Ratgeber Gesetzliche Krankenkasse

Zusatzbeitrag Krankenkasse 2024

Wofür zahle ich den Zusatzbeitrag? Und was bringt der Zusatzbeitrag für die Gesetzliche Krankenkasse?

Zusatzbeitrag Krankenkasse

Der Zusatzbeitrag in der Krankenkasse wird jedes Jahr am 1. Januar neu bestimmt. So bestimmt der Gesetzgeber auch jährlich den allgemeinen sowie den ermäßigten Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die restlichen Kosten, die für die Krankenkasse anfallen, werden durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag gedeckt. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

Der aktuelle durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkasse liegt bei 1,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Dieser kommt zu dem allgemeinen Betrag von 14,6 Prozent hinzu und somit beläuft sich der Gesamtbetrag auf 16,2 Prozent. Die Hälfte dieses Gesamtbetrages wird von den Arbeitgebern übernommen.

Fragen zum Zusatzbeitrag

  1. Was ist der Zusatzbeitrag?
  2. Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
  3. Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
  4. Warum wurde der Zusatzbeitrag eingeführt?
  5. Welche Auswirkungen hat der Zusatzbeitrag?
  6. Kündigung und Krankenkassenwechsel

1. Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist eine zusätzliche monatliche Belastung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Seit Januar 2009 müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse den sogenannten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent tragen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und pro Monat maximal 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens betragen darf. Dieser Betrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz berechnet und von jedem Mitglied getragen.

2. Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ziehen zum 01.01.2023 einen neuen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent ein. Dieser wird auf die Gesamtjahresbeiträge aufgeschlagen und damit an die Versicherten weitergegeben. Wer den Zusatzbeitrag zahlen muss und wie hoch dieser ausfällt, ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. In der Regel sind jedoch alle Mitglieder einer Krankenkasse verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu entrichten.

Ausnahmen gibt es nur für so genannte Beihilfeberechtigte. Dazu gehören unter anderem Beamte, Richter und Angehörige der Bundeswehr.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt nicht für:

  • versicherungspflichtige Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Jugendliche in einer sogenannten Einstiegsqualifizierung und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro Arbeitsentgelt erhalten
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung absolvieren, etwa in Jugend- und Bildungswerken der Arbeiterwohlfahrt
  • Teilnehmer an einem gesetzlich geregelten freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst
  • Versicherte, deren Mitgliedschaft während des Wehrdienstes oder während einer Eignungsübung für angehende Zeitsoldaten erhalten bleibt
  • Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vorbereiten
  • Versicherungsnehmer, die wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung Geld von der Unfallversicherung, einem Rehabilitationsträger oder aus der Kriegsopferversorgung erhalten.
  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Darunter versteht man unter anderem Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen, die nach einer Krankheit oder Verletzung wieder in den Berufslebensalltag zurückkehren wollen.
  • Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, Anstalten und Einrichtungen, die monatlich Entgelt bis zu einer Obergrenze von 658 Euro (2022) erhalten.

3. Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Wenn Sie in Deutschland versichert sind, zahlen Sie Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse. Dieser Betrag ist in der Regel von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und beträgt 14,6 Prozent. Davon entfallen 10,85 Prozent auf die Krankenversicherung und 3,75 Prozent auf die Pflegeversicherung. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro beträgt der Beitrag daher 441,80 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag ist ein weiterer Beitrag, den Sie an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Dieser wird jedoch nicht von Ihrem Gehalt abgezogen, sondern muss von Ihnen selbst gezahlt werden. Der Zusatzbeitrag beträgt durchschnittlich 1,6 Prozent des Bruttogehalts und wird pro Monat fällig. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro beträgt der Zusatzbeitrag daher 48 Euro im Monat.

Insgesamt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit 16,2 Prozent des Verdienstes an die Krankenkasse. Die Arbeitgeber übernehmen dabei die Hälfte des Gesamtbetrags.



Zusatzbeitrag Krankenkassen

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4. Warum wurde der Zusatzbeitrag eingeführt?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erheben seit Januar 2009 den sogenannten Zusatzbeitrag. Dieser wird von den Versicherten zusätzlich zum Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gezahlt. Den Zusatzbeitrag erheben die Krankenkassen, weil sie ihre Leistungen aufgrund der stetig steigenden Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht mehr aus den Beiträgen der Versicherten finanzieren können. Der Zusatzbeitrag soll die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen schließen und ist somit eine Art Notfallmaßnahme.

Bislang haben die Krankenkassen versucht, ihre Finanzlücke durch Kostensenkungsmaßnahmen zu schließen, zum Beispiel durch Verhandlungen mit den Ärzten und Krankenhäusern über niedrigere Vergütungsraten. Dies hat jedoch nur bedingt funktioniert, da die Kosten für die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterhin stark steigen. Deshalb musste die Politik eingreifen und den Zusatzbeitrag einführen. Die Einführung des Zusatzbeitrags war sehr umstritten und wurde von vielen Seiten kritisiert.

Viele Bürger sehen in dem Zusatzbeitrag eine ungerechte Belastung, da er von allen Versicherten gezahlt werden muss, obwohl nicht alle gleich viel in die Gesundheitsversorgung investieren. Trotz der Kritik ist der Zusatzbeitrag mittlerweile etabliert und wird auch in Zukunft weiterhin erhoben werden.

5. Welche Auswirkungen hat der Zusatzbeitrag?

Vor Einführung des Zusatzbeitrags im Jahre 2009 gab es kaum Anreize für Geringverdiener, die Kasse zu wechseln, da selbst bei einem Wechsel meist keine Beitragsreduktion möglich war. Durch die Orientierung des sozialen Ausgleichs am durchschnittlichen Zusatzbeitrag wird der Kassenwettbewerb gestärkt. Dadurch ist es für Geringverdiener immer attraktiv, zu einer Kasse mit einem niedrigeren als dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu wechseln.

Der soziale Ausgleich wird nach Maßgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Betrag gewährt, sodass der Vorteil umso größer ausfällt, je mehr der zu zahlende Zusatzbeitrag vom durchschnittlichen abweicht. Insbesondere für Versicherte mit geringem Einkommen besteht dadurch die Möglichkeit einer Entlastung. Es folgt also, dass die Reform nicht automatisch zu einer Belastung der niedrigeren Einkommen führen muss.

Bisher minderte der soziale Ausgleich die Einnahmen jeder einzelnen Krankenkasse. Dies konnte durch einen Zusatzbeitrag ausgeglichen werden, der den Kreis der Berechtigten erweitert und Versicherten mit hohem Einkommen einen weiteren Anreiz gibt, die Kasse zu wechseln. Dies verringerte die Kasseneinnahmen weiter. Dadurch musste der Zusatzbeitrag noch weiter steigen. Eine Kasse wäre in einem Teufelskreis gelandet und hätte nur überlebt, weil sie viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen hatte. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen wäre verzerrt worden. Der soziale Ausgleich führt zu Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds, anstatt von einer einzelnen Krankenkasse. Daher hat die Höhe des Einkommens der Versicherten keinen Einfluss mehr auf die Einnahmen der jeweiligen Krankenkasse aus Zusatzbeiträgen.

Krankenkassenwechsel

Wenn Krankenkassen kurz vor dem Ende eines Jahres eine Erhöhung der Zusatzbeiträge bekanntgeben, können alle Versicherten einen Wechsel vornehmen, wenn sie dies möchten – denn hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Man muss sich nicht dazu verpflichten, automatisch mehr zu bezahlen. Alle Versicherten können am Ende eines laufenden Monats kündigen und sich nach zwei Monaten, der regulären Kündigungsfrist bei den meisten Versicherungen, bei einer neuen Krankenkasse versichern.

Grundsätzlich sollte eine Kündigung wegen einem höheren Zusatzbeitrag Krankenkasse immer auf schriftlichem Wege erfolgen und nie nur mündlich. Die sicherste Weise ist, hier ein Einschreiben mit einem Rückschein einzusenden. Hier sollte man nach rund zwei Wochen eine Bestätigung seitens der Kasse erhalten haben, die danach an die neue Kasse weitergeleitet werden kann.

Auch von der neuen Kasse gibt es eine Bestätigung zur neuen Versicherung – diese wird dann dafür bei der alten eingereicht. Erst wenn dies erledigt ist, ist der Wechsel erledigt. Wichtig: Im Januar und Februar ist man auch als Neuversicherter noch dazu verpflichtet, die erhöhten Beitragssätze bei der letzten Kasse zu bezahlen. Falls dieser sich nicht verändert hat, kann man nur dann wechseln, wenn man zumindest 18 Monate bei der entsprechenden Kasse versichert war.

Krankenkassen sind darüber hinaus gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Beitragsliste der GKV und die Beitragssätze zu informieren. Abgerufen werden können die Informationen über Krankenkassenbeitrag auf verschiedenen Webseiten. Allerdings sollte man beachten, dass die neuen Tarife für den Zusatzbeitrag Krankenkasse immer erst am 1. Januar des Folgejahres online gestellt werden.

Kündigung der Krankenkasse

Mehr noch: Für den Fall, dass der Zusatzbeitrag Krankenkasse der derzeitigen Kasse sich über dem deutschen Jahresdurchschnitt befindet, so muss die Kasse ihre Versicherten sogar darauf hinweisen, dass sie zu einer günstigeren Versicherung mit billigerem Krankenkassenbeitrag wechseln könnten. All dies muss bis Ende des Monats vor den neuen Beitragssätzen erledigt werden. Meist erhalten Kunden hierfür einen Brief. In diesem steht zudem, wie Kunden ihr Sonderkündigungsrecht wegen einem höheren Krankenkassenbeitrag geltend machen können – hier ist es wichtig, die entsprechende Frist dafür zu beachten.

Bis die Kündigung wirksam ist, muss der Zusatzbeitrag Krankenkasse noch weiter bezahlt werden, da die Frist – wie bereits erwähnt – zwei Monate beträgt und man während dieser Zeitspanne noch die Tarife der letzten Versicherung beachten muss.

Vergleich Gesetzliche Krankenkasse


Aktualisiert am 30. Januar 2024