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Checkliste: Nebenjob / Minijob – was muss ich melden?

Checkliste: Nebenjob / Minijob – Was Sie rechtlich beachten müssen

Wenn Sie einen Nebenjob oder Minijob aufnehmen, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie melden müssen. Damit am Ende keine Überraschungen auf Sie zukommen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren.

Zunächst sollten Sie Ihren Hauptarbeitgeber über den Nebenjob informieren. Das ist zwar nicht immer verpflichtend, aber oft im Arbeitsvertrag geregelt. So vermeiden Sie Konflikte oder Probleme, falls Ihr Nebenjob Ihre Haupttätigkeit beeinträchtigt.

Beim Finanzamt müssen Sie Ihren Nebenjob nicht automatisch anmelden. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Einnahmen aus dem Nebenjob korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie keine Steuernachzahlungen riskieren.

Für Minijobs bis 2026: 603 Euro im Monat gelten besondere Regeln. Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Minijob-Zentrale an, zahlt Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung und übernimmt die Anmeldung bei der Krankenkasse. Sie selbst müssen nichts weiter melden, solange Sie keine weiteren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten haben.

Sollten Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, kann ein Minijob Auswirkungen auf Ihre Beiträge haben. Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit der Krankenkasse oder einem Steuerberater, um individuelle Fragen zu klären.

Auch die Agentur für Arbeit sollte informiert werden, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und einen Nebenjob aufnehmen möchten. In vielen Fällen müssen Sie den Nebenjob melden, da er sich auf Ihre Leistungen auswirken kann.

Kurz gesagt: Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber, geben Sie die Einkünfte in der Steuererklärung an und achten Sie auf die Besonderheiten bei Minijobs. So bleiben Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unerwartete Probleme.

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