  • OWiG: Verfahrensregeln bei Ordnungswidrigkeiten

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) ist eine verwaltungsinterne Richtlinie (Verwaltungsvorschrift), die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet und keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Höhe einer festzusetzenden Geldbuße darstellt. Diese richtet sich allein nach der dem Tatbestandskatalog „übergeordnet“ anzusehenden Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Der BT-KAT-OWI dient nur der vereinfachten Umsetzung der Bußgeldkatalog-Verordnung.

Darüber hinaus spielen die jährliche Kfz-Steuer und die Fahrzeugfinanzierung eine Rolle bei den Gesamtkosten eines Fahrzeugs.

Fazit

Der Bußgeldkatalog 2026 bleibt bei den Sanktionen stabil – ohne größere Bußgelderhöhungen. Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Verjährungsfristen von drei auf sechs Monate ab Juli 2026, wodurch Behörden mehr Zeit für die Verfolgung von Verkehrsverstößen erhalten. Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben der häufigste Verstoß, wobei innerorts strengere Strafen gelten als außerorts. Mit dem 8-Punkte-System ist der Führerschein schneller weg als früher. Moderne Sicherheitstechnik wie digitaler Führerschein und neue Assistenzsysteme ergänzen die bewährten Regeln. Bei der hohen Fehlerquote von 56 Prozent bei Blitzermessungen lohnt sich oft ein kritischer Blick auf Bußgeldbescheide – am besten innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist.

Häufig gestellte Fragen

Der Bußgeldkatalog 2026 bringt keine drastischen Strafverschärfungen, sondern überwiegend technische und organisatorische Anpassungen. Der bestehende Sanktionsrahmen bleibt weitgehend unverändert, ergänzt wird er um digitale Neuerungen wie den digitalen Führerschein und das NG-eCall-Notrufsystem.
Die Handynutzung am Steuer wird 2026 weiterhin mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Ein Fahrverbot ist dafür nicht vorgesehen. Wer bei Rotlicht oder mit Gefährdung telefoniert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Innerorts liegen die Bußgelder zwischen 30 und 800 Euro, auf der Autobahn zwischen 20 und 700 Euro, je nach Ausmaß der Überschreitung. Ab 31 km/h innerorts kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu, ab 41 km/h außerorts gilt dieselbe Sanktion.
Ab Ende 2026 soll der Führerschein digital über eine offizielle App verfügbar sein. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa ein. Der klassische Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig und wird durch den digitalen Führerschein ergänzt, nicht ersetzt.
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