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Arbeitnehmer sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage: Staatliche Förderung für Vermögensaufbau nutzen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage fördert vermögenswirksame Leistungen vom Staat. Welche Einkommensgrenzen 2026 gelten, wie hoch sie ist und wie Sie sie beantragen.

8 min Lesedauer
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Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Förderung, Grenzen und Antrag

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau. Sie können über der Einkommensgrenze für Arbeitnehmersparzulage von 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single und 80.000 Euro bei Verheirateten liegen. Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit bis zu 123 Euro jährlich, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben (Stand 2026).

Seit der Reform 2024 profitieren deutlich mehr Menschen von dieser Förderung. Neue Einkommensgrenzen seit 2024: 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen – rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer sind förderberechtigt! Die Einkommensgrenzen wurden massiv erhöht: bei Alleinstehenden von 17.900 auf 40.000 Euro, bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

Dies gilt für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten. Sie benötigen vermögenswirksame Leistungen und ein Einkommen unter der Grenze.

Die Einkommensgrenzen betragen 40.000 Euro bei Alleinstehenden oder getrennt Lebenden sowie 80.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen. Das liegt unter dem Bruttolohn, da Freibeträge abgezogen werden.

Kinderfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen

Familien profitieren besonders von Kinderfreibeträgen. Ab dem Jahr 2026 werden dabei 6.828 Euro pro Kind und Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. Somit wirken sich insgesamt 9.756 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2026 aus.

Kinderfreibeträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen, sodass Sie auch mit einem höheren Bruttolohn noch förderberechtigt sein können. Ein gemeinsam veranlagtes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttohaushaltseinkommen, das 30.000 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kann beispielsweise durchaus förderberechtigt sein.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage bleibt 2026 unverändert. Sie hängt von Ihrer Anlageform und Sparleistung ab.

Wertpapiersparpläne (Aktienfonds und ETFs):

Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (insbesondere Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen oder Sparverträge über Wertpapiere) ist bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR und einem Zulagesatz von 20 % = max. 80 EUR begünstigt.

Bausparen und Baukredit-Tilgung:

Vermögenswirksame Leistungen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparvertrag, Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsbaugenossenschaft) sind bis zu einem Höchstbetrag von 470 EUR und einem Zulagensatz von 9 % = max. 43 EUR begünstigt.

Anlageform Fördersatz Max. Einzahlung Max. Förderung
Aktienfonds/ETF 20% 400 Euro 80 Euro
Bausparen/Baukredit 9% 470 Euro 43 Euro
Kombiniert 870 Euro 123 Euro

Beide Förderungen können nebeneinander in Anspruch genommen werden, sodass vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 EUR jährlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von insgesamt 123 EUR begünstigt sind. Verheiratete können die Beträge jeweils verdoppeln, wenn beide Partner vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Eigene Aufstockung oft erforderlich

Die meisten Arbeitnehmer bekommen zwischen 6,65- und 40,00 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber. Da dies nur 480 Euro jährlich entspricht, brauchen Sie für die volle Förderung von 870 Euro eine Eigenbeteiligung. Sie können einen Betrag aus Ihrem Gehalt überweisen lassen.

Welche Anlageformen werden gefördert?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Regelung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

Förderfähige Anlageformen:

  • Bausparverträge: Klassisches Sparen für Wohnzwecke
  • Aktienfonds-Sparpläne: Breit gestreute Aktienfonds
  • ETF-Sparpläne: Kostengünstige Indexfonds
  • Tilgung von Baudarlehen: Für Eigenheim-Besitzer
  • Bau- und Wohnungsgenossenschaften: Beteiligungen an Genossenschaften

Auch die Einzahlung in eine Lebensversicherung oder einen Banksparplan ist möglich; diese beiden Anlagen werden aber nicht durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

Wie kann ich ohne Arbeitgeber-Zuschuss sparen?

Zahlt Dir Deine Firma keine vermögenswirksamen Leistungen, kannst Du diese auch für Dich selbst anlegen. Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Der Weg funktioniert über Gehaltsumwandlung: Sie lassen einen Teil Ihres Nettolohns direkt in einen VL-Vertrag überweisen. Denn einfach vom eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, das geht nicht. Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Beträge direkt in die Anlage einzahlen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du jährlich über Deine Einkommensteuererklärung. Das Verfahren läuft heute elektronisch ab.

Beantragungsschritte:

1. Datenübermittlung: Ihr Anbieter – also die Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft, bei der Ihr VL-Vertrag geführt wird – übermittelt die Vertragsdaten direkt per Vermögensbildungsbescheinigung (eVB) an das Finanzamt.

2. Antrag in der Steuererklärung: Für den Antrag musst Du lediglich in Deiner Steuererklärung auf dem Hauptvordruck ganz oben einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ machen. In dem Abschnitt mit der Überschrift „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ trägst Du dann noch eine „1″ in das jeweilige Feld für Dich und/oder Deinen Partner ein.

3. Rückwirkende Beantragung: Solltest Du in den letzten Jahren vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kannst Du das rückwirkend noch für die letzten vier Jahre tun.

Wichtige Fristen

Die Frist für den Antrag ist großzügig, aber strikt: Sie haben bis zum Ende des 4. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Sparjahr Zeit. Für das Sparjahr 2024 also bis zum 31. Dezember 2028, für 2025 bis Ende 2029. Danach geht die Tür endgültig zu – eine Verlängerung gibt es nicht.

Sperrfrist und Auszahlung

Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Die Sperrfrist folgt der 6+1-Regel: Sechs Jahre Sparphase, ein Ruhejahr.

Beginn der Sperrfrist:

Die Frist läuft vom 1. Januar des Jahres der Vertragsabschließung bis 31. Dezember des 7. Jahres.

Unterschiede nach Anlageform:

  • Fonds- und Banksparpläne: 6+1-Regel gilt (6 Jahre sparen, 1 Ruhejahr)
  • Bausparverträge: Keine 6+1-Regel, im 7. Jahr wird weiter eingezahlt

Auszahlung nach Sperrfrist:

Steht nach Ablauf der Sperrfrist der Auszahlung nichts entgegen, wird die bisher beantragte und festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage an den Anbieter zwecks Gutschrift zum Vertrag übersandt. Die Sparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Vorzeitige Kündigung vermeiden:

Kündigen Sie vorher, kann der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren gehen, bzw. sie muss zurückgezahlt werden.

Fazit

Die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 bietet für viele Menschen eine attraktive Förderung. Mit den erhöhten Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Alleinstehende) und 80.000 Euro (Verheiratete) können deutlich mehr Menschen prüfen, ob sie berechtigt sind. Die maximale Unterstützung von 123 Euro pro Jahr macht die Arbeitnehmer-Sparzulage zu einem wertvollen Baustein der Vermögensbildung.

Besonders Familien mit Kindern profitieren stark. Kinderfreibeträge von 9.756 Euro pro Kind senken das zu versteuernde Einkommen erheblich. Auch ohne Leistungen vom Arbeitgeber erhalten Sie Förderung durch Gehaltsumwandlung. Die elektronische Beantragung macht es einfach, diese staatliche Unterstützung zu nutzen.

Prüfen Sie Ihre Berechtigung anhand Ihres zu versteuernden Einkommens aus dem Steuerbescheid. Die siebenjährige Sperrfrist ist lang, aber die Kombination aus Arbeitgeber-Zuschuss, staatlicher Förderung von bis zu 123 Euro jährlich und möglichen Renditen macht vermögenswirksame Leistungen zu einer der besten Formen des geförderten Sparens in Deutschland 2026.

Häufig gestellte Fragen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt maximal 123 Euro jährlich. Bei Wertpapiersparplänen wie Aktienfonds oder ETFs fördert der Staat 20 Prozent der jährlichen Sparsumme bis maximal 80 Euro. Bei Bausparverträgen beträgt die Förderung 9 Prozent auf bis zu 470 Euro Einzahlung und damit maximal 43 Euro pro Jahr.
Seit dem 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen mehr als verdoppelt: Alleinstehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro haben, Verheiratete bis zu 80.000 Euro. Dadurch sind rund 14 Millionen zusätzliche Menschen förderberechtigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.
Förderfähig sind Bausparverträge, Aktienfonds-Sparpläne und ETF-Sparpläne. Bei Bausparverträgen liegt die geförderte Höchstsumme bei 470 Euro pro Jahr, bei Fondssparplänen bei 400 Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei gleichzeitiger Nutzung beider Anlageformen voll ausgeschöpft.
Bei VL-Fondssparplänen und Banksparplänen beträgt die Sperrfrist sieben Jahre und beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Bei Bausparverträgen startet die Frist mit der Zuteilung des Vertrags. Eine vorzeitige Verfügung ist nur in Ausnahmefällen wie Heirat, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.
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