Ratgeber Private Krankenversicherung

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung – diese Zahnleistungen können Sie zusätzlich versichern

Zahnzusatzversicherung

Da die Krankenkassen seit 2005 keine prozentuale Beteiligung, sondern stattdessen Festzuschüsse vornehmen, kann es schnell zu einem hohen Eigenanteil an Zahnarztrechnungen kommen. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundversorgung um gewisse Leistungen zu erweitern und somit Ihren finanziellen Eigenanteil zu verringern.

Sie selbst können wählen, wie umfassend die Tarife in Ihrer Zahnzusatzversicherung sein sollen. Von der Regelversorgung über die Basicpolice bis hin zur ausgiebigen Leistung können Sie alles frei wählen. Den richtigen Tarif für Ihre Bedürfnisse finden Sie indem Sie vergleichen. Dabei können Sie auch die Testergebnisse von der Stiftung Warentest hinzuziehen.

Unabdingbare Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Natürlich ist es immer patientenabhängig, welche Leistungen besonders benötigt werden und welche weniger. Unbedingt in einer Zahnzusatzversicherung enthalten sein sollten allerdings

  • die Prophylaxe,
  • Zahnbehandlungen,
  • der Zahnersatz und
  • Kiefernorthopädie.

Brauchen Sie eine Zahnfüllung und wollen anstelle des weniger gern genutzten Amalgam eine hochwertige Kunststofffüllung erhalten, dann sind die Mehraufwendungen meistens aus eigener Tasche zu zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung für diesen Bereich würde die Kosten decken.

In Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Wurzelkanalbehandlung, die im Fall eines entzündeten Nervs die Rettung des Zahns bedeuten würde, nur teilweise enthalten. Übrige Kosten für diese Behandlung können Sie nur durch eine private Zahnzusatzversicherung abdecken.

Benötigen Sie einen Zahnersatz, dann können gewaltige Kosten auf Sie zukommen, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt davon nur einen geringen Anteil. Durch die Zahnzusatzversicherung ersparen Sie sich finanzielle Verluste.

Liegen bei Kindern Zahnfehlstellungen vor, die durch einen kieferorthopädischen Eingriff behoben werden müssen, wird dieser nur bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei Erwachsenen oder jungen Menschen über dieser Altersgrenze, müssen die oft sehr hohen Kosten dann zum Großteil selber getragen werden. Auch an dieser Stelle hilft eine Zahnzusatzversicherung aus.

Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung besitzen, dann erhalten zunächst Sie die Rechnung von Ihrem Zahnarzt über die erbrachten Leistungen. Diese müssen Sie dann mit einem Erstattungsantrag an Ihre Versicherung schicken, damit die Kosten, die in Ihrem speziellen Tarif enthalten sind, übernommen werden.

Gesundheitsprüfung durch Versicherung

Bevor Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen können, möchte der Versicherer zunächst genauestens über Ihren Gesundheitszustand informiert sein. Eine Vielzahl an Fragen müssen Sie selbst beantworten und auch Ihr Zahnarzt kann von der Versicherung befragt werden. Die ärztliche Schweigepflicht entfällt für diesen Moment. Bei falschen Angaben hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu verweigern und im schlimmsten Fall sogar den Vertrag zu kündigen.

Wartezeit, Summenbegrenzung und Staffelung

Prüfen Sie die Tarifbedingungen genau, bevor Sie einen Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten abschließen, denn oftmals bedeutet ohne nicht gleich ohne. Oftmals gibt es Bedingungen, die mit einer Versicherung ohne Wartezeit einhergehen:

  1. Summenbegrenzung
    Bei einer Summenbegrenzung erhalten Sie in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung nur Leistungen im Rahmen einer bestimmten Summe.
  2. Staffelung der Beträge
    Je nach Tarif können die Leistungen mit den Jahren gestaffelt erbracht werden. Beispielsweise werden im ersten Jahr nur Kosten bis zu 500 Euro übernommen, im zweiten Jahr dann bis zu 1.000 Euro.

Hin und wieder kommt es vor, dass bestimmte Behandlungen ohne Wartezeit und ohne Bedingungen von der Versicherung übernommen werden. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren.

Tarife ohne Wartezeit:

  • Tarif Zahn-Erhalt (ZBB) und Zahn-Erhalt Premium der ERGO; Summenbegrenzung in den ersten vier Jahren
  • Tarif Premium Z1 + ZV der R+V; Summenbegrenzung in den ersten vier Jahren auf 10.000 Euro
  • Tarif Zahn Fit, Zahn Best und Zahn Plus der Allianz Versicherung; Prophylaxe und Zahnbehandlung ohne Wartezeit, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Wartezeit von acht Monaten

Vergleich Zahnzusatz-Versicherung


Produkt Highlight: Zahnzusatzversicherung

Alles drin: Zahnerhalt, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopadie
Keine Gesundheitsprüfung (Zahnstatus wird nicht abgefragt), keine Wartezeit
Bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Zahnprophylaxe
Keine Implantatbegrenzung
Mitversichert ist die mikroinvasive Kariesinfiltration

Produkt Highlight: Zahnzusatzversicherung

100 % bei Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontose
Bis zu 100 % für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays
2 Mal pro Jahr Prophylaxe bis zu jeweils 80 Euro (160 Euro im Jahr)
Keine Wartezeit - der Versicherungsschutz beginnt sofort
Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Produkt Highlight: Zahnzusatzversicherung

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Aktualisiert am 11. April 2024