Künftig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zügiger abgewickelt werden.
Um die Planungssicherheit zu steigern und die Prozesse zu vereinfachen, sollen Änderungen in Bezug auf umfangreiche Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise in Industriebetrieben, dem Ausbau der Windenergie, dem Bau von Schienenwegen oder Bundesautobahnen, vorgenommen werden. Des Weiteren soll die Raumordnung modernisiert, flexibilisiert, die Investitionssicherheit erhöht sowie ein verbindlicher Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren eingeführt werden, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat am 30. Januar eine Revision des Raumordnungsgesetzes und anderer Bestimmungen in Kraft gesetzt, um den EU-Richtlinien für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Netze zu entsprechen. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, bei der Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energien sowie der notwendigen Stromnetze auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zu verzichten, sofern sie in Gebieten errichtet werden, die für diesen Zweck ausgewiesen sind. Jedoch bleibt eine strategische Umweltprüfung unerlässlich.
Der Bundesregierung zufolge können die neuen Regelungen die Dauer von Genehmigungsverfahren erheblich verkürzen. Im Falle von Wind-an-Land-Projekten soll beispielsweise etwa ein Jahr eingespart werden.