Die Bundesregierung hat die Energiesicherungstransportverordnung bis zum 31. März 2024 verlängert, um die Energieversorgung zu sichern. Bei Engpässen im Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt erhalten Kohle und Mineralöl Vorrang auf der Schiene. Die Verordnung wurde geändert und erfordert nun eine Feststellung eines “drohenden Engpasses” durch das Bundeswirtschaftsministerium für wichtige Energie-Standorte.
Andere Lieferwege wurden erforderlich, um den Ersatz für russische Energieimporte zu gewährleisten. Die Priorisierung der Energieträgertransporte erfolgt auf einem spezifischen Energiekorridornetz, wobei Rücksicht auf den Personenverkehr genommen wird. Die Bundesregierung hat Regeln eingeführt, um Beeinträchtigungen des Personen- und Güterverkehrs zu minimieren.