Ratgeber Steuererklärung

Steuersoftware 2023

Steuersoftware für die Steuererklärung – diese Anbieter lohnen sich

Steuersoftware

Prokrastinieren hilft nichts. Das Finanzamt kennt keine Gnade. Wer die Abgabefristen zur Erklärung nicht einhält, muss Zinsen und Versäumniszuschläge bezahlen. Das kann dann schnell unangenehm und teuer werden. Deshalb die Empfehlung: Den Stier bei den Hörnern packen und den ungeliebten Erklärungsakt ordentlich und schnell erledigen. Mit der richtigen Steuersoftware verliert das Steuererklärungsmonster seine Schrecken. Und oft wird die Arbeit vom Staat mit einer Steuerrückerstattung belohnt.

Die vollständige Erklärung für das Steuerjahr 2021 (egal ob online- oder offline gemacht) muss bis spätestens 31. Juli 2022 beim Finanzamt vorliegen. Im Jahr 2019 wurden im Zuge des neu verabschiedeten Steuermodernisierungsgesetzes die Verzugsstrafen verschärft. Die zu spät eingereichte Erklärung kostet mindestens 0,25 % der festgestellten Steuer. Mindestens 25 Euro pro angefangene Verspätungsmonat. Doppelt ärgerlich: Selbst wenn die Berechnung ergibt, das keine Steuern gezahlt werden müssen, die Erklärung aber nicht rechtzeitig eingeht, werden Verspätungszuschläge erhoben.

Wer? Wann? Was?

Der französische Schauspieler Fernand Contandin spitzte es zu: „Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.“

Trotz dieser bitteren Erkenntnis – die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht für alle BürgerInnen, die

  • Einkünfte aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben
  • in die Steuerklassen III, IV (Mit Zusatzfaktor), V oder VI eingestuft sind
  • bei denen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurde (auch für Ehepartner)
  • gleichzeitig von verschiedenen Arbeitgebern Einkünfte erzielten
  • steuerpflichtige Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erhielten
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht pauschal (Abgeltungssteuer) abgeführt haben
  • Vorträge von steuerlich relevanten Verlusten aus den Vorjahren haben
  • Einkünfte aus Arbeitslosengeld, Krankengeld und – für das Coronajahr 2020 besonders wichtig – Kurzarbeitergeld erzielten

Wer eine zertifizierte Hilfe bei den Steuersachen in Anspruch nimmt (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater) hat einige Monate länger Zeit. Doch in diesen Fällen wird keine private Steuersoftware zur Erklärung der Steuern benötigt.

BürgerInnen, die nicht unter die Pflicht zur Erklärung fallen, können eine freiwillige Erklärung zu Einkommens- und Besitzverhältnisse abgeben.

Das ist immer dann sinnvoll, wenn:

  • sich im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklasse geändert hat (beispielsweise durch Heirat, Scheidung, Kinder)
  • es keine durchgängige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber gab (Arbeitsstellenwechsel, Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit)
  • außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben anfielen, die steuerlich relevant sind
  • es absetzbare Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Haushaltshilfen) gab

Für die freiwillige Erklärung beträgt die Abgabefrist 4 Jahre. Im Netz findet man an einigen Stellen die Wiederholungen einer Falschinformation. Deshalb eine wichtige Klarstellung: Wer einmal eine freiwillige Erklärung gegenüber dem Fiskus machte, ist danach nicht in der Pflicht in den Folgejahren auch wieder eine Erklärung abzugeben.

Lohnt sich der Kauf einer Steuersoftware?

Für das Jahr 2016 hat das Statistische Bundesamt eine Auswertung gemacht, die die Frage beantwortet. Damals gaben rund 13,72 Millionen BürgerInnen in Deutschland eine Erklärung ab. 12,10 Millionen erhielten eine Steuererstattung. Der durchschnittliche Rückerstattungsbetrag: 1.027 Euro. Da lohnt sich die Anschaffung einer Programmlizenz, die bei allen hier vorgestellten Anbietern im Preissegment unter 40 Euro liegen. Die Kosten aller hier getesteten Programme zur Erstellung der Erklärungen können dort unter „Steuerberatungskosten“ angesetzt werden. Der Fiskus akzeptiert dies.

Folgende Programm als Steuersoftware haben wir getestet und analysiert:

tax 2021: Hersteller der Steuersoftware ist die Buhl Data Service GmbH in Neunkirchen. Der offizielle Preis: 14,95 Euro.

QuickSteuer 2021: Hersteller ist die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG in Freiburg. Offizieller Preis: 14,99 Euro.

WISO Steuer: Hersteller ist ebenfalls Buhl. Der offizielle Preis beginnt bei 29,95 Euro.

SteuerSparErklärung 2021: Hersteller: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH aus Mannheim. Der offizielle Preis beginnt bei 24,95 Euro.

smartsteuer: Hersteller: smartsteuer GmbH mit Hauptfirmensitz in Hannover. Offizieller Preis: 34,00 Euro.

Gibt es keine kostenlosen Angebote für eine Steuersoftware?

Das Bayerische Landesamt für Steuern in München betreibt seit 5 Jahren die Plattform „ELSTER – Ihr online Finanzamt“ Elster steht dabei für Elektronische Steuererklärung. Ob diese Abkürzung von den bayerischen Finanzbeamten richtig durchdacht wurde? Sagt man dem gleichnamigen Vogel doch nach, dass er ein Dieb sei …

2020 konnte die Elster Software letztmalig für die steuerliche Erklärung 2019 verwendet werden. Das neue Angebot „Mein Elster“ kann ab sofort für die Steuerjahre 2020 und folgende eingesetzt werden. Das online-Angebot ist kostenlos. Kritiker sehen in der Elster Steuersoftware allerdings keine optimale Lösung für „normale Steuerpflichtige“. Die Handhabung ist gewöhnungsbedürftig, der Aufbau und die Abwicklung bürokratisch und unflexibel. Zwar bemüht man sich von Betreiberseite, Licht in die Geheimwissenschaft der steuerlichen Erklärung zu bringen. Doch für Laien bleibt die Elster Software eine Herausforderung. Hinweise, Erklärungen, Tipps und Kniffe in verständlicher Umgangssprache kann das staatliche Softwareangebot, im Unterschied zu den privaten Anbietern, nicht vorweisen.

Für Fachleute und Institutionen ist Elster eine Arbeitserleichterung, da die ausgefüllten Formulare und Belege sofort online an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden. Dies machen sich einige der kommerziellen Programmhersteller zu nutzen und bieten eine Schnittstelle an, damit die reine Übermittlung per Elster-Kanal erfolgen kann. Das spart Zeit, Druckerkapazität und Porto.

Warum benötigt man stets eine aktuelle Version der Steuersoftware?

Allein wegen Corona gibt es für das Steuerjahr 2020 viele Dinge zu beachten, die im Vorjahr noch gänzlich unbekannt waren. Stichworte wie Kurzarbeitergeld, Homeoffice-Pauschale, Kinderbetreuungskosten machen klar, warum stets die neueste Version einer Steuersoftware genutzt werden muss.

Die Hersteller haben nicht nur die Basis der komplexen bundesrepublikanischen Steuerregelungen in ihre Programme einzubauen. Genauso müssen die laufenden gesetzlichen Änderungen und die Ausführungsbestimmungen der Finanzämter berücksichtigt werden. Durchschnittlich gibt es jährlich 1.500 kleinere und größere Veränderungen, die sich auf Programmstruktur und Berechnungsbasis auswirken können.

Zusätzlich müssen die wechselnden Umgebungsbedingungen für die Steuersoftware beachtet werden. Beispielsweise stellen alle hier aufgeführten Hersteller mit ihren 2021-Versionen die Unterstützung für Windows 7 endgültig ein. Auch die Spezifikationen der Schnittstellen (beispielsweise für die Übermittlung der Daten über ELSTER) haben sich mehrfach verändert. Die Programme müssen an all diese Veränderungen angepasst werden. Nur so kann die reibungslose Funktion und vor allem auch ein richtiges Ergebnis bei der Berechnung der Steuern gewährleistet werden.

Nur die 2021er-Versionen der Steuerprogramme beherrschen die korrekte Erstellung der Abgabenerklärung für 2020. Alte Programmversionen führen zu Fehlberechnungen und Mehrarbeit. Im schlimmsten Falle kann es zu falschen Steuerbescheiden, Nachforderungen oder Erstattungen kommen. Die Hersteller der Programme bringen aus diesen Gründen regelmäßig zum neuen Steuerjahr eine aktuelle Version heraus. Anbieter Buhl Data neben Einzellizenzen auch Steuersoftware-Abos, sodass das Programm zu jeweils aktuelle Version automatisch aktualisiert wird. Die anderen Herstellerfirmen bieten ebenfalls Updates oder Aktionen und Rabatte für Stammkunden an.

Bis das der Tod euch scheidet: die lebenslange Steuersoftware …

23,96 Millionen Einkommensteuererklärungen wurden im Jahre 2019 über das Internet an die deutschen Finanzämter eingereicht. Damit steht die Einreichung auf dem guten alten Papierweg weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Die Software Hersteller haben das längst erkannt und kämpfen hart um die Kunden. Nicht einmal die Markentreue beim Kauf und Betrieb eines Autos ist in Deutschland so ausgeprägt wie bei Steuerprogrammen. Die FahrerInnen möchten im neuen Modell der Lieblingsmarke die Bedienelemente möglichst an der gleichen Stelle wiederfinden wie im Vorgängerfahrzeug.

So ähnlich ist es bei der Software für die Steuer. Funktionen und Eingabeformen werden von den Programmierern nur verändert, wenn es unbedingt notwendig ist. Dann können sich die BenutzerInnen leichter in die Bedienung einfinden (und erinnern) – schließlich wird das Programm normalerweise nur einmal im Jahr verwendet. Ein weiterer wichtiger Grund für die starke Produkt- und Markenbindung bei Steuererklärungssoftware sind die individuellen Daten.

Mit jeder steuerlichen Erklärung müssen eine Vielzahl von Informationen aufgeführt und übermittelt werden. Adresse, Geburtsdatum, Familienstand sind da noch die harmlosen. Wer aber kennt seine Steuernummer oder das genaue Datum der letzten Veranlagung aus dem Kopf? Bei den hier genannten Programmen wird ein großer Teil der vom Finanzamt geforderten Daten nur noch einmal eingegeben. Im kommenden Jahr kann die Software auf Wunsch und Knopfdruck alle (nicht variablen) Werte in die aktuelle Erklärung übernehmen. Dann sind nur noch die Felder zu bearbeiten, die variable Werte und Daten enthalten. Hier liegt das größte Zeitsparpotential, das die Programme den AnwenderInnen bieten.

Unter bestimmten steuerlichen Umständen müssen Steuerbürger bis zu ihrem Lebensende Erklärungen gegenüber der Finanzverwaltung abgeben. Selbst Rentner müssen sich erklären, wenn sie beispielsweise Zinseinkünfte habe, die über den Freigrenzen liegen. Deshalb heißt es Augen auf bei der Auswahl des richtigen Programmes. Hat man sich für die „falsche“ Software entschieden, ist der jährliche Ärger darüber auch vorprogrammiert. Empfehlung: Vor dem Einstieg in die elektronische Erklärung und der Auswahl der „richtigen“ Software ausgiebig testen. Die eigenen Wünsche und auch die vorhandenen Computerkenntnisse sind dabei gute Ratgeber.

Wie finde ich die beste Steuersoftware für meine Steuerrückerstattung

Alle Anbieter, die analysiert und hier vorgestellt werden, liefern bei Eingabe von normierten Musterfällen korrekte Ergebnisse ab. Die Hersteller verfügen über langjähriges Kompetenz in Sachen Steuern. Würden ihre Produkte falsche oder auch nur mangelhafte Ergebnisse liefern, wäre dass das Aus für ihre Produkte. Wenn Fehler in den Berechnungen auftraten, waren diese auf fehlerhafte oder unvollständige Eingaben zurückzuführen.

Für Ein- oder UmsteigerInnen bedeutet dies zugleich: Unterschiede bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und daraus resultierende falsche Berechnungen sind so gut wie ausgeschlossen. Wenn also dieser Faktor als Grundlage für eine Kaufentscheidung wegfällt, sind andere Auswahlkriterien bedeutungsvoll.

Wenn Leistungsumfang und Gebrauchstauglichkeit stimmen, gibt es keine Kaufreue. Über den Leistungsumfang lässt sich in den Beschreibungen der Hersteller schnell alles erfahren. Bestimmte Programm sind für bestimmte Zielgruppen geeignet (Beispiele in der folgenden Spezifizierung). Die Angestellte mit einer Einnahmequelle und wenigen Sonderausgaben, kommt mit einer Software gut zurecht, die für einen Freiberufler nicht ausreichen würde.

Eine gute Usability oder auch Software Ergonomie zeigt sich immer dann, wenn das Programm schnell benutzbar und leicht verständlich ist.

Hierbei gibt es primäre Kriterien:

  • Deutsche Bedienerführung
  • Übersichtliche und eindeutige Bedienelemente
  • Klare Anweisungen für die Anwender
  • Hilfsfunktionen an entscheidenden Stellen
  • Sprache, die Fremdworte erklärt und im Ganzen leicht verständlich ist
  • Falls erforderlich muss die Software barrierefrei sein
  • Minimierung unnötiger Interaktionen und Funktionen
  • Optimale Integration in das verwendete Betriebssystem

Bei der Usability gibt es „weiche“ Kriterien und sehr subjektive Einschätzungen. Hier hilft kein Test und keine Analyse weiter. Die BenutzerInnen müssen sich selbst die Mühe machen und die Programme testen. Nur so lässt sich feststellen, ob die Software „passt“ und die subjektiven Wünsche und Anforderungen erfüllt werden.

Basisinformationen zu den einzelnen Programmen

Sowohl die Berechnungsgrundlagen (die deutschen Steuergesetze) als auch die Ergebnisse der Steuerberechnungen sind bei den hier aufgeführten Programmen identisch. Es gibt aber Leistungsmerkmale, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

  • tax

Gut geeignet für: angestellte ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen, PensionistInnen, Personen mit Einkünften aus Kapitalanlagen, Vermietungen, Verpachtungen. Für einfache Steuerfälle. Es gibt zwei erweiterte Versionen für aufwändigere Steuerfälle.

Leistungsmerkmale: Einfache und übersichtliche Benutzerführung. Es können bis zu fünf Erklärungen für das jeweilige Steuerjahr abgegeben werden. Die Abwicklung kann komplett papierlos erfolgen, da die Funktion einer digitalen Signatur integriert ist. Daten aus den Vorjahren lassen sich übernehmen.

  • QuickSteuer

Gut geeignet für: angestellte ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen, PensionistInnen. Ebenfalls für einfache Steuerfälle.

Leistungsmerkmale: Umfangreiche Eingabehilfen und umfassende programminterne Plausibilitätsprüfungen helfen den Neulingen, sich mit dem Programm schnell zurechtzufinden. Der integrierte Belegmanager hilft bei der Sortierung der Papiere. Eine große Steuerwissensdatenbank, Checklisten und viele Detailinformationen (in der Deluxe-Version ist die jeweils aktuelle Version von „1000 ganz legale Steuertricks“ enthalten) helfen Profi und Einsteiger.

  • WISO Steuer

Gut geeignet für: alle Formen von Einkünften. Auch komplizierte Fälle werden abgedeckt. Grenzpendlerpauschale, Einkünfte aus dem Ausland, gesonderte und/oder einheitliche Feststellungserklärung – alle diese Sonderfälle der Steuergesetzgebung sind in das Programm eingearbeitet.

WISO Steuer (auch Steuer-Sparbuch genannt) wurde in Kooperation mit dem ZDF (Sendung WIrtschaft & SOziales) entwickelt und ist das umfangreichste Steuerprogramm in diesem Ranking. Die Software bietet alle drei möglichen Formen der Anwendung: als offline-Programm auf dem PC, als App für mobile Geräte und als Cloud-Version, die über Internetbrowser bedient wird. Auch für Apple-Computer ist eine Version lieferbar. Die Einreichung der Erklärung kann papierlos (auch ohne Anbindung an Elster) erfolgen. Praktisch: Belege können direkt, mittels Steuer-Scan-App auf dem Smartphone, fotografiert und in eine Cloud hochgeladen werden. Auch Daten von Kontoauszügen, die steuerlich relevant sind, können per Schnittstelle Steuer-Banking einfach übernommen werden. Aus zahlreichen Tests ist das Programm (laut Hersteller mehr als 1,2 Millionen NutzerInnen) als Sieger hervorgegangen.

  • SteuerSparErklärung

Gut geeignet für: angestellte ArbeitnehmerInnen in der Basisversion. Für verschiedene Zielgruppen (RentnerInnen, PensionistInnen, LehrerInnen, Selbstständige) gibt es Spezialversionen.

Das Programm ist didaktisch optimal gestaltet. Anhand eines roten Fadens werden die BenutzerInnen schrittweise durch die einzelnen Abteilungen der Erklärungs-Prozedur geführt. Seit 26 Jahren wird das Programm weiterentwickelt und bietet eine beispielgebende Usability. Ein Belegmanager mit Scanfunktion gehört ebenso zum Leistungsumfang wie der Steuerkompass mit verständlichen Informationen rund um die Steuer.

  • smartsteuer

Gut geeignet für: angestellte ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen, PensionistInnen, Personen mit Einkünften aus Kapitalanlagen, Vermietungen, Verpachtungen. Auch für komplizierte Steuerfälle und für Ausländer, die in Deutschland ihre Steuern erklären geeignet.

Die Steuersoftware zeichnet sich durch hohe Bedienerfreundlichkeit aus. Intuitiv beginnen AnfängerInnen schon nach einigen Minuten mit den ersten Eingaben. Erleichtert wird dies durch den sogenannten Interview-Modus im Programm. Durch das Fragen- und Antwortspiel werden viele steuerlich relevanten Sachverhalte klar und auch für Laien verständlich. Die Steuersoftware wird nicht auf eigenen Gerätschaften installiert, sondern ist eine cloudbasierte Onlineanwendung. Als einziges bietet das Programm eine Sprachunterstützung über google-Translator.

Der Einsatz lohnt – Helferlein für die lästige Pflicht

Über 60 % der SteuerbürgerInnen erstellen Ihre Erklärungen gegenüber der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege und reichen sie auch in dieser Form ein. Die Tendenz ist stark steigend. Die Computerprogramme für diese Aufgaben machen jedes Jahr einen weiteren Schritt zur Perfektion. Im Vergleich zur manuellen Erledigung wird durch den Softwareeinsatz bereits jetzt viel Zeit und Aufwand eingespart. Wird der Haare raufende Steuerbürger, der mit Kugelschreiber, Taschenrechner und einem Schuhkarton voller Belegen über den Formularen schwitzt bald der Vergangenheit angehören?

Aktualisiert am 30. Januar 2024