Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Pflichtversicherung Rente 2024

Pflichtversicherung Rente – wann sind Sie pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung

Pflichtversicherung Rente

Um für das Alter ausreichend abgesichert zu sein, besteht in Deutschland das sogenannte 3-Säulen-System, welches die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge beinhaltet. Den Großteil der Alterssicherung ergibt dabei die gesetzliche Pflichtversicherung Rente. Da in Zukunft weniger Menschen da sein werden, die in die Rentenversicherung einzahlen aber mehr Menschen, die Rente beziehen, ändert sich das System, indem das Rentenniveau leicht verringert wird, während die Beitragssätze stabil bleiben.

An der Stelle kommt die staatliche Förderung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile ins Spiel, die für die ausreichende Absicherung im Alter sorgen soll. Die gesetzliche Pflichtversicherung Rente bietet den Versicherungsnehmern die folgenden Leistungen:

  • Leistungen, die der Erwerbsfähigkeit zugute kommen, sowie Heilbehandlungen oder wirtschaftliche Unterstützung, um die Erwerbsfähigkeit erneut aufzubauen;
  • Altersrenten;
  • Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit;
  • Renten im Todesfall;
  • Witwenrentenabfindungen und Erstattungen der Beiträge;
  • Beitragszuschüsse für die Krankenversicherung;
  • Unterstützung für die Kindererziehung.

Ob in Form einer Pflichtversicherung Rente oder einer freiwilligen Versicherung, jeder der möchte kann auch der Rentenversicherung beitreten, wie beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Selbstständige oder Schüler.

Pflichtversicherte in Pflichtversicherung Rente

Zu den Personen, mit einer Pflichtversicherung Rente, die zwangsweise in der Rentenversicherung sind, zählen zunächst einmal alle Arbeitnehmer, also Personen in einer Berufsausbildung oder mit Arbeitsentgelt. Besteht die Versicherungspflicht, dann gibt es keine Möglichkeit, diese rückgängig zu machen.

Ebenfalls pflichtversichert sind Behinderte, die in einer Behindertenwerkstatt angestellt sind oder dort ausgebildet werden. Das gleiche gilt für Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes.

Selbstständige mit Pflichtversicherung Rente

  • Lehrer und Erzieher, die als selbstständig gelten und keine versicherungspflichtigen Angestellten eingestellt haben
  • Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpfleger, die als selbstständig gelten und keine versicherungspflichtigen Angestellten eingestellt haben
  • freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger
  • selbstständige Seelotsen
  • selbstständige Hausgewerbetreibende
  • selbstständige Künstler und Publizisten
  • Küstenschiffer oder Küstenfischer
  • Handwerker mit eigenem Gewerbe
  • Selbstständige mit Auftraggeber aber ohne versicherungspflichtige Angestellte

Selbstständige müssen sich in einem Zeitraum von drei Monaten, nachdem Sie Ihre Tätigkeit begonnen haben, bei dem jeweiligen Rentenversicherungsträger melden, damit die Rentenversicherungspflicht besteht. Für bestimmte Gruppen Selbstständiger entfällt dies, denn bei ihnen findet die Meldung automatisch statt.

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung besteht fünf Jahre nach Beginn der Tätigkeit die Möglichkeit, die Versicherungspflicht zu beantragen. Sollte unklar sein, ob jemand Selbstständig oder Angestellt ist, dann wird anhand eines Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung Bund darüber entschieden.

Bestimmte Situationen führen ebenfalls dazu, dass für Personen eine Pflichtversicherung entsteht:

  • Die Pflege von pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden in der Woche, die an mindestens 2 Tagen durchgeführt werden. Die Pflege muss dabei im oder in der Nähe des Heims der pflegebedürftigen Person stattfinden und darf nicht erwerbsmäßig sein und außerdem muss die gepflegte Person einen Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung haben.
  • Der Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I oder Pflegeunterstützungsgeld.

Geringfügig Beschäftigte/ Minijobber

Auch geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von 450 Euro sind pflichtversichert und erhalten somit die Möglichkeit, die Rente zu erhöhen, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten und eine Riester-Förderung zu nutzen.

In diesem Fall der geringfügigen Beschäftigung besteht das Recht auf einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Haben Sie Interesse daran, einen solchen Antrag zu stellen, dann müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, der den Antrag dann bei der Minijob-Zentrale stellt.

Diejenigen, die schon vor der Einführung der Versicherungspflicht für Minijobber 2013 geringfügig beschäftigt waren und somit nicht versicherungspflichtig sind, behalten ihren Status aber haben die Wahl, ob sie nicht doch die Versicherungspflicht erhalten wollen.

Es besteht keine Versicherungspflicht, solange eine selbstständige Tätigkeit oder eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wird, bei der im Jahr nicht mehr als 2 Monate (50 Arbeitstage) gearbeitet wird. Bei einer berufsmäßigen Tätigkeit und einem Verdienst über 450 Euro monatlich handelt es sich dagegen nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung und somit besteht auch eine Versicherungspflicht.

Kindererziehungszeiten

Für Kinder, die ab dem Jahr 1992 geboren wurden, erhält der Elternteil, der im Wesentlichen für die Erziehung zuständig ist, drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, in denen eine Versicherungspflicht vorhanden ist und damit auch Pflichtbeiträge geleistet werden müssen. Sind beide Eltern gleich viel zuständig für die Erziehung der Kinder, können diese entscheiden, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Kommt es dies bezüglich zu keiner Entscheidung der Eltern, dann erfolgt die Anrechnung automatisch auf die Mutter.

Neben Kindererziehungszeiten für leibliche Kinder werden diese auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder angerechnet. Wichtig ist, dass die Erziehung in Deutschland erfolgte, wobei auch Ausnahmen akzeptiert werden. Dazu zählt beispielsweise der hauptsächliche Aufenthalt im Ausland, wenn während der Erziehung oder vor der Geburt Pflichtbeitragszeiten zustande gekommen sind.

In der Regel kommt es für ein Kind zu 36 Monaten Kindererziehungszeit, die in dem Monat beginnt, der auf den Geburtsmonat folgt. Zu einer Verlängerung dieser Zeit kommt es, wenn während der 36 Monate erneut ein Kind geboren wird. Die Kindererziehungszeit wird dann um so viel verlängert, wie sich die Erziehung der beiden Kinder überschneidet.

Durch die Kindererziehungszeiten kommt es ebenfalls zu Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerverdienstes. Dadurch erhalten der Elternteil mit der angerechneten Kindererziehungszeit Entgeltpunkte welche mit denen aus weiteren Pflichtbeitragszeiten zusammen genommen werden. Die Höchstgrenze bildet dabei die Beitragsbemessungsgrenze. Damit die Kindererziehungszeiten auch auf dem Versicherungskonto erscheinen, muss ein Antrag beim Rentenversicherungsträger eingehen.

Beamte, Richter, Berufssoldaten oder öffentlich Beschäftigte, die ebenfalls eine beamtenähnliche Versorgung in Anspruch nehmen können, unterliegen nicht der Versicherungspflicht der Rentenversicherung, denn diese benötigen diese Versicherung entweder nicht oder erhalten eine ähnliche Absicherung durch anderweitige Einrichtungen.

Ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit sind:

  • Minijobber mit einem monatlichen Verdienst von maximal 400 Euro, die vor dem Jahr 2013 diese Tätigkeit begonnen haben
  • Kurzfristig Beschäftigte oder Selbstständige
  • Absolventen eines durch die Hochschule vorgeschriebenen Praktikums
  • Bezieher einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Personen, welche die Altersgrenze für eine anderweitige Versorgung wie Pension erreicht haben

Wer keine Pflichtversicherung Rente aufweist, kann sich durch freiwillige Beiträge versichern und eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.


Zusammenfassung Pflichtversicherung Rente 

  • Durch die Pflichtversicherung Rente entsteht ein Versicherungsschutz für den Versicherten selbst bei Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenen.
  • Die Rentenversicherung kann entweder durch die Pflichtversicherung oder durch eine freiwillige Versicherung genutzt werden.
  • Für Arbeitnehmer besteht generell eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und ebenso für einige Gruppen von Selbstständigen.
  • Während der ersten fünf Jahre nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit können nicht-Pflichtversicherte die Versicherungspflicht beantragen.
  • Personen ohne Versicherungspflicht haben die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragsleistung an die gesetzliche Rentenversicherung.

Aktualisiert am 30. Januar 2024