Ratgeber Private Altersversorgung

Basisrente

Basisrente – so nutzen Sie die Basisrente für die Altersversorgung

Rentenvergleich

Die gesetzliche Rente mit freiwilligen Beiträgen und die Basisrente lassen sich aufgrund ihrer Ähnlichkeit gut in einem Rentenvergleich darstellen. Beide Varianten folgen den gleichen Steuer- und Rentenregeln, sind weder kapitalisierbar, noch vererbbar, übertragbar, veräußerbar oder beleihbar.

Wenn es darum geht die gesetzliche Rente mit der Basisrente in einem Rentenvergleich darzustellen, dann wird dafür die Bruttorente herangezogen und zwischen garantierten und möglichen Werte unterschieden. Nimmt man die Bruttorente zum Vergleich, dann ist es wichtig, dass zuvor bei privat Krankenversicherten der Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent angerechnet wird und im Gegensatz dazu bei gesetzlich Krankenversicherten die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen werden.

Neben der Unterscheidung zwischen garantierten und möglichen Renten wird ebenfalls, bezogen auf die Basisrente, zwischen einer Rürup-Altersrente ohne Hinterbliebenenabsicherung und einer Basisrente mit Hinterbliebenenabsicherung ein Unterschied gemacht.

Die klassische reine Basisrente

Betrachtet man im Rentenvergleich zunächst einmal die klassische reine Basisrente, bei der keine Hinterbliebenenabsicherung inbegriffen ist und die eine maximale Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren beinhaltet, dann sieht die gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen mit einem garantierten Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente für Ehe- und eingetragene Lebenspartner schon anders aus. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass je nach Einkommen des hinterbliebenen Partners eine Kürzung der Rente oder sogar ein Wegfall der Rente möglich ist.

Im Rentenvergleich mit der gesetzlichen Rente aus freiwilligen Beiträgen besser gestellt ist die Basisrente mit Hinterbliebenenabsicherung als die klassische Variante ohne die Absicherung, denn dann herrschen gleiche Verhältnisse für die Hinterbliebenen der Versicherten.

Vorteilhafte Basisrente bei längerer Beitragsdauer

Da eine Basisrente bezogen auf die Zinsen im Rentenvergleich zur gesetzlichen Rente besser abschneidet, wenn die Beitragsdauer länger ist, bietet sich diese Variante gerade für jüngere Menschen an, die noch nicht das Alter von 45 Jahren erreicht haben. Hinzu kommt dann noch die Art der Versicherung. Sind junge Menschen gesetzlich krankenversichert und leisten die Beiträge nicht auf freiwilliger Basis, dann wird der Vorteil der Basisrente noch verstärkt.

Anders dagegen sieht es aus, wenn es sich um privat Krankenversicherte handelt, wie beispielsweise Beamte oder Freiberufler, die dazu noch kurz vor der Rente bzw. Pension stehen. In diesem Fall bietet sich die gesetzliche Rente deutlich stärker an als die Basisrente. Die noch übrigen Jahre bis zur Rente oder Pension sollten dabei zwischen fünf und fünfzehn Jahren liegen.

Gesetzliche Rente und Basisrente: Der Rentenvergleich

Vergleicht man diese beiden Rentenvarianten, dann ist zuerst auf die Gemeinsamkeit hinzuweisen und zwar die Steuerregel. Die beiden Rentenarten unterscheiden sich jedoch bei den Leistungen, die dem Versicherten geboten werden. Somit enthält die gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen direkt eine Hinterbliebenenabsicherung, was bei der klassischen Basisrente nicht der Fall ist, sondern nur bei der mit zusätzlicher Absicherung. Darüber hinaus wird beim Rentenvergleich immer eine Unterscheidung zwischen den garantierten und den möglichen Renten gemacht.

Garantierte und mögliche Renten und Basisrente

Wie schon zuvor erwähnt, ist eine Basisrente immer dann lohnenswerter, wenn noch viele Beitragsjahre abzuleisten sind. Aus diesem Grund geht bei einem Rentenvergleich der gesetzlichen Rente und der Basisrente mit garantierten Renten auch erst bei einer Beitragsdauer ab 30 Jahren die Basisrente als Sieger hervor, während bei einer Anzahl von bis zu 25 Jahren die gesetzliche Rente vorne liegt.

Auch wenn man die möglichen Renten betrachtet, stellt sich zunächst die gesetzliche Rente als bessere Variante heraus, wobei die Basisrente ohne Hinterbliebenenabsicherung und die gesetzliche Rente bei einer Beitragsdauer von 15 Jahren sehr ähnlich sind. Für privat Krankenversicherte mit freiwilligen Beitragszeiträumen bis zu 20 Jahren gilt dies ebenfalls.


Exkurs: Gesetzliche Rente und private Rentenversicherung im Rentenvergleich

Bei einem Vergleich der gesetzlichen Rente aus freiwilligen Beiträgen und der Rente aus einer privaten Rentenversicherung lässt sich deutlich erkennen, dass die gesetzliche Rente die bessere Wahl wäre. In diesem Rentenvergleich ist die Steuerersparnis der große Vorteil der gesetzlichen Rente, denn fast die gesamten freiwilligen Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.

Nimmt man noch die Basisrente hinzu, so wird deutlich, dass die Basisrente vor den steuerlichen Abzügen mit der Privatrente ungefähr gleich auf liegt, wogegen nach den Abzügen die Basisrente deutlich hervorsticht.

In der Regel macht ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit der Privatrente bei einer Beitragsdauer von fünf bis zehn Jahren wenig Sinn, weil Privatrenten normalerweise mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit voraussetzen, damit es zu einem Steuervorteil kommen kann.

Aktualisiert am 11. April 2024