Private Pflege-Pflichtversicherung

Die private Pflege-Pflichtversicherung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien abzufedern. Angesichts der alternden Bevölkerung und der wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung.

Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung, da sie eine bedeutende Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung darstellt. Angesichts der demografischen Veränderungen und der steigenden Lebenserwartung ist es wichtig, sich rechtzeitig über den zusätzlichen Schutz im Pflegefall Gedanken zu machen.

Pflegeversicherung

Als Pflegebedürftiger mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung . Dazu gehören die vollstationären Leistungen, Pflegesachleistungen, Pflegegeld, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung kommt zum Einsatz, wenn Unfälle geschehen, die nicht in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Versicherung fallen. Derartige Unfälle finden in der Freizeit, außerhalb von Institutionen, die für den Versicherungsschutz verantwortlich wären.

Pflegetagegeldversicherung

Mit der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie zusätzlichen Schutz im Pflegefall. Eine mögliche Versorgungslücke soll durch diese Versicherung vermieden werden. Wichtig bei dieser Pflegetagegeldversicherung ist die Höhe der Beiträge und die Dauer der Wartezeiten.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird im Voraus für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen oder unterlassen werden sollen. Sie ist für alle beteiligten Parteien rechtlich bindend. Wichtig ist die Konkretheit der Informationen.

Vorsorgevollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vertretungsmacht, die von einem Vollmachtgeber oder einer Vollmachtgeberin durch Rechtsgeschäft an eine Vertrauensperson erteilt wird. Darin ist festgelegt, wie und wer sich im Ernstfall um anfallende Angelegenheiten kümmert.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftlich festgelegte Verfügung für den Betreuungsfall. Sie beinhaltet die Wünsche hinsichtlich des Betreuers, des Betreuungsortes und der Betreuungsweise. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie sich nicht mehr über Ihre Wünsche zur Betreuung zu äußern können.

Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit misst sich an der Selbstständigkeit und den verbleibenden Fähigkeiten der Betroffenen. Sie wird von einem Gutachter beurteilt, der dann einen Pflegegrad festlegt. Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse oder privaten Versicherungsunternehmen beantragt werden.