Ratgeber Mobilität

Wohnmobil-Versicherung

Wohnmobil-Versicherung – sicher in den Urlaub fahren

Wohnmobil-Versicherung

In den Pandemiejahren 2020 und 2021 ist Urlaub mit und im Wohnmobil der absolute Renner für Kurztrips oder für den gesamten Jahresurlaub. Vom selbst um- und aufgebauten Bulli bis zum Fünf- Sterne-Luxusappartement auf Rädern: Der Ausflug in den eigenen (fahrenden) vier Wänden wird immer beliebter.

Liebevoll wird das Wohngefährt von seinen stolzen BesitzerInnen gehegt und gepflegt; denn sie wissen: Wohnmobile, die gut in Schuss gehalten werden, haben einen wesentlich geringeren Wertverlust als normale PKW. Außerdem werden in einen Camper oft zahlreiche zusätzliche Erleichterungen und Verschönerungen eingebaut. Wenn die BesitzerInnen dann auf große Reisen gehen, sind weitere Gebrauchs- und Wertgegenstände mit an Bord. Spätestens jetzt denken vorausschauende WohnmobilbesitzerInnen an eine angemessene und bezahlbare Wohnmobil-Versicherung für ihre fahrende Gartenlaube.

Ohne Versicherung kein Wohnmobil Spaß!

Spätestens bei der Anmeldung des neuen Wohnmobils bei der Zulassungsbehörde fällt auf, dass genauso wie bei Autos, auch bei Campern, die über einen eigenen Motor verfügen, eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorgelegt werden muss. Diese dient als Beweis, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ordnungsgemäß deklariert wurde. Ohne eVB keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis für das Wohnmobil.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wohnmobil-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen, sofern das versicherte Fahrzeug die Ursache für die Schäden darstellt. Die gesetzliche Haftpflicht muss zwingend versichern:

  • Schäden an Personen bis 7,5 Millionen Euro
  • Schäden an Sachen bis 1,12 Millionen Euro
  • Finanzielle Schäden bis 50.000 Euro

Auf den ersten Blick sind das hohe Summen. Allerdings wissen Fachleute, das in bis zu 8 Prozent der registrierten Unfälle diese Deckungssummen nicht ausreichen! Ein Unfall, der durch ein Wohnmobil herbeigeführt wird, kann schnell teuer werden. Durch die Größe und das Gewicht des Gefährts ist das unvermeidbar. Hinzu kommt unter Umständen auch eine gewisse Unsicherheit der FahrerIn. Selbst für den, der regelmäßig PKW fährt, sind Dimensionen, Straßenlage und das gesamte Fahrverhalten eines Wohnmobils ungewohnt, sofern man nicht täglich mit dem Camper unterwegs ist.

Erfahrene Wohnmobilfreunde raten deshalb, beim Abschluss der Wohnmobil-Haftpflichtversicherung nicht am falschen Ende zu sparen und höhere Deckungssummen zu buchen. Die meisten Wohnmobil-Versicherer bieten Policen mit bis zu 100 Millionen Euro Deckung an. Diese werden in der Regel als Pauschale für alle verursachten Schäden genommen. Die Mehrkosten, im Vergleich zu einer Police mit den gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Deckungssummen, fallen gering aus.

Die Beseitigung von Schäden am Wohnmobil ist teuer!

Das Unglück eines Unfalls wünscht sich niemand herbei. Doch wenn es geschehen ist, kann man mit einer 100-Millionen-Police in der Tasche zumindest in finanzieller Hinsicht aufatmen. Die Unfallschäden der anderen Unfallbeteiligten können ausreichend reguliert werden. Doch eine bittere Pille bleibt – nämlich die eigenen Schäden. Bei eigenen Verletzungen, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen, hilft die private Unfallversicherung die finanziellen Folgen abzufedern. Für die Fahrzeugschäden gibt es die Kaskoabsicherung.

Ähnlich wie beim PKW gibt es auch für Wohnmobile die Möglichkeit, eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Wohnmobil-Versicherungsrechner

Die Teilkasko reguliert genau definierte Schadensereignisse:

  • Diebstahl/Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch Wetter- und Naturereignisse
  • Schäden durch Feuer und Explosion
  • Tierunfälle
  • Glasschäden (meist bis maximal 1.500 Euro)
  • Schäden an der Fahrzeugelektrik
  • Schäden durch Tierverbiss

Ein wichtiger Aspekt bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen: Schäden, die durch diese Wohnmobil-Versicherungen reguliert werden, führen – im Unterschied zur Haftpflichtversicherung – nicht zum Verlust von Schadenfreiheitsrabatten oder zu Rückstufungen der VersicherungsnehmerInnen.

Die Vollkasko-Police deckt ab:

  • Unfall des Wohnmobils
  • Vandalismus
  • Fährrisiko

Fazit: Nur mit einer Wohnmobil-Vollkaskoversicherung bleibt man bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht auf den Reparaturkosten für die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sitzen. Das kann sich schnell auszahlen, denn die Beschädigungen an Wohnmobilen sind erfahrungsgemäß aufwändiger und kostenintensiver (in Spezialwerkstätten) zu beheben als die an einem normalen PKW.

Nur 6 Euro machen die Sache wirklich rund!

Mit guter Laune, einem interessanten Ziel im Navi und guten Wohnmobil-Policen im Gepäck könnte es jetzt endlich losgehen. Leider fehlt noch etwas. Denn die rollenden Häuser sind für Langfinger noch attraktiver als das schicke Eigenheim aus Stein. Für das Wohnhaus wurde selbstverständlich eine Versicherung gegen die Schäden durch Einbruch und Diebstahl abgeschlossen. BesitzerInnen von Wohnmobilen vernachlässigen diesen Aspekt zu oft oder denken fälschlicherweise sogar, dass die bestehende Hausratversicherung eintreten, wenn im Wohnmobil was weg kommt. Erst nach einem unschönen Einbruch in den Camper wird dann diese Versicherungslücke schmerzlich bewusst..

Während der Recherchen zu diesem Artikel fiel ein Versicherungsprodukt auf, dass genau diese Lücke schließt. Es handelt sich um die WoMobil-Versicherung des Ammerländer Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (AV). Die seit 1923 bestehende AV aus dem norddeutschen Westerstede bietet eine Reise-Hausratversicherung. Die gilt allerdings nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen, Campingfahrzeuge und Autos bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrzeuge Eigentum der VersicherungsnehmerInnen sind oder ob sie angemietet wurden.

Alle Dinge des persönlichen Bedarfs, sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die der privaten Nutzung dienen und im Fahrzeug mitgeführt wurden, sind versichert. Löblich ist dabei, dass die AV nicht, wie andere Versicherer dies teilweise tun, gerade die bei Dieben beliebtesten Objekte ausklammert.

Die Ammerländer listet und versichert genau die Sachen auf, die sich in vielen Wohnmobilen finden, beispielsweise:

  • Bekleidung, Schuhe und Gepäckstücke
  • Campingausstattungen (Möbel, Grill, Sonnenschirm etc.)
  • Hausratsausstattung (gilt für loses, nicht fest mit dem Wohnmobil verbundenes Inventar)
  • Bargeld und Wertsachen, Schmuck bis 3.500 Euro
  • Handys, Computer, Kameras, Spielkonsolen
  • Gegenstände die sich im Vorzelt/Vorbau zum Wohnmobil befinden*
  • Gegenstände auf der selbstgenutzten Parzelle befinden (z. B. auf einem Campingplatz)*
  • Fahrräder (auch e-Bikes) und Sportgeräte (SUP-Board)
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Zubehör sowie Surfbretter (ohne Motoren)
  • Fall- und Gleitschirme (Kite-Ausrüstungen) unmotorisierte Flugdrachen
  • Gegenstände in verschlossenen Dach- oder Heckboxen des Wohnmobils*

*In diesen Bereichen sind elektronische Geräte sowie Wertsachen, Schmuck und Bargeld ausgenommen.

Weitere Pluspunkte dieses Assekuranzproduktes ist der zeitlich unbegrenzte europaweite und einmonatige weltweite Wohnmobil-Versicherungsschutz. Außerdem zahlt die AV auch dann, wenn die oben aufgeführten Sachen nicht durch Diebstahl, sondern durch Vandalismus, Wetter- und Naturereignisse oder durch Unfälle (egal ob selbst oder fremd verursacht) verlustig gingen.
Die WoMobil-Versicherung der Ammerländer kostet 6,18 pro Monat und schließt die Versicherungslücke zwischen Haftpflicht und Kasko perfekt.

Welche Faktoren bestimmen den Preis von Wohnmobil-Versicherungen?

Fragen Erläuterungen
• Welche Form der Versicherung? Reine Haftpflicht oder Haftpflicht mit Voll- oder Teilkasko
Option: Reise-Hausrat Versicherung
• Welcher Hersteller? Modell und Hersteller liefern statistische Auskünfte, die die Versicherer für die Prämienberechnung zugrunde legen
• Wie alt ist das Wohnmobil? Handelt es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Wohnmobil. Achtung! Auch Wohnmobile, die bisher nur eine Tageszulassung hatten, gelten versicherungstechnisch als Gebrauchtfahrzeuge.
• Wie viel Leistung hat das Wohnmobil? Leistung in kW/PS (je leistungsfähiger, desto höher die Prämie der Versicherung)
• Wie hoch ist das (eingetragene) Gesamtgewicht? Je schwerer das Wohnmobil, desto höher fällt die Prämie aus
Spezifische Eigenarten Einige Versicherer bieten beispielsweise Rabatte für an, wenn die Aufbauten am Wohnmobil aus GFK anstatt aus Aluminium bestehen. Da sich das Metall schneller verformt und Reparaturen meist teurer ausfallen als bei flexiblen Verbundmaterialien.
• Neues Vertragsverhältnis? Stammkunden, die bereits andere Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichert haben, erhalten i. d. R. einen Rabatt. Der Versicherer kann das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers besser einschätzen, wenn eine Historie vorliegt.
• Wie hoch war der Anschaffungspreis? Der genaue Kaufpreis, der auch im Kaufvertrag genannt wird, sollte mit einer separaten Quittung belegt werden können.
• Wie wird das Wohnmobil genutzt? Liegt eine gewerbliche oder eine private Nutzung vor? Bei einer gemischten Form der Nutzung zählt die Form, die den hören Anteil an der Fahrzeugnutzung hat.
• Wer ist der Versicherungsnehmer? Die meisten Versicherer unterscheiden bei der Prämienberechnung zwischen:
– natürliche (Privat) Personen- Selbstständige und Freiberufler- Beamtete oder angestellte Mitarbeiter der öffentlichen Dienste- juristische Personen (GmbH, AG, Personengesellschaften)
• Sind HalterIn und VersicherungsnehmerIn identisch? HalterIn eines Wohnmobils kann eine andere Person als der Versicherungsnehmer sein – beispielsweise:
– LebenspartnerIn (aus dem gemeinsamen Haushalt)
– MitarbeiterIn (VersicherungsnehmerIn: juristische Person)
– Leasingunternehmen u. a.
• Wie alt ist die Ver-  sicherungsnehmerIn? Einige Versicherungen haben geben einen Malus für sehr junge (ungeübteren) FahrerInnen beziehungsweise einen Bonus für WohnmobillenkerInnen mit längerer Fahrpraxis
• Wie viele Kilometer werden mit dem Wohnmobil gefahren Die Prämienhöhe hängt auch von den jährlich gefahrenen Kilometer ab. Achtung! Bei regelmäßiger Überschreitung der bei Vertragsabschluss gemachten Angaben über die jährliche Kilometerleistung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Wohnort der VersicherungsnehmerIn Anhand der Postleitzahl werden hier die Regionalstatistiken der Versicherung berücksichtigt
• Wird ein Saison-Kennzeichen verwendet? Wird das Wohnmobil nicht das ganze Jahr benutzt, empfiehlt sich ein sogenanntes Saisonkennzeichen. Achtung! Will man nach einem schadenfreiem Jahr in eine günstigere Schadensfreiheits-Klasse eingeordnet werden, muss das Saisonkennzeichen für mindestens sechs Monate pro Jahr gültig sein.
• Wo wird das Wohnmobil in der Nacht geparkt? Je sicherer der Parkplatz, desto geringer die Diebstahlquote. Die Versicherer unterscheiden bei der Prämienberechnung:
– Garage oder Gitterbox (Einzel oder Doppel)- Parkhaus, Tiefgarage
– unbewachter Parkplatz, Straßenrand
• Wer steuert das Wohnmobil? Die niedrigsten Beiträge der Wohnmobilversicherung fallen an, wenn FahrerIn und VersicherungsnehmerIn identisch sind. Sollen weitere Personen das Wohnmobil fahren (egal ob regelmäßig oder nur in Ausnahmen) müssen diese mit Namen und Alter aufgeführt werden. Achtung! Hat im Schadensfall eine nicht gemeldete FahrerIn am Lenkrad gesessen, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Sollen Schadensfreiheitsrabatte übertragen werden? Wurden aus früheren KFZ-Versicherungen Schadensfreiheitsrabatte erworben, können diese in einen neuen Vertrag übernommen werden. Die jeweils aktuelle Schadensfreiheitsklasse wird in der aktuellen Beitragsrechnung der KFZ-Versicherung(en) aufgeführt.

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Aktualisiert am 19. April 2024