Geldanlage

Vermögenswirksame Leistungen 2024

Vermögenswirksame Leistungen – Grundlagen, Anbieter, Zinsen und Anlagemöglichkeiten

Vermögenswirksame Leistungen

Ein Sparplan für vermögenswirksame Leistungen ist eine Spareinlage, bei der regelmäßig vermögenswirksame Leistungen (VL) nach dem Vermögensbildungsgesetz angelegt werden können. Ein VL-Sparplan kann zum Vermögensaufbau, zur Altersvorsorge oder für geplante Investitionen dienen.

Jeder Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Beamte und Soldat hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob und wie viele vermögenswirksame Leistungen jedoch letztendlich gezahlt werden, liegt am Arbeitgeber und der Branche. Der Arbeitgeber kann entweder monatlich bis zu 40 Euro oder einmal jährlich bis zu 480 Euro an einen Sparplan übertragen. Die Zahlung kann dabei aus dem Gehalt oder aber als Zusatzleistung als Teil des Tarifvertrages erfolgen. Möglichkeiten der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind entweder Bausparverträge, Aktienfondssparpläne oder VL-Sparpläne. Im Folgenden geht es um Letztere.

Grundlagen des VL-Sparplans

Wer einen vermögenswirksame Leistungen Sparplan wählt, muss zunächst einmal auf die staatliche Arbeitnehmerzulage verzichten. Basis des VL-Sparplans ist ein fester Zinssatz und meist eine feste Laufzeit über sechs Einzahlungsjahre und ein Ruhejahr. Die Auszahlung erfolgt am Laufzeitende mit Zinsen und gegebenenfalls einem Bonus der Bank. Eine vorläufige Kündigung ist dagegen gar nicht oder nur mit Kündigungsfrist oder in gesetzlichen Sonderfällen möglich. Vollzieht der Kunde einen Jobwechsel oder wurde gekündigt, muss in jedem Fall eine Mitteilung an die Bank erfolgen. Hat man einen vermögenswirksame Leistungen Sparplan beendet, kann man im Anschluss direkt ein Folgevertrag abschließen.

Vermögenswirksame Leistungen Zinsen

Der beim Vertragsabschluss festgelegte Zins orientiert sich maßgeblich am Marktzins. Dieser spiegelt den Refinanzierungssatz der Banken wieder. Daher kann er bei verschiedenen Banken unterschiedlich ausfallen.

Kursschwankungen haben nach Festlegung des Zinses keine Auswirkungen mehr darauf. Der einzige Nachteil besteht darin, dass auch ein steigendes Zinsniveau keinen Einfluss auf den festgelegten Zins hat. Liegt dieser also unter dem aktuellen Zinsniveau, so muss man sich mit dem niedrigeren Zins zufriedengeben.

Zinszahlungen werden jeweils am 31. Dezember jedes Jahres gutgeschrieben und die Zinsen werden dabei mitverzinst. Dies nennt man den Zinseszinseffekt, welcher dem Kunden einen Vorteil bietet. Zu beachten ist, dass Steuern auf die Zinsen gezahlt werden müssen. Jedoch kann ein Kunde durch einen Freistellungsauftrag an das Kreditinstitut Freibeträge nutzen.

Zahlt der Arbeitgeber nicht die kompletten vermögenswirksamen Leistungen, so kann der Kunde den Betrag auf die Höchstsumme von 40 Euro monatlich selbst aufstocken, um die maximale Anlage zu erreichen.

Vertriebswege und Anbieter

Ein VL-Sparplan ist ein Angebot von Geldinstituten. Bevor Sie sich festlegen, sollten Sie sich über ihre Ziele und über die Laufzeit im Klaren sein. Zusätzliche Informationen bieten Berater in den jeweiligen Filialen, im Internet oder telefonisch. Die Berater sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, unter anderem die Regelung der Einlagensicherung zu erläutern.

Normalerweise deckt die Einlagensicherung auch Anlagebeträge bis zu 100.000 Euro pro Kunde ab. Im Falle einer höheren Summe ist ein Kredit- oder Insolvenzrisiko nicht auszuschließen.

Beaufsichtigung der Anbieter von VL-Sparplänen

Kreditinstitute im Inland benötigen von der BaFin eine Erlaubnis für Einlagengeschäfte. Für die Beaufsichtigung der Geldinstitute hinsichtlich der Solvenzaufsicht sind in Deutschland die BaFin, die Deutsche Bundesbank und im größeren Rahmen zusätzlich die Europäische Zentralbank zuständig.

Die Beaufsichtigung durch die BaFin umfasst nicht die Überprüfung der Konditionen des VL-Sparvertrages oder die Überprüfung der vertraglichen Bedingungen. Fallen Geldinstitute nicht unter deutsche Aufsicht, so kann es einschränkende Auswirkungen auf den Kunden haben, da unter anderem verschiedene gesetzliche Grundlagen gelten können.

Anlagemöglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen aufgezeigt:

Sparverträge: Sparverträge gibt es über Wertpapiere oder über andere Vermögensbeteiligungen, wobei die Verträge mit Kreditinstituten bestehen. Der Arbeitnehmer legt sich für einen gewissen Zeitraum darauf fest, entweder Beiträge einzuzahlen oder stattdessen Wertpapiere wie Aktien oder Investmentfondsanteile zu erwerben. Werden die vermögenswirksamen Leistungen auf diese Weise angelegt, sind sie für sieben Jahre gesperrt. Die Sperre beginnt mit dem Anfang des Jahres, in dem auch die Anlage der Leistungen begonnen hat.

Wertpapier-Kaufverträge: Bei einem Wertpapier-Kaufvertrag besteht der Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer verbriefte Vermögensbeteiligungen wie Arbeitgeber-Aktien mit den vermögenswirksamen Leistungen erwerben muss. Auch hier gibt es eine Sperrfrist der Wertpapiere für sechs Jahre, wobei sich die Papiere fest in einem Depot befinden. Durch die Sperrfrist sind Rückzahlung, Abtretung oder Beleihung der Wertpapiere ausgeschlossen.

Beteiligungs-Vertrag/Kaufvertrag: Derartige Verträge beinhalten nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen wie Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen, Darlehensforderungen gegen den Arbeitgeber oder Genussrechte, die der Arbeitnehmer durch seine vermögenswirksamen Leistungen erwirbt. Auch hier besteht sechsjährige Sperrfrist der erworbenen Beteiligungen.

Verträge nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz: Hauptsächlich fallen unter diese Art der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen Bausparverträge, die ein Baudarlehen zum Ziel haben.

Anlagen zum Wohnungsbau: Die vermögenswirksamen Leistungen werden konkret für den Bau, den Erweb, die Erweiterung oder Tilgung eines Bauspardarlehens verwendet. Das betroffene Gebäude oder die Eigentumswohnung müssen dafür im Inland sein.

Geldsparvertrag: Ein solcher Vertrag wird zwischen einem Arbeitnehmer und einem inländischen Kreditinstitut geschlossen, bei dem sich der Arbeitgeber in der Pflicht befindet, für einen Zeitraum von sechs Jahren ab Vertragsbeginn seine vermögenswirksamen Leistungen als Beiträge einzuzahlen oder dies anhand anderweitiger Beiträge zu tun.

Lebensversicherungsvertrag: Bei einem Lebensversicherungsvertrag liegt eine Kapitalversicherung auf den Erlebens- und Todesfall vor. Arbeitnehmer nutzen ihre vermögenswirksamen Leistungen für mindestens 12 Jahre dazu, um an das inländische Versicherungsunternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, Beiträge zu zahlen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024