Gesetzliche Rente

Übersicht der verschiedenen Rentenarten für die gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Altersrente und Todesfall. Weitere Unterscheidungen sind die gesetzliche Rente für Schwerbehinderte, Arbeitslose und Frauen.

Rentenhöhe

Um die Rentenhöhe zu berechnen, wird von jedem Versicherten der persönliche Lebenslauf hinzugezogen, wobei es hauptsächlich um die einzelnen Leistungen in einem solidarischen System geht. Durch die Vervielfältigung der persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert entsteht die monatliche Rente.

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens sechs Jahre bis zum Bezug von Altersrente durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.Dadurch soll die Altersteilzeit älteren Arbeitnehmern eine sozial abgesicherte Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden.

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezeichnet die finanzielle Unterstützung einer Person, die den notwendigen Lebensunterhalt entweder auf Grund des Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht mehr selbst aufbringen kann.

Rentenrechner

Die mittels dem Rentenrechner ermittelte Rentenversicherung dient grundsätzlich zur finanziellen Versorgung im Alter. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft im Grunde alle Arbeitnehmer. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen.

Rentenerhöhung

Bei der Deutschen Rentenversicherung wird eine Rentenerhöhung durchgeführt. Dies bedeutet: Sämtliche Menschen im Ruhestand profitieren deutlich von den gestiegenen Gehältern in der Bundesrepublik, deren Entwicklung generell für die Rentenanpassung essenziell ist.

Rentenarten

Je nach Situation gewährt die deutsche Rentenversicherung verschiedene Rentenarten. Dazu gehören die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Rente wegen Todes. Die Erwerbsminderungsrente wird unterschieden in die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Rentenversicherungsbeitrag

Selbstständige und ihre Familienangehörige im Garten- und Landschafts- sowie im Forstgewerbe zahlen ihren Rentenversicherungsbeitrag an die Sozialversicherung für ihre Branche. Freiberufler zahlen ihren Rentenversicherungsbeitrag an die Künstlersozialkasse.

Grundrente

Die Grundrente ist keine neue Rentenform, keine eigenständige staatliche Leistung. Das Gesetz definiert die Grundrente als Zuschlagsleistung zur gesetzlichen Rente der Deutschen Rentenversicherung. Hier ein aktueller Überblick über die wichtigsten Fakten und Antworten zu den häufigst gestellten Fragen zum Thema Grundrente.