Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Renteninformation

Renteninformation – das bedeuten die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung

Renteninformationen

Mit der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie wichtige individuelle Informationen und Daten, die Sie beispielsweise benötigen, wenn Sie eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer privaten oder betrieblichen in Erwägung ziehen. Dafür enthält die Renteninformation die schon erlangten Rentenansprüche und eine ungefähre zu erwartende Altersrente.

Sie selbst, Ihr Arbeitgeber und ggf. noch weitere Parteien zahlen in die gesetzliche Rente ein, damit Sie im Nachhinein eine Rente erhalten. Wie viel Sie an Beiträgen einzahlen müssen, steht immer im Zusammenhang mit Ihrem Einkommen. In der Renteninformation können Sie ablesen, wie viel an Beiträgen von Ihnen, dem Arbeitgeber und eventuell weiteren Parteien bereits geleistet wurde.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Berechnung der Rente sind die Entgeltpunkte, die aus den beitragspflichtigen Jahresverdiensten errechnet werden. Verdienen Sie mehr oder weniger als der durchschnittliche Arbeitnehmer, dann erhalten Sie auch entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Bei einem durchschnittlichen Jahresverdienst, welcher aktuell auf 37.103 Euro bemessen wird, kommt es zu einem Entgeltpunkt.

Wenn Sie erstmalig eine Renteninformation erhalten, bekommen Sie ebenfalls einen Versicherungsverlauf dazu, aus dem die zukünftig in Ihrem Konto gespeicherten Daten entnommen werden können. Zu den Daten gehören Verdienste und Zeiten. Als weitere Partei, durch die es ebenfalls zu Beitragszahlungen für Ihre Altersrente kommen kann, gilt beispielsweise die Agentur für Arbeit, die im Fall von Arbeitslosigkeit für die Beitragszahlungen aufkommt.

Neben den schon erreichten Entgeltpunkten sind in der Renteninformation ebenfalls die Beitragszeiten angegeben sowie auch weitere Versicherungszeiten wie freiwillige Beitragszahlungen. Immer wenn Sie wieder eine Renteninformation erhalten, ist die Summe der Entgeltpunkte aktualisiert, sodass Sie den aktuellen Stand entnehmen können.

Die umgerechneten Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt, wodurch zum einen die mögliche Rente wegen voller Erwerbsminderung und zum anderen die zu erwartende Regelaltersrente nach dem derzeitigen Stand bekannt wird. Diese Informationen können Sie dann der Renteninformation entnehmen.

Renteninformation: Rente wegen voller Erwerbsminderung

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt es sich um die Rente, die Sie erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, weiterhin zu arbeiten. Damit Sie auch unter solchen Umständen finanziell nicht leer ausgehen, kommt diese Rentenvariante zum Einsatz. Ihrer aktuellen Renteninformation können Sie immer entnehmen, wie hoch die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausfallen würde, wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt in die Situation kommen würden, diese Rente beziehen zu müssen. Für die Berechnung dieser Rente werden neben den bereits erzielten Entgeltpunkten auch die mit eingebunden, die Sie erzielt hätten, wenn Sie dazu in der Lage gewesen wären, bis zum Alter von 62 Jahren weiterhin zu arbeiten.

In der Regel gilt als Voraussetzung für den Erhalt der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Pflichtbeitragszeit von drei Jahren, die in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Bezug der Rente geleistet werden mussten. Sie erhalten die Rente auch ohne die Erfüllung dieses Kriteriums, wenn es zum Rentenanspruch durch einen Arbeitsunfall kommt oder wenn dieser in den sechs Wochen nach Abschluss der Ausbildung eintritt.

Renteninformation: Altersrente

Um die Altersrente zu erhalten, muss im Normalfall die Regelaltersgrenze erreicht werden, also das Alter, mit dem die Regelaltersrente bezogen werden kann. Diese lag bis zum Jahr 2012 noch bei 65 Jahren, doch bis zum Jahr 2029 wird es nach und nach zu einer Erhöhung dieser Grenze auf 67 Jahre kommen. Nicht von dieser Umstellung betroffen sind nur Menschen, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden und vor dem 01.01.2007 eine verbindliche Vereinbarung bezüglich Altersteilzeitarbeit getroffen haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bekamen.

Aus der Renteninformation ist zum einen ersichtlich, ab wann Sie mit der Regelaltersrente rechnen können und zum anderen wie hoch diese aktuell ausfallen würde, unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts und der bisher erlangten Anwartschaften. Je weiter entfernt die Altersrente für Sie noch ist, desto geringer fällt der Wer der Rente aus, der in der Renteninformation angegeben wird.

Ebenfalls der Renteninformation zu entnehmen ist die Rente, die Sie erhalten würden, wenn Sie weiterhin Beiträge leisten würden, die bei Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten fünf Jahre zu zahlen wären. Bei den Renten, die in der Renteninformation berechnet werden, sind allerdings weder Rentenanpassungen, noch Steuern sowie die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.

Rentenanpassungen: Rentenhöhe ohne Rentenanpassungen

In erster Linie erhalten Sie aus der Renteninformation eine Rentenhöhe, bei der keine zukünftigen Rentenanpassungen einberechnet sind. Jedoch sind für diejenigen, die ab 1952 geboren wurden, dann zwei weitere Berechnungen der Information zu entnehmen: Die Rente bei einer jährlichen Rentenanpassung von einem Prozent und von zwei Prozent.

Zu diesen Anpassungswerten kommt es durch die Schätzung der Bundesregierung bezüglich der Lohnentwicklung. Bei einer Änderung der Annahmen werden auch die Werte geändert, sodass der Renteninformation immer eine möglichst genaue und wahrheitsgetreue Aussage entnommen werden kann. Zu einer Berücksichtigung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie von Kaufkraftverlusten kommt es allerdings bei der Berechnung der Altersrente nicht.

Kaufkraftverlust

Der Begriff Kaufkraftverlust, auch Inflation genannt, wird verwendet wenn es darum geht, dass die Preise ansteigen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass für das gleiche Geld weniger erlangt werden kann. Wenn auch bei der Berechnung Ihrer Rente in der Renteninformation ein Kaufkraftverlust nicht berücksichtigt wird, so können Sie der Information doch entnehmen, wie sich der Wert von 100 Euro bis zu Ihrer Regelaltersrente verändert haben wird. Mit dieser Angabe können Sie eine zusätzliche Altersvorsorge besser planen und verschiedene Möglichkeiten besser vergleichen. In der Renteninformation wird außerdem berücksichtigt, dass nach und nach die Regelaltersgrenze der Altersrente anstatt auf 65 Jahre, auf 67 Jahre angehoben wird.

Aktualisiert am 11. April 2024