Zum 1. Januar 2023 wird die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.
Midijobs sind Arbeitsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen und die ab dem 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro angehoben werden. Am 1. Oktober 2022 wurde die Obergrenze bereits von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Diese Beschäftigungsform ist sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Beiträge zahlen müssen, wobei die Beiträge im Vergleich zu normalen Beschäftigten deutlich niedriger sind.