Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein Besteuerungsverfahren für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit 2009 gilt mit dessen Einführung ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent, welcher vom jeweiligen Kreditinstitut gezahlt wird. Bei der Berechnung kann ein Sparer-Pauschbetrag geltend gemacht werden.