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05. November 2026
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Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Der Grundfreibetrag soll von 12.348 € (Stand: 2026, § 32a EStG) auf 12.564 € steigen. Das sind 216 € oder rund 1,7 % mehr. Für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 € geplant. Das wären noch einmal 336 € oder rund 2,7 % mehr.
Zusammen veranlagte Ehepaare bekommen den doppelten Betrag. Rechnung: 12.564 € × 2 = 25.128 € (voraussichtlich, Stand: Entwurf, § 32a EStG).
Beantragen müssen Sie nichts. Der Grundfreibetrag steckt direkt in der Tarifformel. Er gilt für alle Steuerpflichtigen, auch für Gutverdiener. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim Lohnsteuerabzug.
Was bringt der höhere Grundfreibetrag 2027 konkret? Eine vereinfachte Rechnung mit dem Eingangssteuersatz von 14 %:
- Höherer Freibetrag: 12.564 € − 12.348 € = 216 €
- Ersparnis: 216 € × 14 % = 30,24 €, also rund 30 € im Jahr
Auch beim Tarif ändert sich etwas. Zwischen 17.800 € und 70.600 € Einkommen soll der Tarif etwas flacher verlaufen. Der Steuersatz von 42 % greift dann erst ab 70.601 € statt ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Stand: Entwurf). Mittlere Einkommen sparen dadurch etwas mehr als nur die rund 30 € aus dem höheren Grundfreibetrag.
Welche Steuerfreibeträge ändern sich 2027?
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Grundfreibeträge und Steuerfreibeträge 2027 im Vergleich. Die Spalten für 2027 und 2028 enthalten voraussichtliche Werte aus dem Regierungsentwurf (Stand: Entwurf).
| Wert | 2026 (geltend) | 2027 (Entwurf) | 2028 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag Ledige | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Grundfreibetrag Zusammenveranlagung | 24.696 € | 25.128 € | 25.800 € |
| Kinderfreibetrag je Elternteil | 3.414 € | 3.564 € | 3.654 € |
| Freibeträge für Kinder gesamt | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Kindergeld je Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
| Handwerkerbonus (max.) | 1.200 € | 900 € | 900 € |
Für Beschäftigte zählt vor allem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Er soll ab 2027 von 1.230 € auf 1.430 € steigen (Stand: Entwurf, § 9a EStG). Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten niedriger sind.
Beispielrechnung: Eine Angestellte hat nur geringe Werbungskosten. Ihr persönlicher Grenzsteuersatz liegt bei 30 %.
- Zusätzlicher Abzug: 1.430 € − 1.230 € = 200 €
- Steuerersparnis: 200 € × 30 % = 60 € im Jahr (ohne Soli und Kirchensteuer)
Wer schon heute mehr als 1.430 € Werbungskosten nachweist, hat von der Anhebung nichts. Liegen Ihre Werbungskosten zwischen 1.230 € und 1.430 €, profitieren Sie teilweise.
Was bekommen Familien 2027?
Familien sollen besonders entlastet werden. Laut Entwurf steigt der Kinderfreibetrag 2027 auf 3.564 € je Elternteil. Er deckt das sächliche Existenzminimum ab. Dazu kommen 1.464 € je Elternteil für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Dieser Wert bleibt unverändert.
So setzt sich der Gesamtbetrag zusammen:
- Kinderfreibetrag: 3.564 € × 2 = 7.128 €
- BEA-Freibetrag: 1.464 € × 2 = 2.928 €
- Summe: 7.128 € + 2.928 € = 10.056 € je Kind (voraussichtlich, Stand: Entwurf, § 32 Abs. 6 EStG)
Auch das Kindergeld soll steigen. Es geht von 259 € (Stand: 2026) auf 267 € je Kind und Monat (Stand: Entwurf). Das sind 8 € × 12 = 96 € mehr im Jahr. Für 2028 sind 272 € geplant. Das wären weitere 5 € × 12 = 60 € im Jahr.
Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommen Sie nicht doppelt. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist. Diese Günstigerprüfung läuft ohne Antrag.
Vereinfachtes Beispiel: Ein Elternpaar hat ein Kind und einen Grenzsteuersatz von 35 %.
- Kindergeld 2027: 267 € × 12 = 3.204 € im Jahr
- Wirkung der Freibeträge: 10.056 € × 35 % = 3.519,60 €, also rund 3.520 €
- Vorteil Freibeträge: 3.519,60 € − 3.204 € = 315,60 €, also rund 316 €
In diesem vereinfachten Modell lohnen sich die Freibeträge ab einem Grenzsteuersatz von rund 32 %. Rechnung: 3.204 € ÷ 10.056 € = rund 31,9 %. Liegt Ihr Grenzsteuersatz darunter, ist in diesem Modell das Kindergeld günstiger.
Wo kürzt der Entwurf bei den Steuerfreibeträgen 2027?
Nicht alles wird großzügiger. Der Handwerkerbonus soll sinken. Bisher können Sie höchstens 1.200 € im Jahr direkt von der Steuer abziehen (Stand: 2026, § 35a EStG). Ab 2027 sollen es nur noch 900 € sein (Stand: Entwurf). Wer den Höchstbetrag heute ausschöpft, verliert bis zu 1.200 € − 900 € = 300 € Steuerersparnis im Jahr.
Das betrifft zum Beispiel Malerarbeiten, Reparaturen an der Heizung oder Wartungen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
Planen Sie größere Handwerkerarbeiten, kann sich ein Vorziehen lohnen. Es zählt das Jahr, in dem Sie die Rechnung bezahlen. Bezahlen Sie per Überweisung, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Eine Rechnung, die Sie noch bis Ende 2026 begleichen, fällt voraussichtlich noch unter die alten Regeln: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €.
Beachten Sie: Im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch einiges ändern. Der Bundestag kann Beträge noch anpassen oder Kürzungen streichen. Das Gesetz braucht außerdem die Zustimmung des Bundesrats. Verlassen Sie sich bei großen Ausgaben daher nicht allein auf den Entwurf.
Fazit
Grundfreibetrag und Steuerfreibeträge 2027 sollen spürbar steigen. Ledige zahlen laut Entwurf bis 12.564 € zu versteuerndem Einkommen keine Steuern, zusammen veranlagte Ehepaare bis 25.128 €. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wächst um 200 € auf 1.430 €. Wer nur geringe Werbungskosten hat, spart bei 30 % Grenzsteuersatz rund 60 € im Jahr.
Auch Familien profitieren: Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 €, das Kindergeld auf 267 € im Monat. Sie erhalten nur die günstigere Variante, das prüft das Finanzamt automatisch.
Es gibt auch Nachteile: Der Handwerkerbonus soll von 20 % auf 15 % der Aufwendungen und von höchstens 1.200 € auf 900 € sinken. Zudem sind höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen geplant. Besonders spürbar ist der niedrigere Satz von 15 % der Arbeitskosten. Das trifft auch kleinere Rechnungen. Lassen Sie geplante Arbeiten deshalb möglichst noch 2026 erledigen. Überweisen Sie die Rechnung auch noch 2026. Entscheidend ist das Jahr der Zahlung. Für die höheren Beträge müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Das Kindergeld selbst müssen Sie aber bei der Familienkasse beantragen, wenn Sie es noch nicht beziehen. Ein Großteil der Änderungen wirkt über den Lohnsteuerabzug. Die Freibeträge für Kinder prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse. Alle Werte gelten erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.

