Finanzierungsratgeber

Zinsbindungsfrist 2024

Zinsbindungsfrist – Kündigungsrechte bei langen Laufzeiten

Zinsbindungsfrist

Bei der Zinsbindung handelt es sich um festgelegte Zinsen, die über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit nicht mehr ansteigen können. Bei einer Baufinanzierung beträgt diese Zinsbindungsfrist in der Regel mindestens 10 Jahre. Vorteilhaft an der Zinsbindungsfrist ist zum einen die Planungssicherheit und zum anderen die Absicherung gegen steigende Zinsen.

Ein Nachteil dabei ist allerdings die Anschlussfinanzierung, die dann vorgenommen werden muss, wenn die Tilgung des Kredits nicht bereits während der Zinsbindung vollständig vorgenommen wurde. Da dies in den wenigsten Fällen passiert, muss eine Anschlussfinanzierung zu dem dann aktuellen Zinsniveau abgeschlossen werden.

Kündigungsrecht nach 10 Jahren ohne Entschädigung

Wird die Laufzeit festgelegt ist erst mal auch kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich. Erst nach 10 Jahren Vertragslaufzeit können Kreditnehmer aus dem Vertrag aussteigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden muss. Dabei ist dann irrelevant, wie viele Monate oder Jahre die Restlaufzeit noch beträgt.

Diese Variante bietet sich zum einen bei gesunkenen Bauzinsen an, sodass Sie die Möglichkeit auf einen günstigeren Kredit haben, und zum anderen auch für die Tilgung.

Sonderkündigungsrecht aus berechtigten Gründen

Es kann jederzeit vorkommen, dass die private oder berufliche Situation sich ändert und deshalb eine Immobilie verkauft werden muss oder sich der Verkauf als besonders lukrativ heraustellt, sodass die Finanzierung bereits vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden muss. Sind die Gründe berechtigt, wie beispielsweise im privaten Bereich bei einer Krankheit oder Überschuldung, oder im beruflichen Bereich bei Versetzung oder Arbeitslosigkeit, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht, was dem Kreditnehmer erlaubt, aus dem Vertrag auszusteigen.

Da die Banken dann allerdings Geld verlieren, was Sie bei vollständiger Vertragslaufzeit noch erwirtschaftet hätten, haben diese das Recht eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Restlaufzeit, den festgelegten Zinsen und dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Kündigung.

Lange Zinsbindungsfrist vorteilhaft

Gerade in einer Niedrigzinsphase, in der eigentlich nur von einem Anstieg der Zinsen in der Zukunft ausgegangen werden kann, ist eine lange Zinsbindung sehr profitabel, denn dann bleiben die Zinsen während der gesamten Laufzeit so niedrig, auch wenn das Zinsniveau bereits wieder angestiegen ist. Mindestens 10 Jahre sollten in einer solchen Situation festgelegt werden, wobei sich dann sogar eher 15 bis 20 Jahre anbieten.

Aktualisiert am 30. Januar 2024