Im Jahr 2025 stehen wichtige Änderungen für Steuer und Sozialversicherungen an. Hier ein kurzer Überblick über die neuen Regelungen und Beitragsanpassungen:
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 66.150 Euro.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2025 festgelegt bei 2,5 Prozent.
- Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht auf 3,6 Prozent.
- Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung angepasst auf 73.800 Euro.
- Bezugsgröße in der Sozialversicherung für 2025 auf 44.940 Euro festgelegt.
- Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 96.600 Euro angehoben.
- Rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 auf 11.784 Euro.
- Kinderfreibetrag für 2024 rückwirkend auf 9.540 Euro erhöht.
- Einkommensteuertarif für 2024 angepasst, fortgeführt in 2025.
- Regelsatz der Sozialhilfe bleibt bei 563 Euro.
- Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro.
- Anhebung der Minijobgrenze auf 556 Euro.
- Anpassung der unteren Grenze für die Gleitzone auf 556,01 Euro.
- Änderung des Gleitzonenfaktors auf 0,6683.
- Neue Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ab 2025.
- Erbschaftsteuer: Anhebung der Erbfallkostenpauschale auf 15.000 Euro.
- Maximaler Vorjahresumsatz für Kleinunternehmer erhöht auf 25.000 Euro.
- Einführung des neuen Klassifikationssystems ICD-10-GM für 2025.
- Anpassung der aktuellen Strompreiszusammensetzung.
- Absenkung des Höchsteinkommens für Elterngeld auf 175.000 Euro ab April 2025.
- Pflegesätze für 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
- Quartalsweise Aktualisierung der Rechner für IBAN und Bankleitzahlen.
- Monatliche Anpassung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
- Anpassung der Unterhaltsberechnung gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025
Aktualisiert am 13. Dezember 2024