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Pflegeversicherung wird reformiert

Stabile Finanzen und verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige

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Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, um die soziale Pflegeversicherung zu stabilisieren und sicherzustellen, dass Pflegebedürftige auch in Zukunft die benötigten Leistungen erhalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont die volle Solidarität mit den Pflegebedürftigen. Die Reform umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter eine Dynamisierung der Leistungen, eine Begrenzung der Pflegekosten in Heimen und eine erleichterte Beantragung und Erhalt von Unterstützung für pflegende Angehörige.

Die Reform wird in zwei Schritten durchgeführt. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Finanzgrundlage stabilisiert, was bereits ab Januar 2024 dringend benötigte Leistungsverbesserungen ermöglicht. Im zweiten Schritt werden ab dem 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge spürbar erhöht.

Um die Finanzierung sicherzustellen, wird der Beitragssatz ab dem 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Zudem wird die Zahl der Kinder bei der Beitragshöhe berücksichtigt. Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben, während Beitragszahlerinnen und -zahler ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten pro Kind bis zum 25. Lebensjahr entlastet werden.

Ab dem 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2028 erfolgt eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung.

Zusätzlich wird der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld erweitert, eine Lohnersatzleistung für Personen, die aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr erhalten pflegende Personen bis zu zehn Arbeitstage Unterstützung.

Um die Digitalisierung in der Langzeitpflege voranzutreiben, wird ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wird ebenfalls ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts mit einem Gesamtvolumen von etwa 300 Millionen Euro fortgesetzt.