Gehaltsumwandlung

Arbeitnehmer können Anteile ihres Bruttogehalts für die Finanzierung einer Betriebsrente durch eine Gehaltsumwandlung umwandeln. Da sie keine Steuern oder Sozialabgaben für die Beiträge zahlen, wird die Rente im Nachhinein pauschal versteuert.

Pensionszusage

Eine Pensionszusage ist ein festgelegter Betrag, den der Arbeitgeber anspart und dem Arbeitnehmer bei Rentenantritt leistet. Arbeitnehmer können sich nach Absprache an der Bildung der Rückstellungen beteiligen.

Pensionskasse

Arbeitgeber sorgen durch eine Pensionskasse oder Wettbewerbspensionskassen für die Absicherung der Arbeitnehmer. Im ersten Fall müssen Arbeitgeber finanzielle Engpässe der Kassen ausgleichen. Im zweiten Fall fungieren meist Lebensversicherungsunternehmen als Träger der Kassen.

Pensionsfonds

Pensionsfonds können versicherungsförmig oder nicht versicherungsförmig ausgestaltet sein. Danach entscheidet sich, ob die Anlage des Vermögens konventionell oder risikofreundlicher stattfindet. Höhere Renditen zu höheren Risiken sind möglich.

Betriebsrente

Arbeitnehmer können bei einem Arbeitgeberwechsel ihre angesparte Betriebsrente auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Dabei sind Faktoren wie die Finanzierung der Rente und die Dauer der Zusagen ausschlaggebend.