Ratgeber Private Krankenversicherung

Wechsel private Krankenversicherung

Wechsel private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse – diese Möglichkeiten bestehen

Wechsel private Krankenversicherung

Menschen, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, genießen mehr als einen Vorteil. In den meisten Fällen waren diese Vorteile ausschlaggebend dafür, Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu werden. Besonders junge Versicherte profitieren von günstigen Tarifen der Krankenkasse. Der monatliche Beitrag zur PKV wird unabhängig vom persönlichen Einkommen festgelegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – dem ursprünglichen Solidaritätsgedanken einer Versicherung folgend – werden die Beiträge prozentual vom Monatseinkommen berechnet und eingezogen.

Privatwirtschaftliche Versicherungskonzerne müssen und wollen Profite erwirtschaften. Deshalb gestalten sie Ihre Assekuranzprodukte so, dass das Unternehmen stets mehr einnimmt, als an Leistungen an die Versicherten zurückgeht. Auch die Versicherungstarife für die private Absicherung von Krankheit unterliegen dieser Gesetzmäßigkeit. Junge Menschen, die weniger mit Krankheiten zu tun haben, zahlen geringere Beiträge, da in ihrem Tarif viele junge Gesunde versichert sind. Anders als die gesetzliche Versicherung kann die Private KV Risikofälle und Vorerkrankte ohne Begründung ablehnen. Dadurch senkt der Konzern die Ausgaben und ermöglicht günstigere Monatsbeiträge.

Gefährlich wird diese Vorgehensweise, wenn ein Tarif vom Versicherer „geschlossen“ wird. Entschließt sich eine Versicherungsgesellschaft, einen Krankenversicherungstarif nicht mehr anzubieten, können auch keine jungen Versicherten mehr eintreten. Die Kunden aber, die sich weiterhin im Tarif befinden, werden insgesamt älter und kränker.

Der Gesetzgeber hat den Versicherungsunternehmen hier aufgegeben, Alternativen zu schaffen. Vor der Schließung eines Tarifs müssen die KV-Versicherten Gelegenheit bekommen, in einen neuen oder anderen Tarif wechseln zu können. Auch schreibt der Staat den PKV vor, älteren Versicherungsnehmern einen Basistarif anzubieten, der einen, mit den GKV vergleichbaren, Leistungsstandard beinhaltet.

Doch es gilt die Tatsache: Die private Krankenversicherung im Alter ist teurer, da hier der Solidaritätsgedanke nicht gilt und die Konzerne keine „soziale Ader“ haben. Deshalb kann man immer wieder Schlagzeilen lesen wie: „Rentner wegen enormer Versicherungsbeiträge pleite“. Um der altersbedingten Kostenfalle zu entgehen, entsinnen sich dann viele Privatversicherte an den gesetzlichen Versicherungsschutz. Geringverdienende und Rentnern kommen die prozentuale Berechnung des Versicherungsbeitrags zugute. Der Wunsch, wieder in den Genuss des gesetzlichen Krankheitsschutzes zu kommen, wird größer. Doch es ist einfacher gesagt als getan: Für einige Versicherte ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung praktisch unmöglich. Hier ein Überblick über die legalen Möglichkeiten für die erstmalige Aufnahme oder die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse.

Vergleich Private Krankenversicherung


Welche Vor- und Nachteile bietet eine private Krankenversicherung?

Gute Gründe sprechen zunächst für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zu der GKV bieten die PKV einige Mehrleistungen.

Ein paar Beispiele sind:

  • Versicherte erhalten höhere Erstattungen für Medikamente und medizinische Hilfs- und Heilmittel. Von den gesetzlichen Kassen werden diese nur teilweise oder überhaupt nicht übernommen.
  • In Arztpraxen, Tageskliniken und anderen medizinischen Einrichtung erhalten Privatpatienten einen privilegierten Status – bei der Vergabe von Terminen und auch bei der ärztlichen Behandlung selbst.
  • In Krankenhäusern werden Privatversicherte auf Wunsch in Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht.
  • Privat versicherte Patienten können auf die Behandlung durch einen Ober- oder Chefarzt bestehen. Die Mehrkosten werden voll erstattet.
  • Zahnärztliche Behandlungen sowie Implantate werden höher oder vollständig ersetzt.
  • Jeder Arzt kann für seine Tätigkeit an einem Privatpatienten zweieinhalb mal so viel berechnen wie für dieselbe Leistung an einem gesetzlich Krankenversicherten.

Trotz dieser bevorzugte Behandlung und sonstigen Annehmlichkeiten sind die Monatsbeiträge in den meisten Fällen bei der PKV deutlich niedriger als die der gesetzlichen Krankenkassen. Junge Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen profitieren deshalb zunächst von den attraktiven Beiträgen.

Doch veränderte Lebensumstände, wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, lassen die Kosten für die Krankenversicherung im Laufe der Jahre ansteigen. Kinder müssen nämlich durch die Eltern in der privaten KV mitversichert werden.

Vor allem mit zunehmendem Alter, wenn Versicherte ihren Versicherungsschutz öfters in Anspruch nehmen, steigen die Beiträge rasant an. Dies ist dann oft der Zeitpunkt, an dem die PKV-Kunden erstmals über einen Wechsel nachdenken. Aufgrund der Gesetzgebung wird älteren Menschen der (Wieder)Einritt in den gesetzlichen Versicherungsschutz jedoch erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.

Der Hauptgrund, warum der Gesetzgeber große Hürden für die Rückkehr in die GKV aufstellte, liegen auf der Hand. Aus der Sicht der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten haben die Privatversicherten in den Zeiträumen, in denen Krankheitskosten niedrig ausfallen (nämlich in den Lebensjahren bis 50)  wenig oder überhaupt nichts in das staatliche Versicherungssystem eingezahlt. Wenn im Alter nun die private Absicherung nicht mehr attraktiv – sprich zu teuer – ist, würde die ungehinderte Zulassung der ehemaligen Privatpatienten eine ungerechte Mehrbelastung aller GKV-Mitglieder bedeuten.

Denn der Wunsch der Wiederaufnahme kommt regelmäßig dann, wenn die altersbedingte Zunahme der Krankheitskosten zu erwarten ist. Experten gehen davon aus, dass eine uneingeschränkte Rückkehr von Privatpatienten in die AOK, BEK, TK & Co. ein wirtschaftliches Desaster für die Kassen wäre. Die Mitgliedsbeiträge müssten erheblich steigen während gleichzeitig die Leistungen weiter gekürzt werden. Diese Mehrbelastung würde sich außerdem negativ auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Denn anders als bei der PKV, wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte von den Arbeitgebern aufgebracht. Gesamtwirtschaftlich ist es eine Mehrbelastung von Milliarden Euro, wenn der Beitrag – der mit rund 15 Prozent bereits heute zu den höchsten im internationalen Vergleichs gehört – nur um ein Zehntel Prozentpunkt erhöht wird.

Wer kann sich privat versichern?

Folgende Personen fallen nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht und haben die Wahl:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Studenten und Ärzte in Praktikumszeiten
  • Beamte sowie Angestellte mit einem Brutto-Einkommen oberhalb der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG):

Versicherungspflichtgrenzen

Versicherungspflichtgrenzen 2024 in der Krankenversicherung 

Allgemeine Versicherungspflichtgrenze

69.300 Euro

Besondere Versicherungspflichtgrenze
(bereits versicherungsfrei am 31. Dezember 2002)

62.100 Euro

Diese Personengruppen haben die Möglichkeit sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Beiträge werden mit demselben Prozentsatz berechnet wie bei Pflichtversicherten. Grundlage bildet der Steuerbescheid mit dem dort ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen. Der Höchstbeitrag ist allerdings gedeckelt.

Über sieben Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich aktuell dazu entschlossen, den gesetzlichen Krankenkassen den Rücken zu kehren und sich bei einer PKV abzusichern.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich?

Eine Vielzahl der Versicherten macht sich erst nach ein paar Jahren in der PKV darüber Gedanken (wieder) in die GKV zu wechseln. Der Gründe dafür sind überwiegend steigende Beiträge zur PKV und sinkende persönliche Einkünfte.

Versicherte über der festgesetzten Altersgrenze:

Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Wechsel oder die Rückkehr in die GKV kaum mehr möglich. Ausnahmen bestimmen die Regel: Waren Versicherte in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag pflichtversichert, besteht eine kleine Chance. Ist dies allerdings nicht der Fall, wird damit ein Wechsel von der PKV in eine der über Hundert bundesdeutschen gesetzlichen Krankenkassen unmöglich!

Versicherte unter der vorgeschriebenen Altersgrenze:

Bei Menschen unter 55 Jahren wird zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. In dieser Altersgruppe wird besonders den Selbstständigen der Weg zurück in die öffentliche Gesundheitsversicherung erschwert. Allerdings gibt es auch hier „Schlupflöcher“, die den Wechsel oder die Rückkehr ermöglichen.

Welche Optionen haben Angestellte, um von der PKV in die GKV zu wechseln?

Personen, die sich in einem angestellten Arbeitsverhältnis befinden, haben zwei Möglichkeiten, um in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen:

Verdienen Angestellte mehr, ist es für sie ausreichend, ihr bisheriges Einkommen zu reduzieren. Die JAEG darf am Ende des Jahres nicht überschritten werden.

Eine Möglichkeit, um das Einkommen für einen gewissen Zeitraum zu reduzieren, wäre gegebenenfalls eine Teilzeit-Arbeitsregelung oder ein Sabbatical. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er damit einverstanden ist. Wichtig ist: Die Abmachung darf auf keinen Fall im Arbeitsvertrag erscheinen!

Diese Vereinbarung braucht nur für einen begrenzten (aber ausreichenden) Zeitraum geschlossen werden. Keine Angst, Sie begeben sich mit dieser Aktion nicht auf illegales Glatteis! Ist Ihr Arbeitgeber zu dieser legalen Regelung bereit, können Sie nach dem gelungenen Wechsel beziehungsweise der Rückkehr in die GKV wieder in den alten Einkommensstatus zurückkehren. Auch mit einem Gehalt, das jenseits der JAEG liegt können Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Wichtig hierbei ist: Kalkulieren Sie gut! Sie sollten sich durch diese Aktion auf keinen Fall in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dieses Vorgehen lohnt sich nur, wenn Ihr Einkommen nicht zu hoch ist und nahe der JAEG liegt. Besserverdienende sollten im Voraus berechnen, ob eine Reduzierung des Gehaltes lohnenswert ist. Wiegt ein vermindertes Einkommen die Ersparnisse bei den Beiträgen für die PKV nicht auf, sollten Sie darauf verzichten. Im schlechtesten Fall würden Sie eher Geld verlieren, anstatt einzusparen. Für Versicherte in einer hohen Einkommensklasse ist es darum sinnvoller, einen Tarifwechsel innerhalb der PKV vorzunehmen, anstatt komplett in die GKV umzusteigen.

Umverteilung von Einkommen in die betriebliche Vorsorge:

Geht der Arbeitgeber auf den Vorschlag der Arbeitszeit- beziehungsweise Gehaltsreduzierung nicht ein, existiert eine weitere Möglichkeit für Angestellte von der PKV in die GKV zu wechseln. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist ohne Komplikationen verbunden, wenn das Brutto-Jahresgehalt unter die JAEG sinkt. Bei dieser Rückkehrvariante minimieren Sie das Gehalt, in dem sie in eine vom Arbeitgeber angebotene betriebliche Altersvorsoge einzahlen. Da jährlich steuerfrei in die Vorsorge investiert werden kann, sinkt das zu Berechnung der JAEG herangezogene Bruttoeinkommen automatisch. Fällt Ihr Gehalt damit unter die JAEG sind Sie wieder versicherungspflichtig. Sie können sich bei der GKV versichern und stocken nebenbei Ihre Altersvorsorge auf. Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich nach dem Wechsel in die GKV wieder gegen die betriebliche Vorsorge, ist dies kein Problem, da Sie, trotz Überschreitung der  festgelegten Einkommensgrenze, freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben können.

Rückkehr in die GKV – welche Möglichkeiten haben Selbstständige?

Aufgrund der geltenden Gesetzeslage haben es Selbstständige schwerer, in die GKV zu wechseln. Da sie nicht einfach das Einkommen reduzieren können, um den Bestimmungen für einen Wechsel gerecht zu werden, bleiben ihnen folgende Möglichkeiten.

Die Familienversicherung

Selbstständige, deren angetraute Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, bietet sich eine pragmatische Lösung an: sie können ihre Unternehmertätigkeit aufgeben. Nach der Einstellung der selbstständigen Tätigkeit können sie sich nämlich über die Familienversicherung der Krankenkasse des Ehepartners beitragsfrei mitversichern. Für die meisten Versicherten ist dies allerdings keine echte Option.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Sie eine zweite Tätigkeit als Angestellte annehmen. Dieses Arbeitsverhältnis muss dann Ihre Haupteinnahmequelle darstellen. Ebenfalls ist es zwingend erforderlich, dass der das Salär höher als 450 Euro im Monat ist. Darüber hinaus muss diese Tätigkeit den größten Anteil Ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehmen und mehr Geld einbringen, als die selbstständigen Aktivitäten. Nicht zu vergessen: Auch hier gilt, dass das jährliche (Gesamt)Jahreseinkommen die JAEG nicht überschreiten darf.

Notlösungen – wenn keine andere Möglichkeit besteht!

Für Angestellte sowie für Selbstständige existieren zwei Methoden in die GKV zurückzukommen. Menschen, die älter sind als 55 Jahre und in den vergangenen fünf Jahren kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, funktionieren folgende Lösungen nicht! Allen anderen Personen steht es frei, diese beiden Möglichkeiten zu nutzen.

In einem EU-Land versicherungspflichtig werden:

Es ist ebenfalls möglich, eine öffentliche Krankenversicherung in einem anderen europäischen Staat zu nutzen. Länder, die prädestiniert dafür sind, sind unter anderem die Schweiz, Schweden und die Niederlande. Jedoch müssen Sie dafür in einem dieser Staaten Ihren Wohnsitz nehmen oder dort einer regelmäßigen Arbeit nachgehen. Sollten Sie diese Anforderung erfüllen, sind weiterhin folgende Faktoren zu bedenken:

  • Die deutsche GKV verlangt eine Mindestversicherungszeit in einer ausländischen Krankenversicherung von zwölf Monaten.
  • Nach Rückkehr aus dem Ausland muss die Kündigungsfrist der deutschen PKV beachtet und eingehalten werden.
  • Der Wechsel von einer PKV zur einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist nur in den ersten drei Kalendermonaten nach Rückkehr aus dem Ausland oder der Kündigung des ausländischen Arbeitsverhältnisses möglich.

Wichtig: Informieren Sie sich zuvor über die Bedingungen, die die GKV in Deutschland bei Ihrer Heimkehr fordert, um Sie (wieder) zu versichern. Der Besuch bei und die Information durch eine unabhängige Patientenberatungsstelle schützt vor unliebsamen Überraschungen.

Melden Sie sich arbeitslos:

Die zweite Möglichkeit ist der Gang zum Jobcenter. Solange Sie das Alter von 55 Jahren nicht überschritten haben, kommen Sie mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes automatisch zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Diese Lösung ist auch dann möglich, wenn Sie vorher von der Versicherungspflicht befreit waren.

Wechsel von der PKV zur GKV – lohnt sich ein Wechsel für jeden Versicherten?

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse lohnt sich nicht für jeden. Die Höhe des Monatsbeitrages für die Krankenversicherung sollte nicht allein der Grund für einen Wechsel in die staatlich regulierte Absicherung sein. Sämtliche Auswirkungen, die aus dem Wechselschritt resultieren, sollten bedacht und analysiert werden.

Müssen Angestellte das Einkommen minimieren, um unter die JAEG zu kommen, ist dies nur sinnvoll, wenn sich das auf längere Zeit über Einsparungen aufgrund niedrigerer Versicherungsbeiträge rechnet. Hierbei hilft eine Gegenüberstellung der Höchstbeiträge, die Sie für PKV und GKV entrichten müssten. Ist die Differenz gering, fragen Sie, ob sich dafür ein Wechsel und die damit verbundene Aufgabe von Privilegien als Privatpatient, tatsächlich lohnen. Das Gleiche gilt für selbstständig Tätige. Ist es wirklich sinnvoll, eine rentable Geschäftstätigkeit aufzugeben, nur um in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu dürfen?

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Aktualisiert am 11. April 2024