Minijob
Liegt das Arbeitsentgelt einer Beschäftigung regelmäßig unter 450 Euro monatlich, so handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch Minijob genannt. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird bei geringfügig entlohnter Beschäftigung vom Arbeitgeber gezahlt.